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Eisenheim
Eisenheimer Gemeinderäte wollen keine Wiederholung der Wahl
Gravierende Fehler wurden bei der Gemeinderatswahl in Eisenheim gemacht. Das Landratsamt will die Wahl für ungültig erklären, das passt allen zwölf Räten überhaupt nicht.
Die Aufregung im Eisenheimer Rathaus ist groß: Das Landratsamt will die Gemeinderatswahl für ungültig erklären. 
Foto: Thomas Obermeier | Die Aufregung im Eisenheimer Rathaus ist groß: Das Landratsamt will die Gemeinderatswahl für ungültig erklären. 
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:45 Uhr

"Bei der Gemeinderatswahl in Eisenheim wurde ein Sammelsurium an Fehlern gemacht", sagte Landrat Thomas Eberth (CSU) am Montag im Hauptausschuss des Kreistages. Das Landratsamt will die Wahl für ungültig erklären lassen, weil beim Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft die nötigen zehn Unterstützungsunterschriften gefehlt haben. Die Gruppierung wurde aber vom Wahlvorstand trotzdem für die Wahl zugelassen und ging daraus als stärkste Fraktion hervor. Dazu kommt, dass der gemeindliche Wahlleiter gleichzeitig auch den Wahlvorschlag der FWG unterzeichnet hat. Auch das hätte er nicht tun dürfen.

Die verantwortliche Juristin im Landratsamt, Eva-Maria Löffler, sieht keinen Ermessenspielraum. "Vieles hätten wir noch heilen können, aber nicht die fehlenden Unterschriften", erklärte sie den Kreisräten am Montag. Ermessen fordern nun aber die Eisenheimer Gemeinderäte vom Landratsamt. In einem offenen Brief an Landrat Eberth sprechen sie von "einer Formalität", die "keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte". Ihre Begründung ist nicht juristisch, sondern zielt auf allgemeine Lebenserfahrung ab. "Ein Blick auf vergangene Gemeinderatswahlen zeigt, dass alle bei der Wahl angetretenen Listen jedes Mal ohne Probleme diese Formalität erbracht haben."

Eisenheimer Gemeinderäte sehen Wählerwillen verfälscht

Bei einer möglichen Wiederholung der Wahl rechnen alle zwölf Gemeinderäte damit, dass "der ursprüngliche Wählerwille" verfälscht würde. Denn die Wahl sei bis auf den Formfehler ordnungsgemäß abgelaufen und würde den "direkten und ungetrübten Wählerwillen widerspiegeln". Auch "die grundlegenden Wahlgrundsätze" seien eingehalten worden, argumentieren die Gemeinderäte fraktionsübergreifend. 

"Es gibt keinen Ermessenspielraum."
Thomas Eberth (CSU), Landrat 

Noch bis diesen Mittwoch läuft das Anhörungsverfahren und jeder Gemeinderat kann vorbringen, warum aus seiner Sicht die Wahl nicht ungültig ist. Danach wird entschieden. Löffler ließ im Kreisausschuss keinen Zweifel daran, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. "Es gibt keinen Ermessenspielraum", so Landrat Eberth. Er würde es aber begrüßen, wenn jemand zu einer anderen Meinung kommt, sagte er im Hinblick darauf, dass sich der Eisenheimer Gemeinderat wohl juristisch beraten lässt. 

Dem Gemeinderat droht die Auflösung

Gegen den Bescheid des Landratsamtes sind Rechtsmittel möglich. Sobald die Ungültigkeitserklärung wirksam wird, muss der Gemeinderat aufgelöst werden und Bürgermeister Christian Holzinger (parteilos) würde die Geschäfte führen. "Es sollte im Sinne der Kommunalaufsicht sein, eine so eingeschränkte Landkreisgemeinde in der Corona-Pandemie zu vermeiden und diese handlungsfähig zu halten", schreiben die Eisenheimer Räte an Landrat Eberth. 

Bis zum 15. März 2021 hätten die Eisenheimer dann Zeit für eine Nachwahl. Das bedeutet, dass nur die FWG das Prozedere von der Aufstellung bis zum Einreichen ihres Wahlvorschlages wiederholen muss. Die übrigen Wahlvorschläge blieben gültig. Schaffen es die Eisenheimer nicht bis dahin, weil sie eventuell eine Klage anstreben, müsste komplett neu gewählt werden, sofern die Gerichte die Entscheidung des Landratsamtes bestätigen. Das heißt, alle Wahlvorschläge müssten neu aufgestellt werden.

 
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Vielleicht wäre es mal eine Idee

    zu prüfen wie zeitgemäß/ angemessen diese ganzen Formalien überhaupt sind.

    Wenn nachher der Wahlvorschlag die meisten Stimmen kriegt, wird man ja wohl davon ausgehen dürfen, dass es an den 10 Unterschriften nicht gescheitert wäre. Bei dem Dingen mit den Unterschriften frage ich mich als selbst bereits mit sowas Befasster, was das eigentlich soll. Wenn irgendjemand "aus Quatsch" o. ä. einen Wahlvorschlag einreicht, der bei der Wahl mit "zero points" rausgeht, hat der/ die sich einfach nur unnütz Arbeit gemacht. Das Ganze scheint mir eher darauf abzuzielen, kleinere/ weniger organisierte oppositionelle Gruppen erfolgreich von der Wahl (N.B.: der KOMMUNALwahl, wo es um die Arbeit am Ort geht) fernzuhalten - was mir aber wiederum nicht so sehr im Sinne der Demokratie zu sein scheint.
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  • frank.deubner@gmx.de
    Alle Gemeinderäte wurden laut dem Artikel doch jetzt aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, dann werden diese dieses Recht auch in Anspruch nehmen dürfen. Die Frist läuft ja noch, da sehe ich also keine Defizite im Rechtsverständnis.

    Aber ganz so eindeutig scheint das ja alles nicht zu sein. Warum hat den sonst das LRA die gesetzliche Prüffrist für eine Wahl – die ist im Juli abgelaufen – so deutlich überschritten, wenn angeblich alles rechtlich so klar ist. War das im Juli etwa alles noch nicht so klar? Warum die Anhörung denn erst jetzt?

    Und wie ist das eigentlich mit dem Rechtsverständnis des Landrats, der staatliche Aufgaben wie die Kommunalaufsicht im Kreisausschuss behandeln lässt, obwohl das nach der Landkreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistags nicht zulässig ist. Und warum wird die Mainpost vom Landkreis früher als die betroffene Gemeinde von der drohenden Ungültigkeitserklärung informiert?
    An dem ganzen Kuddelmuddel sind schon einige Ebenen mehr beteiligt...
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  • hausgarten
    Was für ein Rechtsverständnis haben die Eisenheimer Gemeinderäte?
    Wenn die Wahl rechtlich nicht einwandfrei erfolgt ist, und dies ist nach den Fakten der Fall, dann ist diese rechtsunwirksam und der Gemeinderat ist aufzulösen.
    Bei der erforderlichen Neuwahl sollte man dann sorgfältiger die ergangenen Gesetzte und Verordnungen zur Wahl beachten, damit diese im Nachhinein nicht wieder für ungültig erklärt werden muß.
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  • Arcus
    Das klingt nach politischen Fils. Wahlleiter und FWG. Die Wahl muss bei soviel Dummheit und Arroganz wiederholt werden. Freilich mit einem anderen Wahlleiter. Der allerdings sollte seinen finanziellen Beitrag leisten.
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  • Frankenpatriot
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  • Frankenpatriot
    Nach der Auflösung können dann die Freien Wähler einen rechtskonformen Wahlvorschlag mit den erforderlichen Unterstützungs-Unterschriften aufstellen und der kann dann auch kandidieren (sich zur Wahl stellen). Gleiches gilt für alle anderen Parteien auch.

    Von daher: niemand steht über den Gesetzen, auch nicht über den Wahlgesetzen und genauso nicht über unserer Verfassung. Es ist zwar dumm, dass dieser Fehler übersehen wurde. Aber dieser Formfehler führt eben nunmal zur Ungültigkeit des Wahlergebnisses weil der Wahlvorschlag ungültig war.
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  • Frankenpatriot
    Das hier ist doch Unsinn:

    "Eisenheimer Gemeinderäte sehen Wählerwillen verfälscht
    Bei einer möglichen Wiederholung der Wahl rechnen alle zwölf Gemeinderäte damit, dass "der ursprüngliche Wählerwille" verfälscht würde. Denn die Wahl sei bis auf den Formfehler ordnungsgemäß abgelaufen und würde den "direkten und ungetrübten Wählerwillen widerspiegeln". Auch "die grundlegenden Wahlgrundsätze" seien eingehalten worden, argumentieren die Gemeinderäte fraktionsübergreifend. "

    Das ist keine Verfälschung des Wählerwillens sondern Einhaltung der Wahlgesetze. Das mögen auch die Gemeinderäte bitte mal einsehen. Von daher muss der Gemeinderat aufgelöst und der Gemeinderat muss komplett neu gewählt werden:

    "Dem Gemeinderat droht die Auflösung"
    "Gegen den Bescheid des Landratsamtes sind Rechtsmittel möglich. Sobald die Ungültigkeitserklärung wirksam wird, muss der Gemeinderat aufgelöst werden und Bürgermeister Christian Holzinger (parteilos) würde die Geschäfte führen. "
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  • Frankenpatriot
    In der Sache gibt es gar keinen anderen Weg als Wahlwiederholung weil die Wahl verfälscht war. Und verfälschte Wahlen sind ungültig und das zu recht.

    "Bei der Gemeinderatswahl in Eisenheim wurde ein Sammelsurium an Fehlern gemacht", sagte Landrat Thomas Eberth (CSU) am Montag im Hauptausschuss des Kreistages. Das Landratsamt will die Wahl für ungültig erklären lassen, weil beim Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft die nötigen zehn Unterstützungsunterschriften gefehlt haben. Die Gruppierung wurde aber vom Wahlvorstand trotzdem für die Wahl zugelassen und ging daraus als stärkste Fraktion hervor. Dazu kommt, dass der gemeindliche Wahlleiter gleichzeitig auch den Wahlvorschlag der FWG unterzeichnet hat. Auch das hätte er nicht tun dürfen."

    Denn dieser Fehler hätte eigentlich bei genauerem Hinsehen auffallen müssen. Und damit war dieser Wahlvorschlag ungültig. Auch die freien Wähler sollten zu fairen, freien und demokratischen Wahlen stehen.
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  • eddipost
    Nicht die Wahl wurde verfälscht, es wurde lediglich bei der Aufstellung der Wahlvorschlagslisten, ein in meinen Augen marginaler Fehler begangen. Das Verfahren der sogenannten Unterstützerlisten ist zutiefst anachronistisch und undemokratisch. Warum soll einem Wahlleiter oder dem Kandidaten einer anderen Partei/Wählervereinigung das Recht aberkannt werden, einer anderen demokratischen Partei zur Wahlzulassung zu verhelfen?
    Es wird ohnehin immer schwieriger Wahlleiter und Wahlhelfer zu bestellen. Hier wäre mal eine kleine Stellschraube, bei der man den Bürokratenwahn auf ein vernünftiges Maß zurückdrehen könnte.
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  • peterlesbub
    Zustimmung. Die Eisenheimer sollten aber ernsthaft prüfen, ob die Kosten der Neuwahl nicht zu Lasten der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Amtshaftpflicht des Beamten gehen, weil dort der vermeidbare Fehler entstanden ist.
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