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WÜRZBURG
Die Krux mit der Wahlordnung
Ausschnitt aus dem Plakat zur Kirchenverwaltungswahl in Kützberg-Poppenhausen (Lkr. Schweinfurt). Dort ist die Wahl aufgrund von nicht eingehaltenen Fristen auf den 16. Dezember verschoben worden. Die Art und Weise der Ankündigung ist jedoch ungewöhnlich.
Foto: Guido Spahn | Ausschnitt aus dem Plakat zur Kirchenverwaltungswahl in Kützberg-Poppenhausen (Lkr. Schweinfurt). Dort ist die Wahl aufgrund von nicht eingehaltenen Fristen auf den 16. Dezember verschoben worden.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:14 Uhr

Die Kirchenverwaltungswahl im Bistum Würzburg ist noch nicht ganz zu Ende. Der offizielle von der Bistumsleitung festgelegte Termin war am 18. November. Und während nun in vielen Gemeinden die Stimmen ausgezählt wurden, müssen Wahlberechtigte woanders noch zur Urne gehen.

Die Kirchenverwaltung ist ein wichtiges Gremium. Sie verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt den Haushaltsplan und überwacht das beschlossene Budget. Dazu gehören auch Ausstattung und Unterhalt der jeweiligen Ortskirchen oder die Ausstattung der Diensträume der Gemeinde.

Durch die Hinweise, die diese Redaktion seit Wochen erreichen, ergibt sich, kurz zusammengefasst, folgendes Bild zur Wahl: Manche Kandidaten, so scheint es, waren von vorn herein nicht erwünscht. Die in der Wahlordnung vorgeschriebenen fünf Unterschriften, die den Wahlvorschlag unterstützen, wurden nicht in allen Pfarrgemeinden verlangt; in anderen führten fehlende Unterschriften zum Ausschluss von der Kandidatenliste.

Religionslehrer aus Kützberg wird nicht als Kandidat zugelassen

Ein Beispiel: Der Religionslehrer Guido Spahn wollte in dem zu Poppenhausen (Lkr. Schweinfurt) gehörenden Ortsteil Kützberg in das für die Kirchenstiftung wichtige Gremium gewählt werden. „Man hat mich zuvor mehrfach dazu aufgefordert.“ Dennoch wurde er nicht als Kandidat zugelassen, teilte Spahn mit. Nicht allein mangels Unterschriften. Spahn habe vom Pfarrer einen Anruf erhalten, dass er eine Kandidatur von Spahn nicht wünsche, das sei so abgesprochen mit den Gremien der Pfarrei. Auch in Zukunft wolle der Pfarrer nicht, dass er Ämter und Funktionen in der Pfarrei innehabe.

Spahn vermutet, dass es eine Vorauswahl „genehmer Kandidaten“ gegeben habe. Er selbst beschreibt sich als ein kritisches Gemeindemitglied. Er hat beim Generalvikar Thomas Keßler bereits Anfang November schriftlich Einspruch zur Kirchenverwaltungswahl eingelegt. Ebenso beim Wahlausschuss von Kützberg-St. Michael gegen den verspäteten Aushang der Wahlliste. Deshalb wird in der Pfarrgemeinde erst am 16. Dezember gewählt. „Mit Filzstift wurde der ursprüngliche Termin überschrieben“, so Spahn, „aber die Wahlverschiebung in der Gemeinde nicht weiter kommuniziert“.

Keine Wiederwahl der bisherigen KV-Mitglieder in Rimpar

In Rimpar (Lkr. Würzburg) wurde die Liste ebenfalls zu spät ausgehängt. Einsprüche der vier bisherigen ehrenamtlichen KV-Mitglieder führte dazu, dass in Rimpar gleich an zwei Wochenenden die Stimmenabgabe möglich war: einmal am ursprünglichen Termin, der vom Wahlausschuss nicht abgesagt worden ist. Sowie am aufgrund der versäumten Frist von der Bistumsleitung genehmigten neuen Termin eine Woche später.

Eine Wiederwahl der bisherigen KV-Mitglieder scheiterte im Rimpar an fehlenden Unterschriften. Auch sie hätten sie benötigt, obwohl ihnen das in einer Schulung anders gesagt worden sei, sagen Günther Wagenbrenner und Christoph Rind. Sie vermuten, dass sie aufgrund ihres selbstbewussten Agierens in der Kirchenverwaltung ausgegrenzt worden sind.

Auf Nachfrage bestätigte das Bischöfliche Ordinariat, dass jeder Wahlvorschlag von mindestens fünf Wahlberechtigten unterzeichnet sein müsse. Diese Vorgabe in der Wahlordnung gelte „unseres Erachtens auch für bisherige Kirchenverwaltungsmitglieder, die wieder gewählt werden möchten.“

Unterschiedliche Auslegungen der Wahlordnung

In manchen Pfarrgemeinden haben Wahlausschüsse nach Recherchen dieser Redaktion noch nie Unterschriften eingefordert, es sei bislang nicht üblich gewesen, hieß es. Eine andere Aussage, die diese Redaktion erreicht hat, war: Sogar jeder Kandidat müsse fünf Unterstützerunterschriften vorlegen. Und in der Pfarrei Premich (Burkardroth, Lkr. Bad Kissingen) gibt es eine eigene Auslegung der Wahlordnung: Kirchenpfleger Hubert Herbert sagt, dass ihm mitgeteilt worden sei: Der Wahlausschuss bestehe aus fünf Personen und es sei davon auszugehen, dass diese fünf die Kandidaten befürworten. Also seien somit die fünf erforderlichen Unterstützer vorhanden.

Verwirrung löste auch die Wahlordnung selbst aus. Darin werden in Paragraf 3 und 4 die Begriffe „Wahlvorschläge,, „Wahlvorschlag“ und „Wahlliste“ verwendet. Wann bezieht es sich auf alle Kandidaten, wann auf Einzelpersonen?

Mehrere Fragen, die diese Redaktion zuletzt am 16. November ans Ordinariat gerichtet hat, blieben aufgrund des laufenden Wahlverfahrens unbeantwortet. Etwa die, ob die Wahl aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Wahlordnung in einigen Pfarreien ungültig werden könnte. Ob dazu eine Entscheidung aussteht, ist also offen.

 
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