Im Dezember 2021 habe Rudolf Theiler, Stadtpfarrer in Ebern (Lkr. Haßberge), erstmals gehört, dass er nach seinem 70. Geburtstag altersbedingt in den Ruhestand versetzt werden soll. Der Pater, der dem Karmeliterorden angehört, möchte aber weiter im Dienst bleiben, bis zu seinem 75. Lebensjahr. Daraus wird nichts – sehr zum Missfallen des Ordenspriesters und seiner vielen Unterstützer.
Am 20. September gab das Bistum bekannt, dass Theiler zum 30. Juni 2023 in den Ruhestand geht und als Pfarradministrator Pfarreiengemeinschaften "Gemeinsam unterwegs – Ebern – Unterpreppach – Jesserndorf" sowie "Sankt Kilian und Weggefährten, Pfarrweisach" entpflichtet wird. Sie gehören zum Pastoralen Raum Haßberge Ost. An diesem 30. Juni endet auch der Gestellungsvertrag für den dann 72 Jahre alten Pater. Dies wurde laut Angaben der Diözese mit der Ordensleitung, Provinzial Klaus Rudolf Schenkelberger, vereinbart. Theiler kehrt in seinen Orden zurück.
Zuletzt sprach Pater Theiler davon, dass er aus dem Amt gemobbt werde. Dem widersprach das Bistum vehement.
Andere Pfarrer bitten von sich darum, vor dem 70. Lebensjahr in den Ruhestand gehen zu können. So hat Würzburgs Bischof Franz Jung kürzlich die Resignation von zwei Pfarrern – von Franz Kraft (Erlenbach) und Adam Possmayer (Marktbreit) – angenommen beziehungsweise bewilligt.
Wie ist der Ruhestand von Diözesan- und Ordenspriestern geregelt? Markus Hauck, Leiter der Pressestelle, beantwortet die wichtigsten Fragen dazu. Kirchenrat Johannes Minkus erläutert die Regelungen für die evangelisch-lutherische Kirche.
Im Bistum Würzburg gibt es derzeit 459 Priester. Davon sind 273 im aktiven Dienst, 49 der Aktiven sind Ordenspriester.
"Grundsätzlich endet der Dienst für Diözesanpriester und Ordensangehörige mit 70", informiert Markus Hauck. Für Priester mit gesundheitlichen Einschränkungen bestehe die Möglichkeit, bereits ab 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen.
In "ganz wenigen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen" kann laut Hauck seitens der Diözese einer Verlängerung zugestimmt werden. Voraussetzung hierfür sei aber eine sehr gute körperliche Verfassung.
Über 70 Jahre alt und noch im aktiven Dienst sind derzeit drei Diözesanpriester sowie drei Ordenspriester; darunter Pater Theiler und ein Ordenspriester, der in Kürze seine Tätigkeit beendet, informiert Sprecher Hauck. Als Aushilfe (mit Seelsorgeauftrag) sind 40 Ruhestandspriester (sowohl Diözesan- als auch Ordenspriester) eingesetzt.
Beendigungen von Dienstverträgen mit Ordensgemeinschaften und Ruhestandsversetzungen von Priestern werden nach Angaben der Diözese in der Personalkommission des Bistums mit Bischof Franz Jung besprochen und entschieden. Sprecher Markus Hauck fügt hinzu: "Aktuell ist die Entscheidung zu Pater Theiler eher insofern als Ausnahme zu sehen, da die allermeisten Priester vor oder mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand treten."
Die Ruhestandsregeln für Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ähneln denen der öffentlich-rechtlich Beschäftigten des Freistaates Bayern, wie Pressesprecher und Kirchenrat Johannes Minkus bereits im April erklärte. "Der Normalfall ist, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand geht", sagte Minkus.
Folgende Ausnahmen gibt es laut Kirchenrat Minkus: So können Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag den Beginn ihres Ruhestands um bis zu drei Jahre hinausschieben. Auch eine Verlängerung dieses Hinausschiebens sei möglich, längstens jedoch bis zu einem Alter von 75 Jahren. Umgekehrt können Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag auch bereits ab 64 Jahren in den Ruhestand gehen, für Schwerbehinderte sei dies ab einem Alter von 60 Jahren möglich. Im Genehmigungsfall entstehen dabei jedoch deutliche Abschläge bei den Ruhestandsbezügen, so Minkus.
auf der einen Seite schicken sie so ziemlich jeden den sie kriegen können als Priester los und klagen trotzdem über Priestermangel, und auf der anderen Seite schicken sie einen kategorisch in Pension, der eigentlich weitermachen will??
P.s. Um das mit dem Leib und Blut Christi zu verstehen versuchen muss man schon glauben.
"Die Messe zelebrieren dürfen ( u. sollen m.w. sogar) auch Ruhestandspriester, sie leiten aber keine Gemeinde mehr." Wenn Sie dem Pfarrer das Pfarrhaus, die Wohnung kündigen dann glauben Sie doch selbst nicht, dass der trotzdem in privater Wohnanschrift jeden Tag wie früher die Kirchenpforte aufschließen und die Gottesdienste halten darf ! Freilich darf er zum Jubiläum mal ne Kirche halten. Aber das regelmäßige, das Betreuen der -vor allem älteren Schäfchen, die das auch brauchen und sich wünschen! das ist nicht gewünscht und nicht geduldet ! Am Glauben fehlts mir weniger. Aber wir haben heute die umgekehrte "Thomas-Situation" Glauben tun wir schon, aber oft sehen wir das Gegenteil !
Aber es ist einfach kein guter Stil, wenn jemand als Ruheständler in der Gemeinde bleibt - denn ganz egal, ob er im Pfarrhaus wohnen bleibt oder sich ne private Wohnung in der Gemeinde nimmt - er wird bei den Leuten immer "unser Pfarrer" bleiben - und der Nachfolger (ob vor Ort oder in der Nachbargemeinde wohnhaft) bleibt immer außen vor, kriegt in der Gemeinde außen vor.
Es gehört sich einfach, ab dem Moment des Ruhestands die Gemeinde zu verlassen - und sich nen neuen Wohnort zu suchen!