"Keiner von uns will Party machen, wir wollen nur unsere Liebsten wieder in den Arm nehmen können", sagt ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Würzburg (JVA). Seit Beginn der Corona-Pandemie sind den Insassen der bayerischen Gefängnisse Besuche, Ausgänge und Hafturlaube gestrichen. Während beispielsweise in Thüringen die Corona-Maßnahmen schon Mitte Mai gelockert wurden und nachdem nun fast wöchentlich neue Lockerungen im öffentlichen Leben in Bayern in Kraft treten, fordern auch die Häftlinge des offenen Vollzugs angepasste Corona-Regeln in den bayerischen Justizvollzugsanstalten.
Sicherheitsmaßnahmen für Insassen und Besucher
"Seit vergangenem Samstag ist der Besuch in allen bayerischen Anstalten wieder gestattet", erklärt Robert Hutter, Leiter der Justizvollzugsanstalten Würzburg und Schweinfurt. Im Moment gilt das allerdings nur für Insassen im geschlossenen Vollzug: Strafgefangene im geschlossenen Bereich dürften seit Samstag monatlich eine Stunde lang Besuch empfangen, Untersuchungsgefangene zwei Stunden, so Hutter. Vor der Pandemie konnten Strafgefangene drei Stunden lang Besuch haben, für Untersuchungsgefangene blieb die Besuchszeit gleich.
Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden, gelten sowohl für die Häftlinge im geschlossenen Vollzug als auch für ihre Besucher bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, so Hutter. Beide Partien müssten den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, zusätzlich würde bei den Besuchern Fieber gemessen werden. Auch das Tragen einer Mund-Nasen-Maske sei Pflicht.
In der Justizvollzugsanstalt Würzburg befinden sich aktuell 496 Häftlinge, rund fünf Prozent von ihnen sind im offenen Vollzug. Im Schweinfurter Gefängnis leben 75 Insassen im geschlossenen Vollzug.
Wann genau auch die Häftlinge im offenen Vollzug wieder Besuch empfangen dürfen, sei noch nicht sicher, sagt der JVA-Leiter. Es gebe noch kein konkretes Datum. "Das macht keinen Sinn", findet ein Häftling, der anonym bleiben möchte. Die meisten Insassen des offenen Vollzugs, die arbeiten, hätten bei ihren Tätigkeiten sowieso Kontakt zu Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt. "Warum also dürfen wir keine Besuche empfangen?"
Anstalten entscheiden selbst über Besuchszeiten
Andrea Leonhardt, stellvertretende Pressesprecherin des bayerischen Justizministeriums, erklärt: "Besuche sollen zeitnah in dem gesetzlich vorgesehenen Mindestumfang wieder beginnen, sobald die notwendigen Schutzmaßnahmen in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt umgesetzt werden können." Über die konkreten Besuchszeiten und die Frage, wann Ausgänge in Begleitung von Vollzugsbediensteten wieder erlaubt sind, würden die Anstalten selbst entscheiden.
Natürlich könne man den Unterschied zwischen dem offenen und geschlossenen Vollzug kritisieren, sagt der Leiter der Gefängnisse in Würzburg und Schweinfurt. "Aber im offenen Vollzug sind nicht die selben Regeln umsetzbar, wie hier in der Anstalt", so Hutters Begründung. Aktuell sei man dabei, eine Regelung für die Häftlinge im offenen Vollzug zu finden. "Und so wie es im Moment aussieht, werden wir das diesen Monat noch über die Bühne bringen."
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