Mehr als fünf Jahre hat er als verurteilter islamistischer Terrorist im Gefängnis gesessen und soll abgeschoben werden. Jetzt attackiert er den Staat, fordert eine Haftentschädigung von 144.000 Euro und die Lockerung der Überwachungsmaßnahmen gegen ihn: Ein früherer Würzburger Medizinstudent ist deshalb vor das Verwaltungsgericht Regensburg gezogen.
Der syrische Student war in Würzburg 2016 durch sein aggressives Verhalten gegenüber seiner Lebensgefährtin aufgefallen. Um sie von einer Trennung abzubringen, hatte er sie in ihrer Wohnung überfallen, geschlagen, getreten und mit einem Messer mit dem Tod bedroht.
Strafbefehl nicht akzeptiert: Zuerst in Würzburg vor Gericht
Den Strafbefehl dafür, der ihm die Fortsetzung des Studiums ermöglicht hätte, hatte Abdulhadi B. abgelehnt. Er wollte eine öffentliche Verhandlung vor Gericht - und wurde zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dabei wurde bekannt: Er hatte Bekannten gegenüber mit Anschlägen auf die Berliner Synagoge gedroht.
Antiterrorexperten fanden Beweise dafür, dass der Student ein "Schläfer" der islamistischen Terrororganisation IS war. Den Ermittlern zufolge hatte er versucht, andere zu Anschlägen anzustiften und den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit Prügeln zum Kindersoldaten zu erziehen.
2018 im Prozess als enttarnter Schläfer verurteilt
In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht München war der Syrer im Sommer 2018 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil – und der Freistaat Bayern ging auf Nummer sicher: Er verfügte nach der Freilassung die Ausweisung von B. aus der Bundesrepublik, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt.
Statt Abschiebung unter Auflagen in der Oberpfalz auf freiem Fuß
Aufgrund der problematischen Situation in Syrien werden verurteilte Straftäter derzeit jedoch nicht dorthin abgeschoben. Dem heute 36-Jährigen wurde die Stadt Tirschenreuth in der Oberpfalz als Wohnort zugewiesen, den er nicht verlassen darf. Zweimal am Tag muss sich der Syrer bei der Polizei melden. Und ihm wurde ein Kommunikationsmittelverbot auferlegt.
Mehrere Klagen und ein neuer Asylantrag bislang erfolglos
Die Klagen von Abdulhadi B., der sich als durchweg unschuldig ansieht, verliefen bislang alle im Wesentlichen erfolglos. Auch ein neuerlicher Asylantrag wurde abgelehnt: Es sei zu erwarten, dass der Syrer seine innere Überzeugung weiterhin auslebe und das Werben für den Islamischen Staat auch weiterhin verfolge.
Bei dem Verurteilten bestehe "grundsätzlich keine Bereitschaft, sich kritisch mit seinen Taten und seinen ideologischen Sympathien auseinanderzusetzen", heißt es 2021 in einer Stellungnahme des Kompetenzzentrums Deradikalisierung, das beim Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) angesiedelt ist.
Forderung nach größerer Bewegungsfreiheit - und 144.000 Euro Entschädigung
Er wolle mit seiner kranken Mutter in Syrien telefonieren dürfen, das gehe nur über das Internet, fordert Abdulhadi B. jetzt in seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Regierung der Oberpfalz. Außerdem solle seine Bewegungsfreiheit auf den Landkreis Tirschenreuth ausgedehnt werden, damit er dort ehrenamtlich beim Bayerischen Roten Kreuz arbeiten könne.
Er beharrt darauf, er sei unschuldig und fordert 144.000 Euro - 75 Euro für jeden Tag, den er in Haft gesessen sei. Solange er nicht entschädigt werde, werde er weiter klagen. Dann will er vielleicht nach Kanada, um dort ein neues Leben anzufangen. Nach Syrien will er keinesfalls zurück.
Die Bezirksregierung will nun offenbar prüfen, ob man den 36-Jährigen in einen anderen Staat ausweisen kann.
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Richtig. Die Frage muss also sein, weshalb der nicht in Präventivhaft ist, oder!
Andere Ideen zur Lösung solcher Fälle wären mir sympatischer.
wetten dass.......
Wovon raunen Sie? Sagen Sie doch mal klar, was Sie denken. Sie sind doch hier sicher. Niemand wirft Ihnen irgendetwas vor und die Bundesanwaltschaft interessiert das auch nicht….
die haben da im Gegensatz zu uns ein Einwanderungs-Punkte-System, und wer nicht genug solche sammeln kann, muss (leider) draußen bleiben. Eine Vorgeschichte dieser Art müsste man wohl entweder verschweigen oder von vorneherein mit einer Ablehnung rechnen.
der Deeg dreht völlig am Rad nach dem Kommentar. Kann dich da wirklich verstehen, aber bitte nicht noch weiter sticheln, der Typ ist eh schon schwer zu bändigen :( Ich sperr daher mal lieber (aber auch von ihm was, wo er wieder Quatsch erzählt). Wir haben jetzt auch eigentlich die Regel, dass Deeg nicht mehr in Kommentaren die Justiz angreifen darf. Wenn uns was durchrutscht und du es entdeckst, gib uns gern nen Hinweis, dann wird da gnadenlos aussortiert!
Viele Grüße, Lukas
…“Sonst wäre die Gefährlichkeit des Mannes wahrscheinlich gar nicht zu Tage getreten. Es ist nicht auszudenken, was hätte passieren können!“…
Sie denken ernsthaft, der Mann ist nach 5 Jahren Haft, Zerstörung der bürgerlichen Existenz, Ausgrenzung und Stigmatisierung als islamistischer Terrorist heute weniger gefährlich als vorher?!
Ich nicht!