
Die drohende Auflösung des Gemeinderates Eisenheim war natürlich das beherrschende Thema der Ratssitzung am Donnerstagabend im Sportheim des SC Obereisenheim. Wer allerdings einen verbalen Schlagabtausch mit Schuldzuweisungen erwartet hatte, wurde enttäuscht. Weil es in dieser Sitzung auch um Interna der Verwaltung und eine Personalie ging, verlegte Bürgermeister Christian Holzinger die Aussprache in den nicht-öffentlichen Teil.
So blieb es im öffentlichen Teil bei einer Erklärung von ihm und einer Erklärung der Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft, Rosi Schraud. Um Feinheiten in diesem kommunalrechtlichen Verfahren kümmert sich auf Seiten Eisenheims ein Verwaltungsjurist.
Die beiden Erklärungen lassen sich so zusammenfassen: Ja, es seien Fehler gemacht worden, und ja, sie lassen sich nicht mehr heilen. Und sollte wegen formaler Fehler bei der Aufstellung der FWG-Liste die Wahl für ungültig erklärt werden und der Rat neu gewählt werden müssen, geschehe das in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht.
Verwaltungsjurist hinzugezogen
Um eine Wiederholung der Wahl doch noch zu verhindern, hat die VG den Verwaltungsjuristen Harald Hohmann von der Kanzlei Dr. Vocke & Partner, Würzburg hinzugezogen. Der hatte nach Angabe von Holzinger eine Möglichkeit entdeckt, um die mögliche Ungültigkeitserklärung anfechten zu können.
Wie berichtet hatte Landrat Thomas Eberth am 10. September Holzinger und Schraud eröffnet, dass geplant sei, die Wahl als ungültig anzusehen – was eine Wiederholung der Wahl zur Folge haben kann. Der Gemeinderat würde aufgelöst, der Bürgermeister bleibt geschäftsführend im Amt. Zur Wahl würden alle Kandidaten erneut aufgestellt werden. Einzig die Freie Wählergemeinschaft müsste das Nominierungsverfahren erneut durchführen.
Gewählt worden war am 15. März, und zur Prüfung der Wahl hätte das Landratsamt eine bestimmte Frist einhalten müssen. Das sei wohl nicht geschehen, weshalb sich, so Holzinger, das Landratsamt "wohl selbst eine Fristverlängerung eingeräumt" habe.
Aufhorchen lässt auch dieser Teil der Erklärung von Rosi Schraud: "Vorab per Mail und mit Schreiben vom 17.07.20, adressiert an die Gemeinde Eisenheim, wurde dem Wahlsachbearbeiter der Verwaltung das Fehlen der zehn Unterschriften auf dem Wahlvorschlag der FWG Eisenheim durch das Landratsamt mitgeteilt." Ob diese Mail, vier Monate nach der Wahl, eine mögliche Fristverlängerung der Prüfung bedeutet oder ob das Ganze juristisch anfechtbar ist, werden aller Voraussicht nach Juristen untersuchen.
Bürgermeister hofft, dass Wahl nicht für ungültig erklärt wird
Ganz offen hoffen der Bürgermeister und die Räte darauf, dass die Wahl nicht für ungültig erklärt wird. Denn bis zum Zeitpunkt der Sitzung am Donnerstagabend, 19.30 Uhr, "ist die Ungültigkeit noch nicht erklärt worden", so Holzinger. Schraud ergänzte: "Wir suchen noch eine verwaltungsrechtliche Lücke, durch die wir schlüpfen können."
Vielleicht, so die Vermutung, könne der Jurist Hohmann einen Ansatzpunkt finden: die Fristverlängerung, die sich das Landratsamt wohl eigenmächtig erteilt habe. Außerdem, so Holzinger, wolle sich das Landratsamt bei der Regierung von Unterfranken schlau machen. "Kommt von dort die Aussage, dass die Prüfungsfrist verstrichen ist, würde das Landratsamt die Wahl als gültig akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen", schloss Holzinger.