Seit knapp zwei Wochen gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Wer keinen "triftigen Grund" vorweisen kann, muss zu Hause bleiben, hat die bayerische Staatsregierung angeordnet. Polizei und Ordnungsamt überwachen, ob die Bürger die Vorgaben einhalten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Doch in vielen Einzelfällen bleiben Zweifel, was erlaubt ist und was verboten. Wir beantworten häufige Fragen.
"Triftige Gründe für das Verlassen der Wohnung sind etwa, um zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf zu gehen oder um anderen zu helfen", erklärt Oliver Platzer, Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Sport und Bewegung an der frischen Luft seien ebenfalls erlaubt. Allerdings nur alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts. Wichtig sei außerdem trotzdem den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern einzuhalten.
Das Frühlingswetter zieht viele Menschen nach draußen. Dabei sollten Spaziergänger aber in Bewegung bleiben. Sich länger als notwendig im Freien aufzuhalten – etwa für ein Picknick auf Parkbänken oder zum Sonnenbaden, ist verboten. "Bitte gehen Sie zügig wieder nach Hause", fordert das bayerische Innenministerium die Bevölkerung auf seiner Internetseite auf.
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen alle Bürger direkte Kontakte zu anderen vermeiden. Besuche sind deshalb nur erlaubt, wenn andere auf Hilfe angewiesen sind. Anders sieht es bei Lebenspartnern aus. Hier gibt es kein Besuchsverbot, teilt das Innenministerium auf seiner Internetseite mit.
Dagegen sei nichts einzuwenden, so Platzer. Von größeren Ausflügen etwa in die Berge rät das Innenministerium allerdings ab. Dabei gehe es auch um die Entlastung und den Schutz der Einsatzkräfte wie etwa der Bergwacht.
Ein Besuch bei den Eltern solle gut überlegt sein, so das Ministerium und empfiehlt stattdessen über das Telefon oder Skype in Kontakt zu bleiben. Anders sieht es aus, wenn die Eltern dringende Unterstützung brauchen.
Umzüge sind auch in der Corona-Krise erlaubt. "Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann", so Platzer. Es sei erlaubt, ein Umzugsunternehmen zu engagieren, Freunde und Familie sollten jedoch nicht mit anpacken, sofern sie nicht in derselben Wohnung leben.
Für Schrebergärten gelten dieselben Regeln wie für den Hausgarten. Eigene Familienangehörige dürfen den Garten also nutzen. "Ein nettes Beisammensein mit weiteren Personen darf keinesfalls stattfinden", informiert Platzer.
"Die Mitnahme ist gestattet, wenn die Kollegen sowieso tagsüber eng zusammen arbeiten", heißt es auf der Internetseite des Innenministeriums. Wer alleine zur Arbeit kommen kann, solle dies aber auch tun.
Entscheidend ist, ob man sein Auto privat wäscht oder es eine berufliche Notwendigkeit ist. "Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet haben", so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Im Privatbereich stelle eine Autowäsche aber keinen "triftigen Grund" dar, seine Wohnung zu verlassen. Anders sieht es aus, wenn man für den Job mit einem sauberen Auto unterwegs sein will oder muss.
Private Spritztouren mit dem Auto oder Motorrad seien aktuell nicht erlaubt, informiert Platzer.
Bei einem Wasserschaden, Heizungsausfall oder anderen Notfällen, darf ein Handwerker in die Wohnung kommen. Arbeiten, die nicht unbedingt notwendig sind, sollten Bewohner hingegen besser auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, empfiehlt das Innenministerium online.
Es gibt keine Pflicht, einen Dienstausweis oder einen Passierschein mitzuführen. Das Innenministerium empfiehlt jedoch einen vorhandenen Ausweis, eine Schlüsselkarte oder eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen. Das erleichtere auch Polizeistreifen die Arbeit und vereinfache eine Kontrolle, sagt Kathrin Thamm, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Wer sich nicht an die Verordnungen hält, dem drohen Geldbußen bis zu 25 000 Euro. Die Höhe der Strafen sind im Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" festgelegt. Der Regelsatz für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund liegt beispielsweise bei 150 Euro. "Bei den Kontrollen geht die unterfränkische Polizei natürlich mit Augenmaß an die Sache heran", teilt Thamm mit. Besonders häufig müsse die Polizei Personen verwarnen, die verbotenerweise Freunde oder Verwandte besuchen wollen.
An Orten, wo Leute alleine unterwegs sind, wird hingegen gefühlt jede Person kontrolliert
Das stimmt doch was nicht
Da sollte man doch strikter vorgehen damit sowas sofort unterlassen wird
Leute lasst so was doch einfach und haltet die Regeln doch bitte ein. In ein paar Wochen wird es dann wieder normal laufen.!
Wenn ich mich im Auto aufhalte kann ich oder jemand mich nicht anstecken.
Genau so ist es mit Reifenwechsel auf Privaten Grundstück. Wenn ich die Reifen wechsle bin ich alleine und komme mit niemanden in Kontakt. Oder kann ich mich jetzt schon am Auto anstecken? Mann sollte die Kirche mal im Dorf lassen.
250,-
an Ostern daheim bleiben
unbezahlbar
Wenn man bei der Polizei in Würzburg anruft, das sind diejenigen, die die Verbote ja überwachen, um zu erfahren, was im Einzelnen erlaubt ist und was nicht, dann wird man von denen an das Bürgertelefon vom Gesundheitsamt verwiesen …
… jetzt ohne weiteren Kommentar ...
rufen Sie doch mal hier an:
https://www.charivari.de/nachrichten/coronavirus-aktuell/bestimmungen-ausgangbeschraenkungen-bayern-details-liste/9124145
„Wir dürfen das Land nicht wegsperren. Wir brauchen Luft zum Atmen. Wenn jemand an den Tegernsee fährt und da spazieren geht und entsprechend Abstand hält, dann ist das okay. Wir müssen auch auf die psychische Stabilität unseres Landes achten.“
Interview im Spiegel vom 28.03.2020
https://youtu.be/pu6BOA6tCiU
Sollte uns das Leben unserer Familie, Freunde, Eltern oder Nachbarn so egal sein, dass ich jede Anordnung hinterfrage, den Sinn bezweifle oder einfach ein Schlupfloch Suche, die Anordnungen zu umgehen?
Irgendwie macht mich das traurig und wütend zugleich.
Auch macht mich das Verhalten mancher ....und Gott sein Dank nicht aller jungen Leute und Schüler fassungslos, wenn sie noch cool zu zweit oder in Gruppen durch die Gegend ziehen. Schämen sollten Sie sich.
Aber die Diskussion wird weitergehen, denn viele können sich inzwischen nicht mehr selbst beschäftigten, ein Buch lesen oder sonst was. Man hat Langeweile, sucht wie Anfangs beschrieben nach Fehlern, die der Staat macht, anstatt mal bei sich selbst damit anzufangen.
Ok, miteinander streiten geht aber...