Der Zwist um den Ruhestand des Eberner Stadtpfarrers Rudolf Theiler geht weiter. Nun reagiert das Bistum Würzburg auf die Kritik des 71-Jährigen und widerspricht dessen Vorwürfen vehement. "Karmelitenpater Rudolf Theiler wird nicht aus dem Amt gemobbt", heißt es am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme der Diözese. Von Anschuldigungen, die "völlig danebengegriffen" seien, ist darin die Rede.
Der Ton in der Auseinandersetzung scheint rauer zu werden, die Fronten verhärten sich. Aber was genau ist geschehen?
Pater Theiler möchte nicht in den Ruhestand
Im Frühjahr 2022 hatte das Bistum Würzburg angekündigt, den katholischen Stadtpfarrer von Ebern, Rudolf Theiler, in den Ruhestand versetzen zu wollen – offenbar jedoch gegen dessen Willen. Denn der 71-Jährige wollte bleiben. Theiler, so erzählte er damals, sei ursprünglich davon ausgegangen, dass er noch bis zum 75. Lebensjahr arbeiten könne. Zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer Theilers hatten sich in der Folge für dessen Verbleib stark gemacht und mehr als 1000 Unterschriften gesammelt.
Doch offenbar ohne Erfolg. Vor rund einer Woche gab das Bistum in einer offiziellen Mitteilung bekannt, dass der Stadtpfarrer zum 30. Juni kommenden Jahres in den Ruhestand gehen wird. Und: Theiler muss seinen bisherigen Seelsorgebereich Ebern verlassen. Denn die Diözese erlaubt es nicht, dass der 71-Jährige ab dem kommenden Sommer weiterhin in der Kleinstadt wohnt, in der er seit 16 Jahren lebt. Nur in Ausnahmefällen, so hieß es aus der Diözese, könne einer Verlängerung über das 70. Lebensjahr hinaus zugestimmt werden. Rudolf Theiler aber ist kein Ausnahmefall.
Laut Diözese hat es zahlreiche Gespräche gegeben
Vor wenigen Tagen machte er deshalb seinem Ärger Luft. Sichtlich enttäuscht klagte der 71-Jährige über "die Art und Weise, wie eine Diözesanleitung mit ihren Mitarbeitern und den Menschen umgeht". Er sprach von Mobbing. Davon, dass fast alle Versuche, ein Gespräch mit der Diözese oder gar dem Bischof zu bekommen, ignoriert worden seien.
Diesen Vorwürfen widerspricht das Bistum in seiner Stellungnahme von Dienstag deutlich. "Die Personalverantwortlichen der Diözese Würzburg haben mehrfach das Gespräch mit Pater Theiler gesucht", so die Aussage in der schriftlichen Antwort. Fünf Termine mit dem 71-Jährigen zwischen Oktober 2021 und Mai 2022 zählt das Bistum auf, bei denen es unter anderem um die Zukunft des Pastoralen Raums Haßberge Ost gegangen sei. Und auch um die des Paters Theiler.
Ruhestandsbeschlüsse sind nicht ungewöhnlich
Die Diözese geht aber noch weiter. Ein Gesprächsangebot der zuständigen Personalabteilung Ende Juni 2022 habe Theiler aus terminlichen Gründen abgelehnt. An einem weiteren, Ende August, habe der Eberner Stadtpfarrer ebenfalls nicht teilgenommen. Bei diesem Treffen sei schließlich der 30. Juni 2023 als Ende des Gestellungsvertrags für den dann 72-jährigen Karmelitenpater vereinbart worden. Warum es für Theiler bis auf einen Kontakt im Mai offenbar unmöglich war, ein Gespräch mit Bischof Franz Jung zu bekommen, darauf geht das Bistum in seiner Antwort nicht ein.
Die Aussagen der Diözese legen jedoch nahe, dass das Bistumsoberhaupt an dem Entschluss, Pater Theiler zurück in den Karmelitenorden zu schicken, entscheidend mitgewirkt hat: "Beendigungen von Dienstverträgen mit Ordensgemeinschaften und Ruhestandsversetzungen von Priestern werden in der Personalkommission des Bistums mit Bischof Dr. Franz Jung besprochen und entschieden", heißt es in der Stellungnahme aus Würzburg. Solche Beschlüsse seien jedoch "beileibe kein außergewöhnlicher Vorgang".
Pater Theiler jedoch empfand diese Entscheidung als Urteil gegen seinen freien Willen, und deshalb als Verstoß gegen die Menschenrechte. "Gegen die Menschenrechte wäre es vielmehr, einem Priester mit 72 Jahren nicht den Ruhestand zu ermöglichen", entgegnet die Diözese nun.
In Würzburg, so viel scheint sicher, plant man ab dem kommenden Jahr nicht mehr mit Pater Theiler. Die Pfarrersstelle, heißt es, werde nach dessen Rückkehr in seine Ordensgemeinschaft nicht vakant bleiben, denn: "Bis zum Amtsantritt des neuen Pfarrers wird ein Pfarradministrator die Aufgabe übernehmen."
Bistum Würzburg
Dann ist es gegen die Menschenrechte, dass ein Priester, wenn Bischof ist, mit 75 erst seinen Rücktritt anbietet!
Dann ist es gegen die Menschenrechte, dass ein Priester, wenn er Papst ist, bis zum Tod im Amt ist!
Dann ist es gegen die Menschenrechte, wenn Dr. Kiliroor als Pfarrer erst nach seinem 75. Geburtstag zum 1.9.2022 entbunden wurde in der Nachbardiözese, in deren Territorium der Ebener Pfarrer abgeschoben wird!
Wie alt ist eigentlich der Papst ???
Die Diözese kann ihm dann grundsätzlich nicht verbieten, in Ebern zu bleiben - allerdings halt nicht im Pfarrhaus, das gehört sich nicht! Ansonsten ist es grundsätzlich problematisch, wenn ein Pfarrer, der in Ruhestand geht, an seinem Tätigkeitsort wohnen bleibt. Das wirft dem Nachfolger einfach nur Knüppel zwischen die Beine!
Allerdings kann sein Orden im vorschreiben, dass er wieder in ein Kloster ziehen soll. Wenn er das nicht will, muss er aus seinem Orden austreten!
um der deutschen Karmelitenprovinz
ein weiteres Kloster zu stiften!
Dann noch schnell die Ordensregel abändern, damit das weitere Zusammenleben mit der Haushälterin auch konform läuft,
und schon geht alles weiter wie gehabt.
Ich kanns ja irgendwie nachvollziehen,
daß es nicht einfach ist,
nach so langer Zeit mit 72 Jahren
neu durchzustarten,
und sicherlich ist das Pfarrhaus auch etwas bequemer als die Klosterzelle,
aber letztendlich verstehe ich diese öffentliche Diskussion nicht wirklich.
Der Orden hat einen Pater für eine gewisse Zeit für die Arbeit als Priester im Bistum Würzburg (frei-) gestellt
und will sein Mitglied ab nächstes Jahr
im Karmel Erlangen verwenden.
So läuft das halt,
und falls Pater Rudolf OCarm
lieber als Herr Theiler als Pensionär in Ebern leben will anstatt im Karmelitenkloster,
dann kann er das selbstverständlich tun,
das wird auch der Bischof von Würzburg
nicht verhindern können.
wohnt der eremitierte Papst nicht auch an seinem bisherigen Wohnort ???
Wenn der gute Mann in Ebern wohnen bleiben will im Ruhestand, kann er das gerne tun - nur halt eben nicht mehr im Pfarrhaus! Und ob er sich das leisten kann, als Ordensangehöriger - der einmal aus freien Stücken versprochen hat: ARMUT - EHELOSIGKEIT - GEHORSAM?
Und selbst wenn er aus dem Orden austritt, müsste er ja von irgendwas leben?
Das Bistum hat allerdings den Vertrag mit dem Orden geschlossen - und der Orden hat dann entschieden, ihn nach Ebern zu schicken. Das war eine Entscheidung des Ordens, auf das das Bistum keinen Einfluss hat. Und dieser Vertrag wurde vom Orden und dem Bistum aufgelöst.
Dem Pater wird der Ruhestand jedoch nicht nur ermöglicht - nein, er wird dazu gezwungen, obwohl er weiter arbeiten will. Das ist der "feine" Unterschied, Herr Jung!
Scheinbar hat das Bistum so viele Mitarbeiter, dass man mit verdienten Patres so umgehen kann!
Wenn es die deutschen Bischöfe bzw. die deutschen gläubigen Schäfchen nicht schaffen, sich aus der Umklammerung Roms zu befreien, werden sie mit Rom untergehen! Das Schiff sinkt nun mal leider, verursacht durch schwere Navigationsfehler der Kapitäne, siehe Titanic!
ABER: Wie es ja so schön heißt, PATER Theiler, er ist eben kein normaler Pfarrer des Bistums, sondern ein vom Orden abgestellter Priester, der quasi ans Bistum ausgeliehen wurde. Und diese "Ausleihe" wurde nun beendet.
Vielleicht mal zum Vergleich: wenn ich über eine Leiharbeitsfirma bei einem Konzern in Schweinfurt in der Industrie eingesetzt bin - und der Konzern und die Leiharbeitsfirma beenden die Zusammenarbeit, wird mich die Firma, bei der ich eigentlich beschäftigt bin, auch woanders einsetzen - und ich kann nicht sagen: Ich will aber hier bleiben!
Zitat: "Denn die Diözese erlaubt es nicht, dass der 71-Jährige ab dem kommenden Sommer weiterhin in der Kleinstadt wohnt, in der er seit 16 Jahren lebt."
Das war bereits in einem anderen Artikel zum Thema geschrieben worden. Wenn sich ein 71-jähriger vorschreiben lässt wo er zu wohnen hat dann ist er meiner Meinung nach selbst schuld und hat auch kein Mitleid verdient!
Sicherlich würde ihm jedes Gericht in Deutschland Recht geben wenn er weiterhin in Ebern wohnen bleiben möchte - unabhängig von seiner Versetzung in den Ruhestand.
Wer mit 71 Jahren weiterarbeiten möchte aber gleichzeitig jammert, dass ihm ein anderer den Wunschwohnort verbietet dem sollten mal die Augen geöffnet werden.