
Wie geht es weiter mit der Gemeinderatswahl in Eisenheim (Lkr. Würzburg)? Das Landratsamt hatte bei der Nachprüfung der Wahl erhebliche Fehler festgestellt. Diese waren so gravierend, dass sie nicht mehr geheilt werden konnten. In einer Pressemitteilung teilt die Aufsichtsbehörde jetzt mit, dass das Anhörungsverfahren abgeschlossen sei und die Wahl für ungültig erklärt wurde.
Die Wahlpanne ist im Vorfeld der Kommunalwahl am 15. März passiert. Im Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) fehlten die nötigen zehn Unterstützungsunterschriften. Er wurde außerdem vom gemeindlichen Wahlleiter unterzeichnet. In der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Estenfeld, zu der Eisenheim gehört, ist das dem Wahlleiter nicht aufgefallen. Für den verantwortlichen Angestellten hat dies nun Konsequenzen. "Er bekommt die Geschäftsleitung entzogen", erklärt Eisenheims Bürgermeister Christian Holzinger auf Nachfrage dieser Redaktion. In einer nichtöffentlichen Sitzung konnten die Gemeinderäte ihrem Ärger Luft machen. Weil dabei auch über interne Abläufe in der VG und über Zuständigkeiten informiert worden sei, war die Sitzung nichtöffentlich, erklärt Holzinger.
Muss das Verwaltungsgericht jetzt entscheiden?
Betroffen sind zwölf Gemeinderäte, die bereits in einem offenen Brief ihren Unmut über die Entscheidung des Würzburger Landratsamtes geäußert haben. Es ärgert sie, dass das Landratsamt die Frist zur Überprüfung ihrer Wahl bis zum 30. September 2020 verlängert hat. Nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz hat eine Prüfung aber innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu erfolgen. Die Verantwortlichen im Würzburger Landratsamt haben aber entschieden, auf eine Prüfung der Gemeinderats- und Kreistagswahlen zu verzichten, weil sie wegen der herausfordernden Corona-Pandemie personell dazu nicht in der Lage waren. Erst die Regierung von Unterfranken forderte die Aufsichtsbehörde für den Landkreis Würzburg dazu auf.
Die Beteiligten haben nun die Möglichkeit, gegen die Ungültigkeit der Wahl zu klagen. Bürgermeister Christian Holzinger geht davon aus, dass die Verwaltungsgemeinschaft auch diesen Weg gehen wird. Ein Verwaltungsjurist sieht gute Chancen für einen Erfolg. Falls es dazu kommt, würde erst einmal keine Ungültigkeit der Wahl eintreten und der Gemeinderat könnte bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterarbeiten. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg kann gegebenenfalls noch Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden, heißt es aus dem Landratsamt.
Landrat will Entscheidung des Gerichts akzeptieren
"Wenn das Verwaltungsgericht entscheiden sollte, dass die Gemeinderatswahl gültig ist, dann wird das Landratsamt Würzburg dies akzeptieren und nicht in Berufung gehen. Wir wollen alle eine schnelle Lösung und einen handlungsfähigen Gemeinderat", betont Landrat Thomas Eberth.
Die Gemeinde und der Bürgermeister sollte mit einem qualifiziertem Personal die erforderliche Wahl angehen, die gesetzlichen Vorgaben beachten und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken, denn auch der neu zu wählende Gemeinderat wird sicherlich in der Lage sein die in der Zukunft der Gemeinde liegenden Probleme zu bewältigen.