Die Corona-Bundesnotbremse trat an diesem Samstag, 24. April, in Kraft – allerdings nicht in allen Bundesländern gleich. Bayern hält an seinen schärferen Regeln bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 fest. Das betrifft aktuell alle Landkreise und kreisfreien Städte mit Ausnahme der Landkreise Tirschenreuth und Garmisch-Partenkirchen – also auch ganz Unterfranken.
Die Maßnahmen greifen, wenn der Inzidenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Neu: An fünf Tagen in Folge (statt wie bisher an drei) muss der Wert für eine Herabstufung wieder unterschritten werden. Hier die Übersicht, was nun ab einer Inzidenz von 100 gilt und was sich ändert.
Keine Änderung. Weiterhin sind nur Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Kontaktbeschränkung gilt nicht für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Bei Todesfällen maximal 15 Personen.
Keine Änderung. In Bayern gilt bei einer örtlichen Inzidenz über 100 weiter eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Begründete Ausnahmen (Beruf, medizinische Versorgung, Gassi gehen) sind möglich. Anders als in der Bundesnotbremse ist Spazierengehen oder Joggen (allein) zwischen 22 und 24 Uhr nicht erlaubt.
Bleibt unberührt. Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht in Geschäften, in Kirchen und im ÖPNV. Busse und Bahnen sollen möglichst nur zur Hälfte besetzt werden.
Keine Änderung. Die Vorgabe, erst ab einem Inzidenzwert von 165 Schulen komplett zu schließen (Bundesnotbremse) greift in Bayern nicht. Hier wird wie bisher bereits ab 100 komplett auf Distanzunterricht geschaltet. Ausnahmen bleiben Abschlussklassen, 11.Klassen Gymnasium und Fachoberschule sowie 4.Klassen Grundschulen. Weiterhin müssen Schüler mindestens zwei Corona-Selbsttests pro Woche in der Schule durchführen.
Hier gibt es eine Verschärfung durch die Bundesnotbremse. Click & Meet in den Geschäften ist nur noch bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt – mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dabei maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter (für die ersten 800 Quadratmeter – darüber hinausgehend 40 Quadratmeter pro Kunde). Bei Überschreitung der Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Ware (Click & Collect) erlaubt. Die Regelungen gelten auch für Buchläden, Gartencenter und Blumengeschäfte. Sie zählen in Bayern – abweichend von der Bundesnotbremse – nicht zum erweiterten täglichen Bedarf.
Keine Änderung in Bayern durch Bundesnotbremse: Gastronomiebetriebe und Kantinen bleiben geschlossen. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist weiter möglich, ebenso Auslieferung. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kinos und Museen bleiben geschlossen, Veranstaltungen untersagt. Auch Diskotheken, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen bleiben dicht.
Änderung bei den körpernahen Dienstleistungen: Termine bei Friseuren oder für die medizinische Fußpflege sind nur noch mit einem negativen Corona-Test zulässig (max. 24 Stunden alt oder Selbsttest unter Aufsicht). Für das Personal besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Kosmetikstudios (Hand-, Nagel-, Gesichtspflege) bleiben bei Inzidenz über 100 weiterhin geschlossen.
Wie bisher ist bei einer Inzidenz über 100 lediglich kontaktfreier Individualsport im Freien erlaubt – allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Die strengere Ausgangssperre verbietet dies in Bayern ab 22 Uhr (Bundesnotbremse ab 24 Uhr).
Über einer 100er Inzidenz geht nichts für Hotels, Campingplätze und in Ferienwohnungen: Die Bundesnotbremse erlaubt keine "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken".
Man habe die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen schnell dort an das Bundesrecht angepasst, wo es notwendig war, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium. So können die Regelungen ab diesen Samstag in Kraft treten. Allerdings soll erst am kommenden Dienstag der Ministerrat mit Vertretern von CSU und Freien Wählern darüber beraten. Weitere Anpassungen sind denkbar.
Auf Lockerungen hofft etwa der Handelsverband Bayern. Insbesondere für Gärtnereien, Blumenläden und Gartenmärkte sei es wichtig, in der Pflanzzeit wieder verkaufen zu können, da ihre Ware verderblich sei. Unterfränkische Grünen-Abgeordnete kritisierten am Freitag die Abweichung Bayerns von der Bundesnotbremse zu Lasten von Gärtnereibetrieben. Der Würzburger Landtagsabgeordnete Patrick Friedl: „So fördern wir den Massenansturm in den großen Supermärkten und den Grenztourismus und stellen die heimischen Gärtnereien vor den Ruin.“
Ich war tatsächlich naiv genug zu glauben, die Politik meint dieses Argument auch ernst.
Ich fühle micht verarscht.
Und weil Bayern alles besser macht, haben wir ja auch die besten Inzidenz-Werte (Ironie aus)
Da freuen sich die Discounter, die dürfen ja bekanntlich ihre Blumen und Pflanzen verkaufen, da ist es ja auch nicht so gefährlich wie in der Gärtnerei und im Gartenmarkt (große Gewächshäuser und Freigelände)! Das soll einer verstehen?
Ob ein "Pfuscher-Schnelltest" - kenn ich nicht - ausreicht, müssen sie nachfragen.
Halte ich grundsätzlich auch für notwendig um auf lokale besondere Gefahren reagieren zu können. Aber evtl. übertreibt Bayern das wieder mal ...