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WÜRZBURG
War Würzburger Medizinstudent ein IS-Terrorist?
Oberlandesgericht München       -  Am Oberlandesgericht München wird am Donnerstag das Urteil gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz IS erwartet
Foto: Inga Kjer | Am Oberlandesgericht München wird am Donnerstag das Urteil gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz IS erwartet
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:52 Uhr

Hatte Abdulhadi B. nur eine große Klappe – oder war er ein „Schläfer“ der Terrorgruppe IS, der auf seinen Einsatz wartete und sich durch Prahlerei selbst verriet? Anschlagsdrohungen am Rande der Trennung von seiner Frau brachten den syrischen Medizinstudenten in Würzburg 2016 in Untersuchungshaft.

Angeklagter rechnet mit Freispruch

Seit Februar 2018 muss sich der Mann vor den Terrorismus-Experten in München wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht verantworten. Er selbst geht von einem Freispruch aus, wie er unsere Redaktion kürzlich in einem Brief aus der JVA Stadelheim wissen ließ. Er wolle dann ein Buch über seine Erfahrungen schreiben.

Zu Anschlägen motiviert

„Etwa seit dem Jahr 2014 soll er versucht haben, mehrere andere Personen dazu zu bewegen, Anschläge für den IS zu begehen“, heißt es vonseiten der Strafverfolger. Daneben liegt dem Syrer zur Last, an den Planungen für einen Bombenanschlag auf eine Synagoge in Berlin beteiligt gewesen zu sein. Schließlich soll er dem damals siebenjährigen Sohn seiner früheren Lebensgefährtin Propaganda-Videos des IS gezeigt und ihn geprügelt haben, um ihn als Kindersoldaten zu trainieren.

Gewalttätig gegen Frau

Der syrische Medizinstudent war zunächst den Justizbehörden in Würzburg 2016 durch sein aggressives Verhalten gegenüber seiner Lebensgefährtin aufgefallen. Um die Frau von einer Trennung abzubringen, hatte er sie in ihrer Wohnung überfallen, geschlagen, getreten und mit einem Messer mit dem Tod bedroht.

Prozess statt Strafbefehl

Dafür hätte er zunächst nur einen Strafbefehl kassiert. Das hätte ihm sogar ermöglicht, sein Studium der Medizin in Würzburg fortzusetzen. Doch er wollte eine öffentliche Verhandlung, wurde von Richter Thomas Behl schuldig gesprochen und zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Den Einspruch gegen das Urteil zog er später zurück, das Urteil ist rechtskräftig.

Keine Pläne, kein Sprengstoff

Doch im Zuge der Ermittlungen war auch bekannt geworden, dass er mit Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in Deutschland gedroht haben soll. Daraufhin wurde der Student in Würzburg in Untersuchungshaft genommen. Durchsuchungen bei ihm förderten zunächst aber weder konkrete Anschlagspläne noch Sprengstoff für ein solches Vorhaben zutage.

Doch die intensiven Ermittlungen der Antiterrorexperten auch zu seinem Emailverkehr förderten wohl so viel belastendes Material zutage, dass es für eine Anklage ausreichte. Ob es auch zu einer Verurteilung reicht, wird sich zeigen.

 
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  • 691969
    Aus dem Gerichtssaal direkt ins Flugzeug u. Abflug.
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  • mausschanze
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  • R.Silber
    Die Menschen in Deutschland durften in den vergangen Jahren hautnah miterleben, wie die Justiz mit Vergewaltigern, Intensivstraftätern und Terroristen umgeht. In den meisten Fällen wird erst einmal geprüft, inwieweit der Täter überhaupt für seine Taten verantwortich ist. Die Opfer treten in den Hintergrund, die bleiben sich selbst überlassen. Warum sollte also dieser Abdulhadi B. eine harte Strafe zu erwarten haben? Und wenn, dann finden sich zig Organisationen und windige Anwälte, die rechtlich dagegen vorgehen. Und sollte Abdulhadi B. tatsächlich irgendwann sogar abgeschoben werden, dann wird irgendein Gericht feststellen, dass Abdulhadi B. aufgrund behördlicher Fehler wieder nach Deutschland zurück zu holen sei. Mein Vertrauen in diesen Rechtstaat wächst von Tag zu Tag.
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  • info@softrie.de
    Bringen Fragen in Überschriften mehr Klicks?
    Antwort: ja!
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  • sw_rr13@yahoo.de
    Es wird nur zu einem Urteil reichen,ob das aber Recht ist
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