Die Ermittlungen zu dem stinkenden Sabotage-Akt dauerten fast zwei Jahre: Nun soll sich ein 35-Jähriger aus Fuchsstadt (Lkr. Würzburg) vor dem Amtsgericht verantworten. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch bestätigte auf Anfrage: Der Verdächtige, der damals schnell ermittelt und gefasst worden war, muss in Würzburg wegen des Umweltfrevels auf die Anklagebank.
Der Hintergrund der Sabotage an einer Biogasanlage ist so ungeklärt wie der Schlamm, der die Landschaft versiffte: Der mutmaßliche Täter soll sich in einer Nacht im Februar 2022 in Fuchsstadt zu der Anlage geschlichen und zwei Luken der Silos aufgebrochen haben, in denen der Klärschlamm lagerte.
An Biogasanlage Luken geöffnet: Gülle floss stundenlang in Bach
Mit gewaltigem Schwall ergoss sich durch die geöffneten Luken gut eine Million Liter Biogas-Gülle in die Landschaft. Die Gülle schwappte gut zwei Stunden lang über Entwässerungsgräben in den Fuchsstädter Bach, der sich - naturnah und idyllisch - durch den Rottenbauerer Grund in Richtung Würzburg-Heidingsfeld schlängelt.
Einem Landwirt war dies gegen 3.45 Uhr aufgefallen, teilte tags darauf das Polizeipräsidium Unterfranken mit. Er informierte über den Notruf die Polizei, Feuerwehren aus dem Landkreis Würzburg versuchten kurze Zeit später noch, die ausgetretene Jauche aufzufangen. "Einen Großteil haben sie auch geschafft", sagte Torsten Maiwald von der Berufsfeuerwehr Würzburg damals. Jedoch bei weitem nicht alles.
Wasserwirtschaftsamt: Umweltkatastrophe im naturnahen Bach
Die Polizei sprach von Vorsatz - und das Wasserwirtschaftsamt von einer Umweltkatastrophe. Erschüttert befand danach ein Experte: "Ein großer Teil des Baches ist biologisch tot." Zumindest bis unterhalb der Brücke, die vom Würzburger Heuchelhof zur Bundesstraße 19 führt.
Im Rottenbauerer Grund errichtete die Feuerwehr einen Staudamm, pumpte die Gülle ab und leitete sie ins Würzburger Klärwerk. Von dort wurde der Schlamm mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen abtransportiert.
Schnelle Festnahme - und Ermittlungen zu einem Brand an der Anlage
Die Polizei war nach dem gravierenden Vorfall schnell von Vorsatz ausgegangen. Denn die Ermittler stellten fest, dass die Luken vorschriftsmäßig gesichert gewesen waren. Noch am selben Tag wurde ein damals 33-Jähriger aus dem Landkreis Würzburg zunächst festgenommen und dann wieder frei gelassen.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten wegen einer schwerwiegenden Umweltstraftat, die im Falle einer Verurteilung mit einer "empfindlichen" Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden könnte. "Das war kein Kavaliersdelikt", sagt Polizeisprecher Björn Schmitt.
Es war damals nicht die erste Attacke auf die Biogasanlage in Fuchsstadt gewesen. Die Polizei ermittelte auch, ob der Verdächtige für eine weitere Aktion infrage kommt: einen nächtlichen Brand der Anlage im Juli 2021. Das Feuer hatte das Maschinenhaus, das Herz der Anlage, komplett zerstört. "Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben sich Hinweise, die auf eine Brandstiftung hindeuten", sagte ein Polizeisprecher damals.
Anklage nur wegen des Gülle-Falles - Brand bleibt ungeklärt
Bei den Ermittlungen im Fall der Lukenöffnung, die zur großflächigen Umweltverschmutzung führte, ergab sich ein hinreichender Tatverdacht. Für eine Anklage wegen des Brandes reichten die Indizien jedoch nicht, teilt Tobias Kostuch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit. Im Gülle-Fall muss der 35-jährige Beschuldigte bei einer Verurteilung damit rechnen, für die Kosten haftbar gemacht zu werden, die der Umweltfrevel verursachte.
Trotz des immensen Schadens und offenkundigem Vorsatz keine Untersuchungshaft!?
D.h., die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht sahen keine Wiederholungsgefahr?
Erstaunlich! Aber der Angeklagte ist vermutlich kein Aktivist der Letzten Generation ("Klima-RAF") .....wie wir wissen, wird da in Bayern gerne und auf völlig anderem Niveau bereits sog. "Präventivhaft" erzwungen.
Verteuert das Ganze,aber derartige Fälle werden zeitnaher erkannt, leider kann man das nicht verhindern.
Laut § 24 GVG darf bei keinem Amtsgericht eine Strafe verhängt werden, die über 4 Jahre Freiheitsstrafe hinaus geht.
Warum hier also einerseits mit Freiheitsstrafe "bis 10 Jahre" für schwere Umweltstraftat aufgemacht wird und andererseits das Amtsgericht zuständig sein soll, wäre zu klären....