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Gerbrunn
Bürgerentscheid Gerbrunn: Die Nachzählung dreht das Ergebnis
In Gerbrunn ist nach der Auszählung vor der Auszählung. Am Abend brachte eine einzige Stimme die Entscheidung. Doch nun hat sich das Blatt gewendet.
Industriegebiet erweitern oder Biotop erhalten? Am Sonntag haben die Gerbrunner im Bürgerentscheid abgestimmt, wie hier in der Mehrzweckhalle der Gemeinde.
Foto: Patty Varasano | Industriegebiet erweitern oder Biotop erhalten? Am Sonntag haben die Gerbrunner im Bürgerentscheid abgestimmt, wie hier in der Mehrzweckhalle der Gemeinde.
Maria Lisa Schiavone
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Diesen Plot hätte keiner vorausahnen können - nachdem am Sonntagabend das Ratsbegehren mit nur einer Stimme Vorsprung gewonnen hatte, folgt nun die Kehrtwende. Weil das Ergebnis so knapp war, wurden die Stimmzettel bereits am Folgetag nachgezählt. Galt am Abend noch das Ratsbegehren und damit die Erweiterung des Industriegebietes als sicher, hat am Folgetag das Bürgerbegehren für den Erhalt des Biotops die Stichfrage gewonnen. 

Die Entscheidung fällt am Morgen danach 

Die Nachzählung bringt die überraschende Wende im Streit um das Gebiet am Äußeren Kirschberg. Wieder war die Stichfrage das Zünglein an der Waage. Wieder war das Ergebnis knapp. Wieder mit einer Stimme Vorsprung. Die Ironie: Am Abstimmungsabend hatte das Ratsbegehren die Stichfrage mit einer Stimme Vorsprung für sich entschieden. Bei der Nachzählung hat nun das Bürgerbegehren mit einer Stimme mehr gewonnen.

Die Wahlbeteiligung war hoch: 2568 der stimmberechtigten Bürger haben abgestimmt, das sind 50,92 Prozent. Sowohl für Rats- als auch Bürgerbegehren konnte mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden. Für beide Begehren wurde mehrheitlich jeweils mit "Ja" abgestimmt, damit wurden die notwendigen 20 Prozent der maximal möglichen Stimmen (Quorum) erreicht, um gültig zu sein. Entscheidend war deshalb die Stichfrage.

Wurden am Abend bei der Stichfrage noch 1267 Stimmen für das Ratsbegehren gezählt, hat die Nachzählung am Morgen 1265 Stimmen ergeben. Hingegen stimmten 1266 Gerbrunner für das Bürgerbegehren, das hat auch die Nachzählung ergeben. 

Bürgerentscheid Gerbrunn: Die Nachzählung dreht das Ergebnis

Bürgerbegehren vs. Ratsbegehren - die Positionen

Die Frage, was mit der 1,2 Hektar großen Fläche "Am Äußeren Kirschberg" passieren soll, hat in der Gemeinde für so viel Diskussionsstoff gesorgt. Auf der einen Seite stand die Mehrheit des Gemeinderats, um Bürgermeister Stefan Wolfshörndl (SPD). Ihr Ratsbegehren "Ressourcenschutz, Sicherung lokaler Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort" (Bürgerentscheid 1) war für die Erweiterung des Industriegebietes auf dem das Transport- und Erdbau-Unternehmen Riegel ein neues Betriebsgelände bauen will.

Auf der anderen Seite stand die Bürgerinitiative, die mit ihrem Bürgerbegehren, den Bürgerentscheid überhaupt erst auf den Weg gebracht hatten. Mit ihrem Bürgerbegehren (Bürgerentscheid 2) "Biotop am Kirschberg erhalten" wollten sie das kartierte Biotop erhalten, das Teil der Planungsfläche ist.

Die Bürgerinitiative freut sich über die Kehrtwende: "Wir sind froh und erleichtert, dass sich die Zustimmung von über 62 Prozent für unser Bürgerbegehren jetzt auch in einer Mehrheit bei der Stichfrage abbildet. Dies ist ein großer Erfolg und wichtiger Schritt für Natur-, Klima- und Artenschutz in Gerbrunn. Jetzt feiern wir erst einmal diese Ergebniskorrektur", sagt BI-Sprecherin und Mitinitiatorin des Bürgerbegehrens Beatrix Radke (Bündnis 90/Die Grünen).

Bürgermeister Stefan Wolfshörndl (SPD) hätte sich lieber ein klares Votum gewünscht: "Ein deutliches Ja oder Nein wäre für die Politik einfacher gewesen, da eine Stimme mehr oder weniger für die eine Seite immer kritisch ist. Jede Stimme zählt und hat Gewicht. Auch dieses Ergebnis hat man in der Demokratie zu akzeptieren. Die Gemeinde ist nun ein Jahr an das Ergebnis des Entscheids gebunden, über die weiteren Schritte muss dann der Gemeinderat entscheiden."

Wird ein zweites Mal nachgezählt?

Obwohl nachgezählt wurde, ist das Ergebnis jedoch noch nicht amtlich. Am Mittwoch tagt der Abstimmungsausschuss, um das endgültige Ergebnis festzustellen. Dann liegt es an diesem, ob die Stimmzettel nochmals gezählt werden oder nicht.

 
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  • Mainheini
    also noch mal nachzählen, irgendwann wird es passen.
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  • elkatvelo@t-online.de
    warum hat man denn nicht sofort nochmal zur Sicherheit nachgezählt bei dem knappen Ergebnis und sofort das Ergebnis verkündet ??
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  • jebusara@web.de
    Wird nicht in Amerika auch noch nachgezählt? zwinkern
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  • steve67
    Bei sowas wird also nachgezählt, aber wenn Trump eine Nachzählung verlangt, ist das gleich ein unmögliches Verlangen. Scheinheiligkeit ist Trump(f) in D zwinkern
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    @steve67 es ist halt ein Unterschied, ob man eine Nachzählung verlangt, weil man ein Narzisst ist, der nicht verlieren kann und will oder ob es tatsächliche Gründe gibt, die dafür sprechen, eine Nachzählung zu veranlassen.
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  • tommy33
    Ein Nachzählen sollte nicht nur im Interesse des Gewählten, sondern viel mehr im Interesse der Wähler stattfinden. Oder sehen Sie das anders??
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  • weissmi
    Es geht hier um eine (!) Stimme. Das ist der Unterschied.
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  • 2ostsee
    Bei so engen Ergebnissen wird immer nachgezählt, selbst bei Vorstandswahlen für einen Verein.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ab nach Amerika zum Trumpel. Da sind sie mit ihren Kommentaren und Einstellungen der letzten Zeit optimal aufgehoben!
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • TLW-tu_W
    Trump wollte die Auszählung stoppen.
    Das war ein extrem undemokratisches Verhalten.

    Nachzählen lassen kann er sooft er will, wenn die Behörden ihm den Gefallen denn tun.

    Da denkt man Trump sei ein schlechter Verlierer, dabei tut er alles um gleich Zweimal zu Verlieren. grinsen
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    immerhin ist das ein gutes Beispiel dafür, dass es auf jede Stimme bei einer Wahl ankommt!

    Das ist genau der Grund warum die vielen Nichtwähler keinerlei Recht haben sich im Anschluss über irgendwelche Entscheidungen aufzuregen.
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  • annette.schuhmann@web.de
    @einFranke: Was macht der, für den keine der Wahloptionen passend ist? Wird man dem zum Tode Verurteilten auch vorwerfen, sich nicht über seinen Tod beklagen zu dürfen, weil er sich nicht entscheiden wollte zwischen Gaskammer oder elektrischem Stuhl?
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