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Würzburg/Bad Kissingen
Einspruch abgelehnt: AfD darf in Unterfranken zur Landtagswahl antreten – und verliert ein prominentes Mitglied
Die AfD-Politikerin Freia Lippold-Eggen forderte eine Überprüfung der Kandidatenliste ihrer Partei. Warum sie nach der Entscheidung des Wahlkreisausschusses austreten will.
Die Bad Kissinger Stadträtin Freia Lippold-Eggen zieht nach der Zulassung des Wahlkreisvorschlags der AfD in Unterfranken nun Konsequenzen. 
Foto: Siegfried Farkas (Archiv) | Die Bad Kissinger Stadträtin Freia Lippold-Eggen zieht nach der Zulassung des Wahlkreisvorschlags der AfD in Unterfranken nun Konsequenzen. 
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 22.08.2023 03:22 Uhr

Der Wahlkreisausschuss des Wahlkreises Unterfranken hat die Listen und Direktkandidaten von zehn Parteien für die anstehende Landtagswahl zugelassen. Entschieden wurde dies in einer öffentlichen Sitzung an diesem Freitag in Würzburg. Auch die Alternative für Deutschland (AfD) darf am 8. Oktober mit Wahlkreisvorschlägen in Unterfranken antreten, was bislang wegen eines Einspruchs infrage stand. Außerdem beschloss der Ausschuss einstimmig die Zulassung der AfD-Vorschläge zur Wahl des Bezirkstages.

In dem Einspruch, der im Vorfeld bei der Wahlkreisleitung für Unterfranken eingegangen war, hatten die Beschwerdeführer um die Bad Kissinger AfD-Stadträtin Freia Lippold-Eggen eine Überprüfung der Kür des Direktkandidaten im Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld sowie der Aufstellung der AfD-Kandidatenliste für Unterfranken gefordert.

Einspruch wegen Ungereimtheiten eingelegt

So sollen einige Personen, die bei der Wahl des Direktkandidaten teilgenommen hatten, wegen Ungereimtheiten über ihren Wohnsitz nicht stimmberechtigt gewesen sein, hieß es in dem Einspruch. Außerdem soll einem AfD-Mitglied das "Stimmrecht rechtswidrig vorenthalten" worden sein, indem ein Parteiausschluss-Verfahren gegen die Person in die Wege geleitet wurde, die für den Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld als Bezirkskandidatin vorgesehen war.

Die Einwände hätten den Wahlausschuss "in nicht geringem Umfang beschäftigt", sagte Regierungspräsident Eugen Ehmann am Freitag in der Sitzung. Bei den Vorprüfungen habe sich ergeben, dass gegen zwei Personen Bußgelder wegen eines melderechtlichen Vergehens verhängt worden waren. Entscheidend sei aber nicht, ob der Wohnsitz zum relevanten Zeitpunkt im Stimmkreis gelegen habe, sondern dass er in Bayern lag. Das sei bei den betroffenen Personen der Fall gewesen.

Hinsichtlich des Parteiausschluss-Verfahrens erklärte Ehmann, dass der Wahlausschuss nicht über parteirechtliche Fragen entscheiden könne. "Dazu sind wir schlichtweg nicht berufen." Insgesamt erkenne er "keine Mängel, welche zur Ungültigkeit des Wahlkreisvorschlags führen", so der Regierungspräsident. Der Ausschussvorsitzende und die sechs Beisitzer votierten einstimmig für die Zulassung der Vorschläge der AfD zur Landtagswahl. 

AfD-Bezirkschef Richard Graupner kommentierte die Entscheidung knapp: "Wie erwartet." Auswirkungen der parteiinternen Querele auf den Wahlkampf sehe er nicht. "Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass sich das mit dem heutigen Tag erledigt hat", sagt er nach der Sitzung.

Freia Lippold-Eggen kündigt nach gescheitertem Einspruch ihren Austritt aus der AfD an

Freia Lippold-Eggen, die stellvertretende Vorsitzende im Kreisverband Unterfranken-Nord, kündigte indes am Freitag ihren Austritt aus der AfD an. "Ich will dem Rechtsruck keinen Vorschub leisten", begründete sie ihre Entscheidung. Lippold-Eggen wirft dem AfD-Bezirksvorstand vor, eine Unterwanderung durch "rechtsradikale Kräfte" zu unterstützen. Mit dem Einspruch habe sie dies verhindern wollen. "Einen Versuch war es wert", sagt die 68-Jährige. Auch andere AfD-Mitglieder kündigten gegenüber der Redaktion an, die Partei zu verlassen.

'In nicht geringem Umfang' haben Einwände gegen Wahlkreisvorschlägen zur Landtagswahl in Bayern den unterfränkischen Wahlausschuss beschäftigt. Am Freitag fielen die Entscheidungen.
Foto: Thomas Obermeier | "In nicht geringem Umfang" haben Einwände gegen Wahlkreisvorschlägen zur Landtagswahl in Bayern den unterfränkischen Wahlausschuss beschäftigt. Am Freitag fielen die Entscheidungen.

Formelle Mängel stellte der Wahlausschuss bei der SPD fest. In mehreren unterfränkischen Stimmkreisen habe die Wahl von Delegierten einen Tag früher stattgefunden, als erlaubt. Regierungspräsident Eugen Ehmann zufolge lautete das Ergebnis der Prüfung: Der Fehler muss nicht zu einer Zurückweisung des Wahlvorschlags führen. Das Gremium nahm die SPD-Listen einstimmig an.

In Unterfranken: Listen von zehn Parteien für die Bayern-Wahl zugelassen

Zugelassen zur Landtagswahl sind also die eingereichten Wahlkreisvorschläge von CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke, Bayernpartei, ÖDP und "dieBasis". Nicht zugelassen wurden die Wahlvorschläge von "Die PARTEI" und der Partei der Humanisten. Beide hatten nicht die notwendige Anzahl an Unterschriften von Unterstützern sammeln können.

 
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  • Jochen Behr
    Das heißt: Man darf in ganz Bayern zu Aufstellungsversammlungen seiner Partei gehen und dort überall mitwählen und nicht nur da wo der Erstwohnsitz gemeldet ist? Sicherlich nicht! Warum weiß das der Wahlleiter nicht oder war es ihm einfach egal?
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