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Würzburg / Schweinfurt
Nach Razzien in Cannabis-Läden: Was der Staatsanwalt sagt
Die monatelangen Ermittlungen gegen die Cannameleon-Shops in Würzburg und Schweinfurt füllen inzwischen 2000 Aktenseiten. War der Verkauf von Cannabisblüten-Tee strafbar?
Produkte aus dem Würzburger Cannameleon-Shop.
Foto: Thomas Obermeier | Produkte aus dem Würzburger Cannameleon-Shop.
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:05 Uhr

In zahlreichen bayerischen Städten hat die Polizei im Jahr 2019 Hanfläden durchsucht. Besonders in Unterfranken machte eine Razzia Schlagzeilen: Vier Staatsanwälte und 49 Polizisten waren im November 2019 im Einsatz, um in drei Hanfläden in Würzburg und Schweinfurt Beweise für den Handel mit Drogen zu finden.  Zwar sind die beschlagnahmten Proben nach monatelangem Warten inzwischen untersucht. Aber zu den Ergebnissen will die Staatsanwaltschaft Würzburg mit Verweis auf  die noch laufenden Ermittlungen nichts sagen.

Die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren gegen fünf Geschäftsleute zwischen 23 und 35 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, in den Cannameleon-Läden in Schweinfurt und Würzburg ab Januar 2019 THC-haltige Produkte als "Teesorten" auch an Minderjährige verkauft zu haben. 

Legal ist der Handel mit Hanfprodukten nach dem Betäubungsmittelgesetz als Ausnahme, wenn sie frei von psychoaktivem Tetrahydrocannabinol (THC) sind. Oder wenn in den Tees und Ölen weniger als 0,2 Prozent THC enthalten ist und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkaufs einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt. Während es nach den Razzien von Seiten der Polizei hieß, man habe in den Cannameleon-Shops Cannabisblüten-Tees mit THC-Anteil oberhalb des erlaubten Grenzwerts vermutet, spielt die Frage des Gehalts für die Staatsanwaltschaft jetzt offenbar gar keine Rolle mehr. 

Auch Apotheken und Drogerien verkaufen diese Produkte

Laut Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen erlaubt die "Ausnahmebestimmung" nur die industrielle Verwendung von Nutzhanf, zum Beispiel für Kosmetikprodukte. Dagegen sei der Verkauf von Produkten mit THC an Privatpersonen prinzipiell strafbar – egal ob der Anteil über oder unter 0,2 Prozent liegt. "Letztlich können auch schon sehr geringe Wirkstoffmengen eine Strafbarkeit begründen", sagt Raufeisen. 

Die Rechtsauffassung der Würzburger Staatsanwaltschaft ist ungewöhnlich, da Hanfprodukte mit weniger als 0,2 Prozent Cannabidiol THC in ähnlichen Läden in ganz Deutschland, aber auch in Apotheken oder Drogerien und im Internet erworben werden können. Die Verkäufer gehen alle davon aus, dass das erlaubt ist.   

"In Deutschland fallen CBD-Produkte nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt", heißt es zum Beispiel im Branchenblatt "Deutsche Apotheker Zeitung" zur Frage, ob diese Produkte frei verkäuflich sind. "Nutzhanf mit Tetrahydrocannabinol (kurz THC) von unter 0,2 Prozent ist jetzt in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern legal, da es keine berauschende Wirkung hat", schreibt die Drogeriekette Rossmann auf ihrer Homepage. 

"Ein Missbrauch zu Rauschzwecken ist praktisch ausgeschlossen."
Strafrechtler Norman Jacob jun. über die Untersuchungsergebnisse der beschlagnahmten Proben

"Das Gesetz ist unglücklich formuliert und lässt verschiedene Sichtweisen zu", sagt Norman Jacob jun., der Anwalt des Würzburger Firmengründers von Cannameleon. "Aber nachvollziehbarer Weise ist mein Mandant nicht davon ausgegangen etwas strafrechtlich Relevantes zu tun." Stattdessen habe er sein Geschäft von Anfang "offen und transparent" geführt und beispielsweise Proben freiwillig  dem Gesundheitsamt Würzburg zur Verfügung gestellt.   

Aus der Einsicht in die 2000 Seiten starke Ermittlungsakte weiß  Jacob, dass in den beschlagnahmten Proben sehr niedrige THC-Werte nachgewiesen wurden. "Ein Missbrauch zu Rauschzwecken ist praktisch ausgeschlossen."

Laut Staatsanwaltschaft sollen die langwierigen Ermittlungen in den nächsten Wochen abgeschlossen sein, dann werde über eine Anklage entschieden.

Hanfprodukte

CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie lose Cannabisblüten, cannabishaltige Tees oder CBD-Öle, die Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten. Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz.  CBD-Produkten wird eine beruhigende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben.  Cannabisprodukte wie Haschisch (Harz der Hanfpflanze) oder Marihuana (Blüten und Blätter) enthalten zehn Prozent THC und mehr.
 
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  • daniel.englbauer@churchsol.de
    Naja, das ist halt Bayern, wo man Kiffern, Langhaarerten und anderen potentiellen Bombenlegern extra genau auf die Finger schaut.
    Und zugleich: 2019 haben die Streifen zum ersten Mal mehr "bekiffte" Fahrer aus dem Verkehr gezogen als an-/ betrunkene...
    Ich schätze mal, das Verhältnis unserer Sicherheitsbehörden bzw. auch unserer Staatsregierung zu (THC-freien) Hanfprodukten wird sich mit der Zeit (und zunehmender Erfahrung) auch wieder entspannen...
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  • carinatas
    Auf Wunsch des Users entfernt.
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  • carinatas
    2000 Seiten? Da waren unsere Gesetzeshüter aber wieder mal extrem fleißig.

    Oder war der Feierabend nieder mal nur in so weiter Ferne gerückt, dass man
    sich genötigt sah, einen ausschweifenden Bericht über alle die Möglichkeiten
    von Canabisauswirkungen bis hin zum Erblicken des Kometen hin , verfassen zu müssen.

    Ob es im vorliegenden Fall nun 0,001 oder doch 0,003 % des erlaubten überschritten wurde, das werden wir bei der Genauigkeit der Beamten sicher nie erfahren, falls es denn vermerkt wurde. Solche zahlen verschwinden ja auch gerne mal schnell.

    Bei solchen Beamten sollte man doch auch mal untersuchen, in wie weit
    sie unsere Steuergelder verwenden, indem sie damit ihre Zeit vergeuden.

    Als gäbe es hier keine wirklichen Probleme, bei denen Polizei gefordert wäre.
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  • emulave
    Diese Geschäfte sind genauso wichtig, wie ein Hundefriseur. Dennoch: sind das die Probleme, die wir gerade haben und sollten wir damit Ressourcen binden? Ich denke: nein! Kasperle-Theater…
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  • Funkenstern
    2000 Seiten??? Haben die was geraucht?
    Die Akte könnte 5 Seiten haben:
    1. Seite Aktion durchgeführt mit ...
    2. Seite Aktion am .. abgeschlossen.
    3. Seite Nichts gefunden.
    4 Seite: Labore xy konnten nichts genaues nachweisen
    5. Seite: Aktion abgeschlossen, da nichts nachzuweisen ist, in dubio pro reo.
    Akte geschlossen. Aber der Herr Raufeisen konnte noch nie eingestehen, wenn er mal einen Luftnummer abgesetzt hat.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Ich bin sicherlich kein Freund von Drogen - und wenn es nach mir geht sollte Cannabis auch nicht legalisiert werden (auch nicht mit dem Verweis darauf das Alkohol und Tabal legal sind - meiner Meinung nach LEIDER lega).

    Aber was hier geschieht könnte peinlich für die Ermittlungsbehörden werden - mir scheint jetzt wird alles versucht um den Geschäftsleuten etwas anzuhängen bzw. selbst möglichst glimpflich aus dieser peinlichen Sache herauszukommen.
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  • kej0018@aol.com
    Ein Paradebeispiel, wie man aus einer Mücke einen Elefanten machen kann und dabei noch Steuergelder verschwendet...
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  • Michael Fischer
    In vielen Tabletten der Pharmaindustrie sind gefährlichere Substanzen enthalten. Die dürfen aber unters Volk gebracht werden. Haben halt eine starke Lobby auch unter den Politikern.
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  • mmd
    Absolute Zeit- und Geldverschwendungen, diese Ermittlungen und Durchsuchungen. Als gäbe es keine echten Probleme mit Kriminellen in der Region.
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    CBD Produkte kann man inzwischen auch bei Edeka, Rewe, Kaufland und vielleicht auch demnächst bei Aldi kaufen. Da haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft wieder mal ordentlich Aufmerksamkeit verschafft.
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  • Arcus
    Man muss wissen, dass die Staatsanwälte nicht etwa wie Richter unabhängig sind. Da kann u.U. Die bayrische Regierung Einfluss nehmen und über die natürlich die Alkohollobby. Die ja gerade in Unterfranken stark ausgebildet ist.
    Das Rauschgift Alkohol Kostet alleine in Deuschland mehreren 10.000ten Menschen das Leben. In Bayern dürften es um die 10.000 sein. Jedes Jahr.
    Dass am Canabiskonsum Menschen sterben ist nicht bekannt. Dass Menschen Schäden erleiden, wenn sie Cannabisprodukte mit einem verschwindend geringen THC Gehalt konsumieren, erst Recht nicht. Warum also solche staatsanwaltschaftlichen Aktionen? Befürchten die Lobbyisten des Rauschgifts Alkohol eine Konkurrenz durch weniger gefährliche Drogen?
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  • johannes-fasel@t-online.de
    @Arcus: Klar doch: Konkurrenz für die notleidende Alkohol-Industrie geht gar nicht!
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