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Würzburg
Cannameleon-Prozess: Wie viel Hanf-Tee braucht es für einen Rausch?
Erster Tag im Prozess gegen die Geschäftsführer und Betreiber der Hanf-Läden in Würzburg und Schweinfurt: Beschuldigte beschweren sich über unverhältnismäßige Razzien.
Legal oder illegal? Fallen die Produkte, die in den Cannameleon-Läden in Würzburg und Schweinfurt verkauft wurden, unter das Betäubungsmittelgesetz?
Foto: ArchivThomas Obermeier | Legal oder illegal? Fallen die Produkte, die in den Cannameleon-Läden in Würzburg und Schweinfurt verkauft wurden, unter das Betäubungsmittelgesetz?
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:05 Uhr

Kurz nach neun Uhr öffnet sich im Veranstaltungssaal von Heilig Kreuz in der Würzburger Zellerau am Dienstag der Vorhang. Das Schöffengericht steht einen Moment auf der großen Bühne, bevor die Vorsitzende Richterin und ihre beiden Beisitzer davor Platz nehmen. Der Saal ist voll: Fünf Angeklagte, fünf Verteidiger, ein Staatsanwalt und viele Interessierte sind anwesend. Wegen der Corona-Pandemie findet der Prozess nicht im Würzburger Justizzentrum statt. 

Hanf-Tee mit äußerst geringem Wirkstoffgehalt an THC verkauft

In der Anklage der Staatsanwaltschaft geht es um Silberglanz, Alpenkäse, Erdbeerfeld und saures Kraut - um nur ein paar der Teesorten aus Hanfblüten zu nennen, die in Cannabis-Shops in Würzburg und Schweinfurt verkauft wurden. Von ihnen könnte möglicherweise eine berauschende Wirkung ausgehen, sofern sie in großen Mengen - beispielsweise als Backzutat für Cookies - verwendet würden. Zwischen 0,05 Prozent und 0,3 Prozent liegt je nach Tee-Sorte der Wirkstoffgehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), wie etliche Analysen ergeben haben. "Man muss schon eine Badewanne davon trinken, um einen Rausch zu bekommen", sagt ein Verteidiger scherzhaft in der Verhandlungspause. "Oder ziemlich viele Cookies essen", meint ein anderer Rechtsanwalt.    

Angeklagt sind die beiden Geschäftsführer der Cannameleon-Läden in Würzburg und Schweinfurt, ein 29-jähriger Würzburger und dessen 25 Jahre alte Verlobte. Dazu ein ehemaliger Angestellter und zwei selbständige Franchise-Nehmer, die Hanf-Shops in Würzburg und Schweinfurt führten. Mittlerweile haben beide diese Läden aufgegeben. 

Waren die Razzien unverhältnismäßig?

Den beiden Cannameleon-Geschäftsführern, die Anfang 2019 in Würzburg öffentlichkeitswirksam ihre Läden eröffnet hatten, um verschiedene Produkte aus Cannabidiol (CBD) zu verkaufen, wirft die Staatsanwaltschaft "schwunghaften Handel mit CBD-Marihuana" vor. Anfang November 2019 durchsuchten Kräfte des Unterstützungskommandos Bayern (USK) Geschäftsräume und Wohnung der beiden. Die Razzia war Teil einer bayernweiten Aktion. Insgesamt gab es 16 solcher Einsätze in Cannabis-Shops und Privatwohnungen. Den drei weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, Betäubungsmittel an Minderjährige verkauft zu haben, beziehungsweise teilweise auch kleine Mengen Haschisch oder Marihuana selbst besessen zu haben. 

"Die Läden sind keine Kifferhöhlen." 
Verteidiger der Geschäftsführerin

Die Razzien werden von allen fünf Beschuldigten vor Gericht als unverhältnismäßig beschrieben. 14 Polizisten und ein Staatsanwalt durchsuchten die Wohnung der beiden Geschäftsführer im Landkreis Würzburg. Der 29-jährige Angeklagte leistete Widerstand, er wurde am Boden fixiert und soll die Polizisten beleidigt haben. Die Tür der Franchise-Nehmerin wurde mit einem Rammbock aufgebrochen, ihr Kollege musste sich bis auf die Unterhose ausziehen.

Für viele Polizisten sind die CBD-Blüten Neuland 

Worum geht es bei dem Prozess nun genau? In den Hanf-Läden wurden Produkte aus EU-zertifiziertem Saatgut verkauft, das einen äußerst geringen Wirkstoffgehalt an THC hat. Die beiden Geschäftsführer sind überzeugt davon, dass die Hanf-Tees niemanden in einen Rausch versetzen können. "Die Läden sind keine Kifferhöhle", sagt der Verteidiger der Geschäftsführerin. "Sie schauen nicht aus wie die Coffeeshops in Amsterdam." Vielmehr sollten die Cannabis-Produkte aus gesundheitlichen Gründen verkauft werden.

Für viele Polizisten sind die CBD-Hanfblüten Neuland, schildert der ermittelnde Kriminalbeamte dem Gericht. Sie sehen aus wie THC-haltiges Marihuana und riechen auch so. Immer wieder wurden Personen mit solchen Hanfblüten im Stadtgebiet von der Polizei aufgegriffen. Auch Minderjährige waren dabei, sagt der Beamte aus. Er wisse aber auch, dass es für jemanden, der entsprechende Quellen habe, nicht schwer sei, Marihuana zu kaufen, das wirklich eine berauschende Wirkung hat. 

Der Vorhang im ausgelagerten Gerichtssaal öffnet sich wieder an diesem Mittwoch. Dann sollen weitere Zeugen vernommen werden. 

 

 
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Kommentare
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die Strafverfolgungsbehörden in WÜ scheinen Langeweile zu haben. Mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen scheint das neue Amtsschimmelspiel in den Polizei- und Staatsanwaltschaftsstuben zu sein.
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  • A. M.
    Polizei und Justiz geben sich der Lächerlichkeit preis. Wie soll man vor diesen Behörden noch Respekt haben? Unverhältnismäßig, rechtswidrig und nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft sollte ausgewechselt werden!
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  • H. H.
    OK

    als nächstes kommen wahrscheinlich Razzien gegen Läden, die Schokolade (enthält Theobromin) und Kaffee bzw. Tee (enthält Koffein) verkaufen - gefährliche und süchtig machende Rauschmittel, die bei übermäßigem Genuss durchaus zu gesundheitlichen Problemen führen können... wobei Theobromin auf Haustiere sogar tödlich wirkt...

    Liebe Polizei und Justiz: schützt uns lieber vor Leuten, die den öffentlichen Straßenverkehr mit ihrem Computerspiel bzw. der Selbsthilfegruppe für Leute mit Minderwertigkeitskomplex verwechseln und solange aufs Gas drücken, bis sie jemanden totgefahren haben!
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  • A. M.
    Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft Ressourcen für einen solchen Schwachsinn haben, braucht sich keiner über Personalmangel in den Behörden beschweren!
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  • H. S.
    Vor 25 Jahren hätte ich noch mit Peter Toshs Song ganz lapidar gesagt: "Legalize It".
    Doch durch spezielle Züchtungen ist der THC-Gehalt, also der Gehalt der psychisch wirksamen Substanzen der Cannabis-Pflanzen (Shit, Dope, Haschisch, etc.) enorm angestiegen:
    Als Peter Tosh, Mitte der 70er, seinen Song geschrieben, hat lag der THC-Gehalt von Cannabis noch bei deutlich unter einem Prozent. 1997 lag der schon bei 5,2%, und 2008 bei immerhin schon 10,2%. 2010 waren es dann 15 bis 20%
    Die heute gemessenen Werte liegen schon weit über 30%.
    Das hat mit dem "Gras", das Peter Tosh besungen hat, nun mal gar nichts mehr zu tun!
    Hierbei handelt es sich mittlerweile um eine wirklich hochwirksame Droge, die wirklich üble Folgen hat! Ich musste das aus nächster Nähe erleben...
    Ich habe absolut nichts gegen eine Freigabe des Cannabis aus den 70er-Jahren.
    Doch: bekommt man das heute überhaupt noch, oder muss man es neu züchten?
    Freigabe: Ja! Aber der THC-Gehalt muss im Blick der Gerichte bleiben
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  • D. P.
    Was spricht gegen eine Kennzeichnung und kontrollierte Abgabe wie bei Alkohol? Also zum Beispiel THC-Gehalt von 10%, 20% und 30% ab 16, 18, 21 Jahren.
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  • A. M.
    Nach dieser Logik sollte auch Schnaps, Wein und Likör generell verboten werden und nur noch Bier erlaubt sein.
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  • G. K.
    @ol04

    Starkbier auch???
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  • P. K.
    @Oreus: Mein „hochgezüchtetes“ Cannabis aus der Apotheke hat zwischen 20 und 25% THC. „Üble Folgen“ habe ich nach täglicher Einnahme seit 2 Jahren noch keine bemerkt. Einzig meine gesundheitlichen Beschwerden werden deutlich gelindert.

    Gibt es eine seriöse Quelle für die Behauptung, Cannabis hätte in den 70ern unter 1% THC-Gehalt gehabt? Eine Rauschwirkung wäre da quasi nicht vorhanden gewesen.
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  • H. S.
    Man könnte z.B. da nachlesen: https://onlinelibrary.wiley.com/
    Da gibt es einige Studien dazu, sowohl was die Nebenwirkungen anbelangt, als auch wie hoch der THC-Gehalt von "medizinischem Cannabis" betrifft.
    Auch medizinisches Cannabis fängt bei einem THC-Gehalt von 1% an...
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  • A. M.
    Das ist doch völliger Schwachsinn. Selbst in den 70er gab es schon Cannabis mit deutlich über 10%, gerade die Extrakte aus Indien, Pakistan, Nepal, Afghanistan usw. hatten schon damals deutlich höhere Konzentrationen bis teilweise über 50%. Aber selbst heute können sie noch Sorten kaufen, die wohl eher Ihrem Geschmack entsprechen mit unter 5%. Alles Dank des Apothekenmodells für Patienten schon heute möglich. Die Allgemeinheit wird aber weiterhin vom Staat im Stich gelassen und muss auf diese Schwarzmarktware zurückgreifen, ohne Inhalts- bzw. Wirkstoffangaben,
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  • M. F.
    Kann es sein das die Staatsanwaltschafft etwa zu viel Marihuana raucht?
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  • G. W.
    Nein, unmöglich...sonst wären die doch ned so seltsam drauf!
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  • H. H.
    Einigen wir uns darauf - @ Mainkommentar und GWM -

    von irgendeinem komischen Strauch müssen die wohl schon geraucht haben? grinsen
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  • G. W.
    Der Baum 🌲 der Erkenntnis 🦉 wird's wohl nicht gewesen sein 🤣 .
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  • D. P.
    Teetrinker!
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  • M. D.
    ….“Die Tür der Franchise-Nehmerin wurde mit einem Rammbock aufgebrochen, ihr Kollege musste sich bis auf die Unterhose ausziehen.“….

    Bei Fragen, weshalb der Polizei immer weniger Respekt entgegengebracht wird, der Widerstand zunimmt und die Polizei immer mehr zum Feindbild auch im bürgerlichen Milieu avanciert, bitte an die bayerischen „Kollegen“ wenden….
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  • R. B.
    mdeeg, leben Sie mal wieder Ihren Bayern-Hass aus? Der geneigte Leser möge sich nur Ihre diversen Internetseiten anschauen, dann weiß man sehr schnell, wen man vor sich hat.
    PS: Dem Himmel sei Dank, dass Sie aus dem Polizeidienst entfernt wurden.
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  • M. D.
    Dieser einzigartige Ermittlungseifer in Bayern ist völlig aus der Zeit gefallen, rückständig und offenkundig politisch motiviert.

    Vor dem Hintergrund des Vollversagens gegen rechte Gruppen, die ungeniert unter den Augen der Staatsanwaltschaft in den Fußgängerzonen ihre Hetze betreiben ist das alles nur noch peinlich!
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  • K. S.
    Andere Händler rufen diese Produkte aus einem Grund zurück : https://www.mainpost.de/ueberregional/politik/brennpunkte/zu-viel-thc-in-hanf-lebensmitteln-lidl-ruft-produkte-zurueck-art-10651053?cx_testId=7&cx_testVariant=cx_1&cx_artPos=0&cx_hubRecPos=0#cxrecs_s
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