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Würzburg/Regensburg
Ehemaliger Student aus Würzburg zieht vor Gericht: Verurteilter Islamist will Entschädigung für Zeit im Gefängnis
Als "Schläfer" des Islamischen Staats zu langer Haft verurteilt und ausgewiesen, klagt jetzt ein Ex-Würzburger vor dem Verwaltungsgericht. Was der Syrer vom Staat fordert.
Ein früherer Medizinstudent aus Würzburg war als 'Schläfer' des IS enttarnt und zu langer Haft verurteilt worden. Nach der Freilassung stellt er jetzt Forderungen an den Staat - und klagt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. 
Foto: Armin Weigel, dpa (Archivbild) | Ein früherer Medizinstudent aus Würzburg war als "Schläfer" des IS enttarnt und zu langer Haft verurteilt worden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 10.05.2024 02:50 Uhr

Mehr als fünf Jahre hat er als verurteilter islamistischer Terrorist im Gefängnis gesessen und soll abgeschoben werden. Jetzt attackiert er den Staat, fordert eine Haftentschädigung von 144.000 Euro und die Lockerung der Überwachungsmaßnahmen gegen ihn: Ein früherer Würzburger Medizinstudent ist deshalb vor das Verwaltungsgericht Regensburg gezogen.

Der syrische Student war in Würzburg 2016 durch sein aggressives Verhalten gegenüber seiner Lebensgefährtin aufgefallen. Um sie von einer Trennung abzubringen, hatte er sie in ihrer Wohnung überfallen, geschlagen, getreten und mit einem Messer mit dem Tod bedroht.

Strafbefehl nicht akzeptiert: Zuerst in Würzburg vor Gericht 

Den Strafbefehl dafür, der ihm die Fortsetzung des Studiums ermöglicht hätte, hatte Abdulhadi B. abgelehnt. Er wollte eine öffentliche Verhandlung vor Gericht - und wurde zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dabei wurde bekannt: Er hatte Bekannten gegenüber mit Anschlägen auf die Berliner Synagoge gedroht.

Antiterrorexperten fanden Beweise dafür, dass der Student ein "Schläfer" der islamistischen Terrororganisation IS war. Den Ermittlern zufolge hatte er versucht, andere zu Anschlägen anzustiften und den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit Prügeln zum Kindersoldaten zu erziehen. 

2018 im Prozess als enttarnter Schläfer verurteilt

In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht München war der Syrer im Sommer 2018 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil – und der Freistaat Bayern ging auf Nummer sicher: Er verfügte nach der Freilassung die Ausweisung von B. aus der Bundesrepublik, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt.

Statt Abschiebung unter Auflagen in der Oberpfalz auf freiem Fuß

Aufgrund der problematischen Situation in Syrien werden verurteilte Straftäter derzeit jedoch nicht dorthin abgeschoben. Dem heute 36-Jährigen wurde die Stadt Tirschenreuth in der Oberpfalz als Wohnort zugewiesen, den er nicht verlassen darf. Zweimal am Tag muss sich der Syrer bei der Polizei melden. Und ihm wurde ein Kommunikationsmittelverbot auferlegt.

Mehrere Klagen und ein neuer Asylantrag bislang erfolglos

Die Klagen von Abdulhadi B., der sich als durchweg unschuldig ansieht, verliefen bislang alle im Wesentlichen erfolglos. Auch ein neuerlicher Asylantrag wurde abgelehnt: Es sei zu erwarten, dass der Syrer seine innere Überzeugung weiterhin auslebe und das Werben für den Islamischen Staat auch weiterhin verfolge. 

Bei dem Verurteilten bestehe "grundsätzlich keine Bereitschaft, sich kritisch mit seinen Taten und seinen ideologischen Sympathien auseinanderzusetzen", heißt es 2021 in einer Stellungnahme des Kompetenzzentrums Deradikalisierung, das beim Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) angesiedelt ist.

Forderung nach größerer Bewegungsfreiheit - und 144.000 Euro Entschädigung

Er wolle mit seiner kranken Mutter in Syrien telefonieren dürfen, das gehe nur über das Internet, fordert Abdulhadi B. jetzt in seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Regierung der Oberpfalz. Außerdem solle seine Bewegungsfreiheit auf den Landkreis Tirschenreuth ausgedehnt werden, damit er dort ehrenamtlich beim Bayerischen Roten Kreuz arbeiten könne.

Er beharrt darauf, er sei unschuldig und fordert 144.000 Euro - 75 Euro für jeden Tag, den er in Haft gesessen sei. Solange er nicht entschädigt werde, werde er weiter klagen. Dann will er vielleicht nach Kanada, um dort ein neues Leben anzufangen. Nach Syrien will er keinesfalls zurück.

Die Bezirksregierung will nun offenbar prüfen, ob man den 36-Jährigen in einen anderen Staat ausweisen kann.

 
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  • Astrid Geiger-Schmitt
    In so einem Fall sollte trotzdem nach Syrien ausgewiesen werden können. Für das was er den Steuerzahler kostet könnte man hier eine bedürftige Familie unterstützen.
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  • Martin Deeg
    Ein Hafttag kostet den Steuerzahler 200-250 Euro.

    Davon können Sie zahlreiche bedürftige Familien unterstützen.
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  • Paula Werthmann
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  • Paula Werthmann
    Statt Abschiebung unter Auflagen in der Oberpfalz auf freiem Fuß - ich fasse es einfach nicht. Ein eindeutig als islamitischer Terrorist enttarnter Kerl ist frei? wohin kommen wir da-wird unser Land zu einem bequemen Rückzugsort für islamistisches Terrornetzwerk?
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  • Martin Deeg
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  • Martin Deeg
    …“Ein eindeutig als islamitischer Terrorist enttarnter Kerl ist frei?“…

    Richtig. Die Frage muss also sein, weshalb der nicht in Präventivhaft ist, oder!
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  • Martin Deeg
    Es ist übrigens bemerkenswert und spricht für den Mann, dass er trotz der eindeutigen Zuschreibung „IS-Terrorist“ durch deutsche Behörden nicht dorthin geht/abtaucht, wo man mit einem solchen Etikett mit offenen Armen aufgenommen wird….
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  • Hermann Spitznagel
    Er will halt noch ein Taschengeld mitnehmen.
    Andere Ideen zur Lösung solcher Fälle wären mir sympatischer.
    wetten dass.......
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  • Martin Deeg
    …“Andere Ideen (?) zur Lösung (?) solcher Fälle (?)“…?

    Wovon raunen Sie? Sagen Sie doch mal klar, was Sie denken. Sie sind doch hier sicher. Niemand wirft Ihnen irgendetwas vor und die Bundesanwaltschaft interessiert das auch nicht….
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  • Erich Spiegel
    Es müsste per Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden solche Straftäter, die offensichtlich nicht durch Haftstrafen abgeschreckt werden und die auch nicht abgeschoben werden können unter staatliche Aufsicht zu stellen. Entzug der staatsbürgerlichen Rechte, Zuweisung einer zumutbaren Beschäftigung, Bestimmung des Aufenthalts, usw. Der Staat lässt sich mit falsch verstandener Toleranz auf der Nase herum tanzen. Man könnte, wenn man wollte. Für den neuen sinnlosen Gerichtsprozess wird wiedermal der Steuerzahler aufkommen müssen. Schlimm.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Die Idee mit Kanada scheint mir ein wenig weit hergeholt -

    die haben da im Gegensatz zu uns ein Einwanderungs-Punkte-System, und wer nicht genug solche sammeln kann, muss (leider) draußen bleiben. Eine Vorgeschichte dieser Art müsste man wohl entweder verschweigen oder von vorneherein mit einer Ablehnung rechnen.
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  • Peter Querberitz
    Wer zahlt den Rechtsanwalt....wohl wieder der arbeitende Bürger?
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  • Manfred Schweidler
    Hey Manni,
    der Deeg dreht völlig am Rad nach dem Kommentar. Kann dich da wirklich verstehen, aber bitte nicht noch weiter sticheln, der Typ ist eh schon schwer zu bändigen :( Ich sperr daher mal lieber (aber auch von ihm was, wo er wieder Quatsch erzählt). Wir haben jetzt auch eigentlich die Regel, dass Deeg nicht mehr in Kommentaren die Justiz angreifen darf. Wenn uns was durchrutscht und du es entdeckst, gib uns gern nen Hinweis, dann wird da gnadenlos aussortiert!
    Viele Grüße, Lukas
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  • Heribert Mennig
    @Herrn Deeg:"Es spricht in diesem Fall tatsächlich objektiv einiges dafür, dass das OLG München mal eben ein „Exempel“ gegen einen verhaltensauffälligen Syrer statuierte....". Wie Sie zu dieser Erkenntnis kommen ist mir ein völliges Rätsel! Es handelt sich offensichtlich nicht um einen harmlosen Zeitgenossen. Immerhin hat er seine Lebensgefährtin geschlagen, getreten und mit dem Messer bedroht und deren Sohn geprügelt. Dass er dafür ursprünglich nur einen Strafbefehl bekommen hat, ist an sich schon lächerlich. Dass er den Strafbefehl nicht akzeptiert hat, ist fast schon ein glücklicher Umstand. Sonst wäre die Gefährlichkeit des Mannes wahrscheinlich gar nicht zu Tage getreten. Es ist nicht auszudenken, was hätte passieren können! Ich glaube, diesem "Herrn" ist sein vermeintlicher Glaube wichtiger als unsere Gesetze. Solchen Leuten muss man klar machen: Das Gesetz steht über der Religion!!!
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  • Martin Deeg
    Herr Mennig, es ist ein Unterschied, ob man kein „harmloser Zeitgenosse“ ist oder ein IS-Islamist/Terrorist. Und ich habe objektiv noch nichts gelesen, was substanziell belegt, dass das hier mehr ist als eine selbstreferentielle Machtdemonstration gegen ein williges Feindbild.

    …“Sonst wäre die Gefährlichkeit des Mannes wahrscheinlich gar nicht zu Tage getreten. Es ist nicht auszudenken, was hätte passieren können!“…

    Sie denken ernsthaft, der Mann ist nach 5 Jahren Haft, Zerstörung der bürgerlichen Existenz, Ausgrenzung und Stigmatisierung als islamistischer Terrorist heute weniger gefährlich als vorher?!

    Ich nicht!
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  • Steffen Cyran
    Allein an der Zahl der "likes" erkennen Sie, daß niemand mehr ihre kruden Kritiken an der Justiz lesen will.
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  • Martin Deeg
    Finden Sie sich damit ab, dass es Menschen gibt, die - aus Gründen - ihre Meinung auch dann vertreten, wenn das Parkett erwartbar nicht applaudiert.
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  • Hermann Spitznagel
    Das war einmal
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  • Martin Deeg
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Georg Ries
    Deeg sucht wieder die Schuld bei der Strafjustiz 👎🏼 . Das kennt man ja. Ausweisen ohne wenn und aber, ganz einfach!! 👍
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