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Würzburg
Corona: Das gilt jetzt für Schulen und Kitas in der Region Würzburg
Ab dem Wochenende greift die "Bundesnotbremse". Für Schulen und Kitas gelten in Bayern jedoch bisherige Regelungen weiter: eine Übersicht für Stadt und Landkreis Würzburg.
Es bleibt vorerst beim Distanzunterricht.
Foto: Alexander Kaya, dpa | Es bleibt vorerst beim Distanzunterricht.
Torsten Schleicher
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:46 Uhr

Ab diesem Wochenende gilt die Corona-"Bundesnotbremse". Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vorerst allerdings nichts. "Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz", heißt es auf der Website des Bayerischen Kultusministeriums. 

Für Stadt und Landkreis Würzburg bedeutet das: Auch in der kommenden Woche ab dem 26. April müssen die meisten Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus lernen. Und auch die Kitas bleiben bis auf eine Notbetreuung geschlossen.

Hintergrund ist der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz, der in Stadt und Landkreis Würzburg stabil über 100 liegt. In der Stadt lag er am Freitag bei 137,6 und im Landkreis bei 102,3. Das Überschreiten der 100er-Inzidenzschwelle ist in Bayern maßgeblich für die weitgehende Schließung von Schulen und Kitas. Bayern fährt damit einen deutlich härteren Kurs als der Bund mit der neuen Bundesnotbremse, die Distanzunterricht erst ab einer Inzidenz von über 165 vorschreibt. 

Diese Regelungen gelten für Schulen und Kitas in Stadt und Landkreis Würzburg:

  • An den Schulen findet generell Distanzunterricht ("Homeschooling") statt. Abweichend davon findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderschulen sowie in den Abschlussklassen aller Schularten, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, andernfalls gibt es Wechselunterricht. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie mindestens zweimal wöchentlich zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
 
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