Ab nächster Woche kehren die ersten Schüler in Bayern wieder an die Schulen zurück. Begonnen wird zunächst mit den Abschlussklassen der jeweiligen Schulzweige – aber nur unter strengen Voraussetzungen, wie kleinen Klassen und der Einhaltung von Abstandsregelungen. Auch an den Schulen stehe der Infektionsschutz an erster Stelle, so der bayerische Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Dafür brauche es besondere Rahmenbedingungen wie spezielle Sitzordnungen. In jedem Fall stattfinden sollen die Abschlussprüfungen wie Abitur, Mittlere Reife oder "Quali". Diese sollen nach den derzeitigen Zeitplänen ab dem 20. Mai (Gymnasium), 30. Juni (Realschule) und 6. Juli (Mittelschule) beginnen.
Die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab Montag, 27. April, ist für folgende Jahrgangsstufen und Schularten vorgesehen:
- Mittelschule: Jahrgangsstufe 9 (soweit für eine Prüfung angemeldet) bzw. Jahrgangsstufe 10
- Realschule: Jahrgangsstufe 10
- Wirtschaftsschule: zweistufige Wirtschaftsschule: Jahrgangsstufe 11; drei- und vierstufige Wirtschaftsschule: Jahrgangsstufe 10
- Gymnasium: Q 12
- Förderschule/Förderzentren: Wiederaufnahme des Unterrichts nur in Klassen, die nach dem Lehrplan für die allgemeinen Schulen unterrichten; dabei Unterricht ausschließlich für Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe, die für eine Prüfung angemeldet sind (MSA, QA oder theorieentlastete Prüfung zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule)
- Sonderpädagogisches Förderzentrum und Förderzentrum Lernen: Klassen der Jahrgangsstufe 9
- Realschulen und berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung: Unterricht für die Abschlussklassen; Orientierung am Vorgehen der jeweiligen allgemeinen Schulen
- FOS/BOS: Fachabiturklassen: Jahrgangsstufe 12, Abiturklassen: Jahrgangsstufe 13
- Berufsschulen: Fachklassen vor Kammerprüfung, Klassen des vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahres (BGJ)
- Berufsfachschulen: Abschlussklassen
- Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, Fachakademien: alle Abschlussklassen
- Fachschulen: Abschlussklassen
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes werden laut Kultusministerium besondere Rahmenbedingungen gelten. Beispielsweise soll der Unterricht in halber Klassenstärke durchgeführt werden, um in den Klassenzimmern einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleisten zu können. An bestimmten Schulen kann auch ein zeitlich versetzter Schulbeginn oder Schichtbetrieb notwendig werden. Auch für das Verhalten im Schulhaus werden Sonderregelungen getroffen. Ein Mensabetrieb oder Pausenverkauf werde nicht möglich sein.
Keine Maskenpflicht im Klassenzimmer
Eine Maskenpflicht in den Klassenzimmern soll es laut Kultusminister Michael Piazolo nicht geben, weil es sich um eine kleine, immer gleiche Gruppe handelt. In Schulbussen aber sollen die Kinder und Jugendlichen Masken tragen.
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Für alle anderen Jahrgangsstufen einschließlich der Grundschulklassen wird das "Lernen zuhause" bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – zum Beispiel auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar, teilte das Kultusministerium mit.
Hotline des Kultusministeriums
Für konkrete Fragen von Schulleitungen und Eltern hat das Kultusministerium zusätzlich eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 18 Uhr und Samstag sowie Sonntag zwischen 12 Uhr und 16 Uhr besetzt ist: 089/2186-2971
So...und jetzt möchte ich ihn in einer FOS / BOS sehen, bei 1500 Schülern.
Wenn da nur die Abschlussklassen kommen,isses so voll wie immer.
Bisschen mehr Weitsicht,auch im Hinblick auf kommende Öffnung von Berufsschulen,hätte ich mir wirklich erwartet.