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Würzburg
Dubiose Geldanlagen: Angeklagte räumen vor Landgericht Würzburg alle Vorwürfe ein
Ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt, sein Bruder und die Ex-Freundin haben die Beteiligung an einem Betrugssystem zugegeben. Mit diesen Strafen müssen sie rechnen.
Wegen Betrugs und Geldwäsche vor Gericht in Würzburg: Der Hauptangeklagte (rechts) aus dem Landkreis Schweinfurt muss mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.
Foto: Thomas Obermeier | Wegen Betrugs und Geldwäsche vor Gericht in Würzburg: Der Hauptangeklagte (rechts) aus dem Landkreis Schweinfurt muss mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:16 Uhr

Drei Angeklagte aus dem Landkreis Schweinfurt sollen das Vertrauen von über 100 Anlegern missbraucht und sie um Teile ihres Vermögens betrogen haben. Unter dem Vorwand, die Geschädigten vor dem Totalverlust ihrer Kapitalanlage zu schützen, hatten die drei Geld eingeworben. Vor dem Landgericht Würzburg sind sie jetzt unter anderem wegen gemeinschaftlichen Betrugs in besonders schwerem Fall und Geldwäsche in etlichen Fällen angeklagt. Rund eine halbe Million Euro sollen der 53-Jährige, sein Bruder und seine ehemalige Lebensgefährtin ihren ehemaligen Kundinnen und Kunden schulden. Hinzu kommt ein Schaden von über 200 000 Euro durch mutmaßliche Steuerhinterziehung. 

Am Freitag, dem dritten Verhandlungstag, räumten alle Angeklagte die Anschuldigungen ein. Details kündigten die Verteidiger für den nächsten Montag an, wenn der Prozess fortgesetzt wird. Bei einem sogenannten Rechtsgespräch verständigten sich die Beteiligten zunächst auf Ober- und Untergrenzen einer zu erwartenden Strafe. Die Fäden des Betrugssystems soll der 53-Jährige in der Hand gehabt haben. Er muss mit einer Haftstrafe zwischen viereinhalb und fünf Jahren rechnen. Sein 50-jähriger Bruder, dem Geldwäsche vorgeworfen wird, und die 32-jährige Ex-Freundin können wohl von einer Bewährungsstrafe ausgehen.

Die Angeklagte wurde den Kundinnen und Kunden bei Beratungsterminen als Sekretärin vorgestellt. Vor Gericht weinte sie immer wieder bitterlich. Die 32-Jährige wird seit rund drei Jahren psychotherapeutisch behandelt. Die Sachverständige konnte in ihrem psychiatrischen Gutachten zwar keine Persönlichkeitsstörung bei der Angeklagten feststellen, jedoch ein wenig ausgeprägtes Selbstbewusstsein, depressive Episoden und ein Abhängigkeitsverhältnis vom ehemaligen Lebensgefährten.

Angeklagte sieht sich als "Werkzeug"

Sie komme mit der Rolle der Angeklagten schlecht zurecht und "sieht sich eher als Opfer", sagte ihr Verteidiger Werner Weber. Seine Mandantin hatte bei der Betrugsmasche die Aufgabe, Verträge vorzubereiten und Zahlungseingänge zu dokumentieren. Dem Anwalt zufolge beschreibt sich die 32-Jährige rückblickend als "Werkzeug" des Hauptangeklagten. Dessen Anwalt brachte darüber seinen Unmut zum Ausdruck, sein Mandant erscheine im falschen Licht. Der 53-Jährige sei "nicht das Monster", als das er beschrieben werde, so Norman Jacob Junior. 

Ein Geschädigter sagte über den Hauptangeklagten, dass er bei geschäftlichen Terminen vertrauenswürdig aufgetreten sei. Rund 15 000 Euro hatte er in die dubiosen Anlagegeschäfte investiert, Zinsen von mindestens sechs Prozent wurden ihm dafür versprochen. Später hatte der Anleger dem Geschäftsmann 100 000 Euro geliehen, angeblich für den Bau von Ferienwohnungen in Berlin. Zwei Prozent Zinsen für ein halbes Jahr habe ihm der Angeklagte dafür in Aussicht gestellt. "Mit Immobilien kann man gutes Geld machen, das wusste ich", so der Geschädigte. Er habe nur ungefähr die Hälfte seines investierten Geldes wiedergesehen.

 
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  • U. S.
    das sind doch gute Aussichten für die Angeklagten: 4 Jahre in den Knast und fertig und kein Geld zurückzahlen müssen, das bestimmt gut versteckt wurde und damit defacto nicht mehr da ist. Nach 5 Jahre aus dem Knast und dann alles verjubeln. Läuft doch für die Angeklagten. Und der Trick mit der Psychoschiene funktioniert immer (siehe Messerstecher). Warum reicht man eigentlich noch Klagen ein, wenn sich jeder auf Alkohol und Psyche beruft? Da gehört endlich mal vom Gesetz am Paragraphen gedreht, der das ermöglicht.
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