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Würzburg/Kitzingen
Brandanschlag auf Auto von Kitzinger Bayernpartei-Politiker: Das Urteil gegen den Täter ist gefallen
Der Mann, der den Smart des Stadtrats im Februar 2022 angezündet hatte, gehörte zumindest zeitweise der Querdenker-Szene an. Seine Tat war politisch motiviert.
Der Angeklagte (rechts) im Gespräch mit seinem Anwalt Norman Jacob junior.
Foto: Thomas Obermeier | Der Angeklagte (rechts) im Gespräch mit seinem Anwalt Norman Jacob junior.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 13.08.2023 03:17 Uhr

Im Prozess um den Brandanschlag auf das Auto des Kitzinger Stadtrats Uwe Hartmann (Bayernpartei) ist der Täter am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Frührentner dem Politiker einen Denkzettel verpassen wollte, unter anderem weil sich Hartmann für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ausgesprochen hatte. Der Angeklagte hatte sich spätestens Anfang 2022 der sogenannten Querdenker-Szene angeschlossen.

Ermittler fanden tausende kinderpornografische Fotos

Der 31-Jährige hatte zu Beginn der Verhandlung gestanden, den Smart mit der markanten blau-weißen Lackierung und dem Logo der Bayernpartei mithilfe von Grillanzündern in Brand gesetzt zu haben. Auch das Wohnhaus der Familie Hartmann, vor dem das Auto geparkt war und in dem der Politiker und seine Frau zur Tatzeit schliefen, war in jener Februarnacht 2022 beschädigt worden.

Das Auto des Bayernpartei-Politikers Uwe Hartmann ging Anfang 2022 in Kitzingen in Flammen auf.
Foto: Ralf Dieter | Das Auto des Bayernpartei-Politikers Uwe Hartmann ging Anfang 2022 in Kitzingen in Flammen auf.

Doch dem Angeklagten wurde nicht nur die Brandstiftung vorgeworfen: Ermittler fanden bei dem Mann auf mehreren Datenträgern tausende kinderpornografische Fotos und hunderte einschlägige Videos. Richterin Lena Pohle sprach von "üblen Bildern", bei denen auch Kleinstkinder zu den Opfern gehörten. Mit Blick auf den Brandanschlag betonte sie, "die Tat steht außerhalb jedes Verhältnisses" zum Motiv: "Ihnen hat einfach eine politische Meinung nicht gepasst", sagte sie in Richtung des Angeklagten.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haft von drei Jahren und acht Monaten gefordert hatte; Verteidiger Norman Jacob junior hatte ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung gefordert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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Kommentare
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  • Horst Blatz
    Ich lese etwas von Sachbeschädigung und tausenden von kinderpornographischen Fotos. Der Fokus im Artikel liegt auf einem brennenden Auto?! Ist das der Zustand unserer Gesellschaft? Ist Kinderpornographie inzwischen gesellschaftlich toleriert? Und 3 Jahre Haft, vermutlich eher weniger, für das vielfache Leid von Kindern? Der Verurteilte kommt in Kürze frei und wird wohl wieder auf Kinder losgelassen. Man fühlt sich hilflos ob derartiger 'Ungerechtigkeit'.
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  • Alexander Hopf
    31 Jahre alt und Frührentner - das sagt schon alles. Die wissen nicht, was Sie tun sollen.
    Es wird von 3 Jahre Gefängnis geschrieben, aber was ist mit dem materiellen Schaden? Darauf bleiben die Geschädigten sitzen!
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  • Helga Scherendorn
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  • Simona Kopanicakova
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