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Würzburg
Der Fall des Paters Rudolf Theiler wirft Fragen auf: Wann dürfen und sollen Priester in der Diözese Würzburg in den Ruhestand?
Der Pfarrer aus Ebern will noch nicht in seinen Orden zurück. Wie ist der Ruhestand in der Diözese geregelt? Und wie sieht es in der evangelischen Kirche aus?
Wann gehen katholische Priester in den Ruhestand? Die Diözese Würzburg gibt Antworten (Symbolbild).
Foto: Getty Images | Wann gehen katholische Priester in den Ruhestand? Die Diözese Würzburg gibt Antworten (Symbolbild).
Christine Jeske
 und  Rebecca Vogt
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:01 Uhr

Im Dezember 2021 habe Rudolf Theiler, Stadtpfarrer in Ebern (Lkr. Haßberge), erstmals gehört, dass er nach seinem 70. Geburtstag altersbedingt in den Ruhestand versetzt werden soll. Der Pater, der dem Karmeliterorden angehört, möchte aber weiter im Dienst bleiben, bis zu seinem 75. Lebensjahr. Daraus wird nichts – sehr zum Missfallen des Ordenspriesters und seiner vielen Unterstützer.

Am 20. September gab das Bistum bekannt, dass Theiler zum 30. Juni 2023 in den Ruhestand geht und als Pfarradministrator Pfarreiengemeinschaften "Gemeinsam unterwegs – Ebern – Unterpreppach – Jesserndorf" sowie "Sankt Kilian und Weggefährten, Pfarrweisach" entpflichtet wird. Sie gehören zum Pastoralen Raum Haßberge Ost. An diesem 30. Juni endet auch der Gestellungsvertrag für den dann 72 Jahre alten Pater. Dies wurde laut Angaben der Diözese mit der Ordensleitung, Provinzial Klaus Rudolf Schenkelberger, vereinbart. Theiler kehrt in seinen Orden zurück.

Zuletzt sprach Pater Theiler davon, dass er aus dem Amt gemobbt werde. Dem widersprach das Bistum vehement.

Andere Pfarrer bitten von sich darum, vor dem 70. Lebensjahr in den Ruhestand gehen zu können. So hat Würzburgs Bischof Franz Jung kürzlich die Resignation von zwei Pfarrern – von Franz Kraft (Erlenbach) und Adam Possmayer (Marktbreit) – angenommen beziehungsweise bewilligt.

Wie ist der Ruhestand von Diözesan- und Ordenspriestern geregelt? Markus Hauck, Leiter der Pressestelle, beantwortet die wichtigsten Fragen dazu. Kirchenrat Johannes Minkus erläutert die Regelungen für die evangelisch-lutherische Kirche.

Wie viele Diözesan- und Ordenspriester sind aktuell im Dienst?

Im Bistum Würzburg gibt es derzeit 459 Priester. Davon sind 273 im aktiven Dienst, 49 der Aktiven sind Ordenspriester.

Wann endet der Dienst für Diözesanpriester und Ordensangehörige?

"Grundsätzlich endet der Dienst für Diözesanpriester und Ordensangehörige mit 70", informiert Markus Hauck. Für Priester mit gesundheitlichen Einschränkungen bestehe die Möglichkeit, bereits ab 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen.

Können Priester auch länger im Dienst bleiben?

In "ganz wenigen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen" kann laut Hauck seitens der Diözese einer Verlängerung zugestimmt werden. Voraussetzung hierfür sei aber eine sehr gute körperliche Verfassung.

Pater Rudolf Theiler ist derzeit 71 Jahre alt. Nächstes Jahr soll er zu seinem Orden, den Karmeliten, zurückkehren. Das möchten er und seine Unterstützer nicht.
Foto: Helmut Will | Pater Rudolf Theiler ist derzeit 71 Jahre alt. Nächstes Jahr soll er zu seinem Orden, den Karmeliten, zurückkehren. Das möchten er und seine Unterstützer nicht.
Wie viele Diözesan- und Ordenspriester sind aktuell aktiv im Dienst, die älter als 70 Jahre sind?

Über 70 Jahre alt und noch im aktiven Dienst sind derzeit drei Diözesanpriester sowie drei Ordenspriester; darunter Pater Theiler und ein Ordenspriester, der in Kürze seine Tätigkeit beendet, informiert Sprecher Hauck. Als Aushilfe (mit Seelsorgeauftrag) sind 40 Ruhestandspriester (sowohl Diözesan- als auch Ordenspriester) eingesetzt.

Wer entscheidet über die Ruhestandsversetzungen?

Beendigungen von Dienstverträgen mit Ordensgemeinschaften und Ruhestandsversetzungen von Priestern werden nach Angaben der Diözese in der Personalkommission des Bistums mit Bischof Franz Jung besprochen und entschieden. Sprecher Markus Hauck fügt hinzu: "Aktuell ist die Entscheidung zu Pater Theiler eher insofern als Ausnahme zu sehen, da die allermeisten Priester vor oder mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand treten."

Wie sind die Regeln für evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer?

Die Ruhestandsregeln für Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ähneln denen der öffentlich-rechtlich Beschäftigten des Freistaates Bayern, wie Pressesprecher und Kirchenrat Johannes Minkus bereits im April erklärte. "Der Normalfall ist, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand geht", sagte Minkus.

Welche Ausnahmen gibt es?

Folgende Ausnahmen gibt es laut Kirchenrat Minkus: So können Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag den Beginn ihres Ruhestands um bis zu drei Jahre hinausschieben. Auch eine Verlängerung dieses Hinausschiebens sei möglich, längstens jedoch bis zu einem Alter von 75 Jahren. Umgekehrt können Pfarrerinnen und Pfarrer auf Antrag auch bereits ab 64 Jahren in den Ruhestand gehen, für Schwerbehinderte sei dies ab einem Alter von 60 Jahren möglich. Im Genehmigungsfall entstehen dabei jedoch deutliche Abschläge bei den Ruhestandsbezügen, so Minkus.

 
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  • T. H.
    Stand nicht neulich irgendwo, dass der Pfarrer Ordensgeistlicher ist und von seinem Orden zurückgerufen wurde? Ich verstehe nicht, warum dieses Thema in der Öffenltichkeit breitgetreten wird. Wenn z. B. ein Lehrer in Pension geschickt wird, obwohl er gerne weitermachen würde, schreibt die Zeitung auch nicht darüber. Mir scheint, hier geht es wieder einmal darum, die katholische Kirche zu kritisieren, ob sinnvoll oder nicht.
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  • G. Z.
    war bei uns das gleiche, allerdings hieß der damalige Personalchef in Würzburg Msgr. Seidel ! Es geht aber nicht darum, in welcher gesundheitlichen Verfassung der Pfarrer ist. Es ist, nach meiner Erfahrung, nicht die gesundheitliche Vorsorge, die die Diözese in Würzburg umtreibt, sondern die gutsherrliche Art der Kirchenfürsten, die KEINERLEI Einmischung in ihre Personaleinteilung duldet. Und schon gar nicht irgendeine Einmischung in die Organisation des "pastoralen Raums". Das ist die heilige Kuh, obgleich es heilige Kühe nur in Indien geben dürfte. Es kann der brävste Seniorpfarrer nicht in Ruhestand leben, wenn es den hohen Herrn in Würzburg nicht gefällt. Dabei würden diese Seniorpfarrer gar nichts kosten! Die Gestellungsverträge werden von der Diözese gekündigt, aufgehoben oder nicht verlängert. Die Zeiten in denen der Seniorpfarrer als Ruhestandspfarrer in seiner Gemeinde verbleiben durfte sind vorbei. Das Pfarrhaus wird gekündigt und verkauft. Schade.
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  • P. W.
    Dieser Artikel war doch bereits vergangene Woche zu lesen. Hat die Mainpost mittlerweile so wenig zu berichten, dass manche Artikel mehrfach veröffentlicht werden müssen?
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  • H. H.
    Versteh ich trotzdem nicht

    auf der einen Seite schicken sie so ziemlich jeden den sie kriegen können als Priester los und klagen trotzdem über Priestermangel, und auf der anderen Seite schicken sie einen kategorisch in Pension, der eigentlich weitermachen will??
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  • J. F.
    Priester mit der Lizenz zur Verwandlung einer Oblate und von Wein in ‚Leib und Blut Christi’ sind letzten Endes doch nur bezahlte Dienstleister mit Arbeitsverträgen bei einem sehr speziellen Arbeitgeber. Da ist wenig Platz für ‚Wunschkonzert’.
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  • A. H.
    Die Messe zelebrieren dürfen ( u. sollen m.w. sogar) auch Ruhestandspriester, sie leiten aber keine Gemeinde mehr.
    P.s. Um das mit dem Leib und Blut Christi zu verstehen versuchen muss man schon glauben.
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  • J. F.
    @glaubt-nicht-alles: Was nun? Verstehen? Oder glauben? Oder Zerstörung der eigenen Urteilskraft durch Gehirnwäsche und religiöse Indoktrination?
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  • I. E.
    In der Schule müsste ich einem Schüler, der mir eine Antwort oder überhaupt einen Kommentar wie Ihren ersten abgeben würde sagen: Thema verfehlt, Note entsprechend!
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  • J. F.
    Ja, ja. Unsere Oberlehrer. Wenn wir die nicht hätten ...
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  • G. Z.
    @glaubt-nicht-alles - am 05.10.2022
    "Die Messe zelebrieren dürfen ( u. sollen m.w. sogar) auch Ruhestandspriester, sie leiten aber keine Gemeinde mehr." Wenn Sie dem Pfarrer das Pfarrhaus, die Wohnung kündigen dann glauben Sie doch selbst nicht, dass der trotzdem in privater Wohnanschrift jeden Tag wie früher die Kirchenpforte aufschließen und die Gottesdienste halten darf ! Freilich darf er zum Jubiläum mal ne Kirche halten. Aber das regelmäßige, das Betreuen der -vor allem älteren Schäfchen, die das auch brauchen und sich wünschen! das ist nicht gewünscht und nicht geduldet ! Am Glauben fehlts mir weniger. Aber wir haben heute die umgekehrte "Thomas-Situation" Glauben tun wir schon, aber oft sehen wir das Gegenteil !
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  • I. E.
    Es ist normalerweise überhaupt kein Problem, wenn jemand als Ruheständler neu in eine Gemeinde kommt, sich gerne engagieren möchte und Gottesdienste übernehmen. Der wird da normalerweise mit Kusshand empfangen!
    Aber es ist einfach kein guter Stil, wenn jemand als Ruheständler in der Gemeinde bleibt - denn ganz egal, ob er im Pfarrhaus wohnen bleibt oder sich ne private Wohnung in der Gemeinde nimmt - er wird bei den Leuten immer "unser Pfarrer" bleiben - und der Nachfolger (ob vor Ort oder in der Nachbargemeinde wohnhaft) bleibt immer außen vor, kriegt in der Gemeinde außen vor.
    Es gehört sich einfach, ab dem Moment des Ruhestands die Gemeinde zu verlassen - und sich nen neuen Wohnort zu suchen!
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  • K. F.
    finde dies einen Hohn- und Spottartikel gegen die katholische Kirche. Wenn Sie von dieser Institution nichts halten, dann halten Sie sich bitte raus!
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