Würzburg/Schweinfurt
Corona: Welcher Wassersport erlaubt ist – und welcher nicht
Angeln? Boot fahren? Windsurfen? Gerade jetzt, bei gutem Wetter, zieht es viele Menschen an Flüsse und Seen. Die Polizei erklärt, welche Sportarten dort gerade erlaubt sind.
Passend zum sonnigen Frühlingswetter steht die Wassersportsaison in den Startlöchern. Doch wegen der Corona-Pandemie gibt es auch für Wassersportler Einschränkungen. Sport und Bewegung gelten zwar als "triftiger Grund", die Wohnung zu verlassen. Doch auch Wassersport darf man nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands treiben.
- Lesen Sie auch: Ausgangsbeschränkung: Unterfranke nach sechs Verstößen verhaftet
Vor den Osterfeiertagen hat das Polizeipräsidium Unterfranken nun erklärt, was auf den bayerischen Seen und Flüssen erlaubt ist – und was nicht.
Was erlaubt ist
- Segel- und Ruderboot fahren
- Stand-up-Paddeln
- Kite- und Windsurfen
- Angeln
- Erlaubt ist außerdem das Einwassern von Wassersportfahrzeugen an öffentlich zugänglichen Bereichen und der gewerbliche Kranbetrieb von Booten
Was nicht erlaubt ist
- der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen sowie Wasserski- und Wakeboardanlagen und der Betrieb der dort vorhandenen Wasserfahrzeuge
- der Betrieb von maschinengetriebenen Sportbooten (gilt nicht als sportliche Betätigung)
- die Vermietung von Wassersportfahrzeugen
- der private Kranbetrieb von Booten
- Gemeinschaftsangeln
Was Sie sonst zur Ausgangsbeschränkung wissen müssen
- Lesen Sie auch: Ausgangsbeschränkung – was erlaubt ist und was nicht (Teil 1)
- Lesen Sie auch: Ausgangsbeschränkung – was erlaubt ist und was nicht (Teil 2)
Themen & Autoren / Autorinnen