In Bayern gelten die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus mindestens bis zum 19. April. Das bedeutet für die Bevölkerung weiterhin viele Einschränkungen im alltäglichen Leben. Dabei ist nicht immer klar, was erlaubt und was verboten ist. Einige Frage haben wir bereits beantwortet. Jedoch erreichen uns täglich neue Leserfragen rund um die Ausgangsbeschränkungen. Wir geben die Antworten.
Ein Verbot gibt es aktuell nicht. Allerdings rät das Innenministerium von größeren Ausflügen ab. "Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, die nähere Umgebung anzusteuern, besonders um Massenansammlungen an touristischen Orten zu vermeiden", so Martin Scholtysik, Sprecher des bayerischen Innenministeriums.
Das eigenen Auto in die Werkstatt zu bringen, gilt als triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Allerdings sollten Autobesitzer auf Arbeiten an ihrem Wagen, die nicht unbedingt notwendig sind, aktuell verzichten, empfiehlt das Innenministerium: "Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden."
"Die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen dient der Sicherheit im Straßenverkehr und ist daher auch ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung", teilt ein Sprecher des Innenministeriums mit. Deshalb dürfen Autobesitzer ihren Wagen zum Tüv bringen. Sollte die Frist für die Hauptuntersuchung aufgrund der Corona-Krise schon seit bis zu vier Monaten abgelaufen sein, werde die bayerische Polizei diesen Verstoß jedoch auch nicht ahnden, kündigt das Ministerium an.
Der bevorstehende Wechsel von Winter- auf Sommerreifen könne auch in diesem Jahr wie üblich stattfinden, teilt dasInnenministerium auf seiner Internetseite mit. Dasselbe gilt, wenn die Reifen aus sicherheitsrelevanten Gründen, etwa weil sie sehr abnutzt sind, ausgetauscht werden müssen.
Entscheidend sei hier, ob es sich dabei um einen medizinisch notwendige Maßnahme handelt oder die Massage dem reinen Vergnügen dient, sagt Scholtysik. Ist die Behandlung nicht zwingend notwendig, solle sie aktuell nicht stattfinden.
Es ist weiterhin erlaubt, Altglas und Kunststoffabfälle bei einem Wertstoff-Container zu entsorgen. Allerdings nur alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts. "Auch hier sollten Sie sich fragen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist", heißt es auf der Internetseite des Innenministeriums.
Für gewerbliche Händler ist das erlaubt. Anders sieht es bei einem privaten Kauf aus. "Es ist nicht Sinn der Ausgangsbeschränkung, zu fremden Leuten nach Hause zu gehen, um dort etwas abzuholen", sagt Scholtysik. Stattdessen empfiehlt er, sich die Ware schicken zu lassen.
Waldarbeiten seien weiterhin möglich, wenn der Kontakt zu anderen Menschen dabei auf ein Minimum reduziert werde, informiert das bayerische Landwirtschaftsministerium. Das gelte auch für Personen, die nur gelegentlich für den eigenen Bedarf selber Holz schlagen. Bei Sturmschäden sei es mit Blick auf den Borkenkäfer sogar wichtig, jetzt nicht sämtliche Waldarbeiten einzustellen.
Zuständig sind die Ordnungsämter der Städte und Landratsämter. Viele Fragen lassen sich aber auch mit einem Blick auf die Internetseite des bayerischen Innenministeriums klären. Dort ist eine umfangreiche Liste mit Antworten zu verschiedenen Themenfeldern verfügbar. Die falsche Adresse sei hingegen das Bürgertelefon des Gesundheitsamts, heißt es aus dem Landratsamt Würzburg. Dieses sei in erster Line für gesundheitliche Fragen gedacht.
ie iue
arbeitende Kunden in ihre Werkstatt gekommen, dann hätten Sie für die ihre Gesundheit riskiert, oder??? Was ist da jetzt für ein Unterschied????? Sie verdienen Ihr Schxxxxgeld durch die Kunden, wenn Ihnen das zu gefährlich erscheint dann müssen Sie ihre Arbeitsstelle kündigen!!! Was wollen die Arbeitnehmer im Supermarkt, die Bus- u. Strabafahrer, Pfleger, Ärzte, Krankenschwestern etc. dann erst sagen????? 🤦♂️🤔
Für einen Radwechsel braucht es doch keinen Kundenkontakt. Der Kunde vereinbart den Termin telefonisch, stellt das Auto ab und wirft den Schlüssel in den Briefkasten. Und wenn er das Auto abholt, liegt der Schlüssel und die Rechnung im Auto.
Die Wahrscheinlichkeit, sich an den Reifen oder im Auto anzustecken, ist verschwindend gering. Da ist es wahrscheinlicher, dass Sie sich das Virus beim Einkaufen einfangen …
"Im Grunde darf man doch ziemlich alles wieder, wenn man zu seinen Mitbürgern einen Abstand einhält."
Ach ja? Wieso dann dies:
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Ausgangsbeschraenkung-Unterfranke-nach-sechs-Verstoessen-verhaftet;art20704,10433103