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Würzburg
Corona-Regeln: Das gilt seit dem 24. April in Bayern
Was bringt die Bundesnotbremse für Bayern? Alles, was bisher schon strenger geregelt war, bleibt in Kraft, einige Verschärfungen kommen dennoch dazu. Was seit dem Wochenende gilt.
Seit man in Würzburg fürs Einkaufen nicht nur einen Termin, sondern auch einen negativen Corona-Test braucht, ist es noch ruhiger geworden in der City. Ab diesem Samstag ist Click & Meet nur noch bis zu einem Inzidenzwert von 150 erlaubt. 
Foto: Patty Varasano | Seit man in Würzburg fürs Einkaufen nicht nur einen Termin, sondern auch einen negativen Corona-Test braucht, ist es noch ruhiger geworden in der City.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Die Corona-Bundesnotbremse trat an diesem Samstag, 24. April, in Kraft – allerdings nicht in allen Bundesländern gleich. Bayern hält an seinen schärferen Regeln bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 fest. Das betrifft aktuell alle Landkreise und kreisfreien Städte mit Ausnahme der Landkreise Tirschenreuth und Garmisch-Partenkirchen – also auch ganz Unterfranken.

Die Maßnahmen greifen, wenn der Inzidenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Neu: An fünf Tagen in Folge (statt wie bisher an drei) muss der Wert für eine Herabstufung wieder unterschritten werden. Hier die Übersicht, was nun ab einer Inzidenz von 100 gilt und was sich ändert.

Kontaktbeschränkungen

Keine Änderung. Weiterhin sind nur Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Kontaktbeschränkung gilt nicht für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Bei Todesfällen maximal 15 Personen. 

Ausgangssperre

Keine Änderung. In Bayern gilt bei einer örtlichen Inzidenz über 100 weiter eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Begründete Ausnahmen (Beruf, medizinische Versorgung, Gassi gehen) sind möglich. Anders als in der Bundesnotbremse ist Spazierengehen oder Joggen (allein) zwischen 22 und 24 Uhr nicht erlaubt.

Maskenpflicht

Bleibt unberührt. Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin Pflicht in Geschäften, in Kirchen und im ÖPNV. Busse und Bahnen sollen möglichst nur zur Hälfte besetzt werden.

Schulen

Keine Änderung. Die Vorgabe, erst ab einem Inzidenzwert von 165 Schulen komplett zu schließen (Bundesnotbremse) greift in Bayern nicht. Hier wird wie bisher bereits ab 100 komplett auf Distanzunterricht geschaltet. Ausnahmen bleiben Abschlussklassen, 11.Klassen Gymnasium und Fachoberschule sowie 4.Klassen Grundschulen. Weiterhin müssen Schüler mindestens zwei Corona-Selbsttests pro Woche in der Schule durchführen.

Einzelhandel

Hier gibt es eine Verschärfung durch die Bundesnotbremse. Click & Meet in den Geschäften ist nur noch bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt – mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dabei maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter (für die ersten 800 Quadratmeter – darüber hinausgehend 40 Quadratmeter pro Kunde). Bei Überschreitung der Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Ware (Click & Collect) erlaubt. Die Regelungen gelten auch für Buchläden, Gartencenter und Blumengeschäfte. Sie zählen in Bayern – abweichend von der Bundesnotbremse – nicht zum erweiterten täglichen Bedarf. 

Corona-Regeln: Das gilt seit dem 24. April in Bayern
Gastronomie und Freizeit

Keine Änderung in Bayern durch Bundesnotbremse: Gastronomiebetriebe und Kantinen bleiben geschlossen. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist weiter möglich, ebenso Auslieferung. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kinos und Museen bleiben geschlossen, Veranstaltungen untersagt. Auch Diskotheken, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen bleiben dicht. 

Dienstleistungen

Änderung bei den körpernahen Dienstleistungen: Termine bei Friseuren oder für die medizinische Fußpflege sind nur noch mit einem negativen Corona-Test zulässig (max. 24 Stunden alt oder Selbsttest unter Aufsicht). Für das Personal besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Kosmetikstudios (Hand-, Nagel-, Gesichtspflege) bleiben bei Inzidenz über 100 weiterhin geschlossen.

Sport

Wie bisher ist bei einer Inzidenz über 100 lediglich kontaktfreier Individualsport im Freien erlaubt – allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Die strengere Ausgangssperre verbietet dies in Bayern ab 22 Uhr (Bundesnotbremse ab 24 Uhr).

Tourismus

Über einer 100er Inzidenz geht nichts für Hotels, Campingplätze und in Ferienwohnungen: Die Bundesnotbremse erlaubt keine "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken".

Man habe die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen schnell dort an das Bundesrecht angepasst, wo es notwendig war, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsministerium. So können die Regelungen ab diesen Samstag in Kraft treten. Allerdings soll erst am kommenden Dienstag der Ministerrat mit Vertretern von CSU und Freien Wählern darüber beraten. Weitere Anpassungen sind denkbar.

Auf Lockerungen hofft etwa der Handelsverband Bayern. Insbesondere für Gärtnereien, Blumenläden und Gartenmärkte sei es wichtig, in der Pflanzzeit wieder verkaufen zu können, da ihre Ware verderblich sei. Unterfränkische Grünen-Abgeordnete kritisierten am Freitag die Abweichung Bayerns von der Bundesnotbremse zu Lasten von Gärtnereibetrieben. Der Würzburger Landtagsabgeordnete Patrick Friedl: „So fördern wir den Massenansturm in den großen Supermärkten und den Grenztourismus und stellen die heimischen Gärtnereien vor den Ruin.“

 
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  • Zentralorgan
    Gruseliger geht es nicht mehr!
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  • siegfried.metz@t-online.de
    Hauptargument für die „Bundesnotbremse“ war doch die Einheitlichkeit – oder habe ich da was missverstanden.
    Ich war tatsächlich naiv genug zu glauben, die Politik meint dieses Argument auch ernst.

    Ich fühle micht verarscht.

    Und weil Bayern alles besser macht, haben wir ja auch die besten Inzidenz-Werte (Ironie aus)
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  • robi_dobi
    zu: "Handelsverband hofft auf Lockerungen"

    Da freuen sich die Discounter, die dürfen ja bekanntlich ihre Blumen und Pflanzen verkaufen, da ist es ja auch nicht so gefährlich wie in der Gärtnerei und im Gartenmarkt (große Gewächshäuser und Freigelände)! Das soll einer verstehen?
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  • walters
    Da Blickt durch ständig Änderungen keiner mehr durch am besten Leben nach Meinung und macht man mal ein Fehlverhalten einfach Demenz als Grund angeben.Bleibt Gesund es kann nur Besser werden in einigen Wochen.
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  • Alfisti
    @walters: ???
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  • ra.kellermann@gmx.de
    wie aktuell ist denn Bitte ein Test (nicht älter als 24h) der nicht direkt am Ladeneingang durchgeführt wird? Mit dem Hund darf man ja spätabends noch raus...hab aber keinen...mal langsam meine Katze an die Leine gewöhnen...
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Auch ein Test am Ladeneingang wäre nicht 100 % sicher. Es geht halt darum, einigermaßen sicher und praktikabel zu sein.
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  • andres.irmi@gmx.de
    Kein Wort zu den 20% schon geimpften. Muß ich jetzt wenn ich zum Friseur will einen Pfuscher-Schnelltest vorlegen oder ist die Impfung weniger wert. Pauschale Entscheidungen vom Debattierclub Bundestag/Bundesrat/Länderregierungen sollten praxisbezogen anders aussehen. Aber das sind wir ja von Parteien welcher Coleur auch immer gewöhnt. Wo sind wir denn da nur hingeraten??
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Änderung bei den körpernahen Dienstleistungen: Termine bei Friseuren oder für die Fuß-, Hand-, Nagel- oder Gesichtspflege sind nur noch mit einem negativen Corona-Test zulässig (max. 24 Stunden alt oder Selbsttest unter Aufsicht).

    Ob ein "Pfuscher-Schnelltest" - kenn ich nicht - ausreicht, müssen sie nachfragen.
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  • letsgo101
    Sie sollten doch inzwischen wissen das die Impfung nur die geimpfte Person schützt ! Eine Person, mit 2 Impfungen, kann immer noch infiziert sein und somit andere anstecken.
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  • markus.fischer@email.de
    Jetzt fehlt nur noch das in Bayern wieder die Todesstrafe eingeführt wird. Wäre doch noch eine Option bei Corona-Verstößen . Ironie aus
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • brincity
    Kann es sein, dass der Bericht nicht korrekt ist ? Nagel-, Hand-, und Gesichtspflege also Kosmetik sind laut Gesetz und Handwerkskammer ab einer Inzidenz von 100 gar nicht mehr erlaubt !?
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  • andreas.jungbauer@mainpost.de
    Danke für den Hinweis!! Da ist uns ein Fehler unterlaufen, wird korrigiert. Kosmetikstudios (Hand-, Nagel-, Gesichtspflege) bleiben über 100er Inzidenz geschlossen. Nur medizinische Fußpflege ist erlaubt, ab jetzt nur (wie bei Friseuren) mit einem negativen Test (nicht älter als 24 Stunden). Gruß aus der Redaktion, Andreas Jungbauer
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  • christian.papay@stuggi.org
    Ich habe irgendwie im Ohr: Bundesgesetz schlägt Landesgesetz. Das scheint hier nicht zu gelten...
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  • lanalando
    Mehr schon nur nicht darunter.
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  • jutta.noether@web.de
    Nee, das ist wie bei Tariflöhnen: mehr darf man immer bezahlen, nur nicht weniger. Ein Land darf auf die Bundesvorgaben immer noch eine Verschärfung drauflegen, aber nicht mehr lockern.
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  • wisi
    Doch, trifft auch hier zu. Da die Regelungen in Bayern aber strenger sind, passt das. Ist ja nur die "minimal" Forderung vom Bund.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Grundsätzlich ja. Aber das Bundesrecht kann halt auch ausdrücklich einfach nur ein Minimum vorschreiben. Zitat aus einem anderen Artikel: "Das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ausdrücklich striktere Maßnahmen der Länder"

    Halte ich grundsätzlich auch für notwendig um auf lokale besondere Gefahren reagieren zu können. Aber evtl. übertreibt Bayern das wieder mal ...
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  • radfahrer
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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