Fecht-Olympiasieger Elmar Borrmann (62) wurde im Prozess am Landgericht Würzburg zu zwei Jahren Haft wegen Betrugs aufgrund von Vernachlässigung seiner Informationspflicht an seine Geldgeber verurteilt. Die Schadenssumme beträgt rund 10,9 Millionen Euro. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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Borrmann hatte mit seiner 2004 erworbenen Firma CSA bei Investoren Geld eingesammelt, um es gewinnbringend anzulegen. Doch die Geschäfte liefern nicht so, wie es den Investoren in Hochglanz-Prospekten versprochen worden war. Dort warb Borrmann mit Prominenten wie Thomas Bach (heute IOC-Präsident) oder Ex-Bundeswirtschaftsminister Günther Rexrodt.
Ahnungslose Anleger zahlten weiter
Das Urteil geht davon aus, dass Borrmann seinen Investoren die katastrophale finanzielle Entwicklung eines Projektes verschwiegen hatte, damit sie ahnungslos weiter Millionen in seine Firma CSA pumpten. Er zahlte sich durch das von ihm geführte Unternehmen gleichzeitig eine sechsstellige Vorstandsvergütung über einen Zeitraum von dreizehn Monaten.
Drei Anleger bestätigten stellvertretend für die 25 000 Investoren jetzt als Zeugen vor Gericht: Sie wären bereits 2007/2008 ausgestiegen, wenn ihnen Borrmann die Wahrheit gesagt hätte. Ahnungslos zahlten sie stattdessen weiter bis zur Pleite 2014. Zerknirscht räumte Angeklagte eingeräumt: "Ich bereue zutiefst, dass mir ein großer Fehler unterlaufen ist." Er habe aber "niemanden betrügen" wollen.
Geld hübsch zugeschoben
Staatsanwalt Tobias Kostuch hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, wobei keine Bewährung mehr möglich gewesen wäre. Er sagte dem Angeklagten: "Unrechtsbewusstsein vermag ich bei ihm nicht zu erkennen." Die Beteiligten hätten sich "das Geld hübsch zugeschoben". Die Verteidiger sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus.
In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Emmert, dass es dem Angeklagten schwer gefallen sei, über seinen Schatten zu springen. Seine Aussage sei "mit Ach und Krach" noch als Geständnis zu werten. Er habe sich des Betruges schuldig gemacht - aber in weit geringerem Ausmaß als sein Nachfolger, der ihm 2009 die CSA abgekauft hatte. Der hatte 2016 für einen 50-Millionen-Betrug eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren kassiert. "Das war eine ganz andere Hausnummer", so der Richter.
Berichterstattung wirkt strafmildernd
Emmert kam dem Angeklagten weit entgegen: Ein Untreue-Tatbestand sei verjährt, am fünfstelligen Gehalt nichts Strafbares. Sogar die "starke mediale Aufmerksamkeit" durch die Berichterstattung über den Betrugsfall sei für den prominenten Ex-Sportler ein "anerkannter Strafmilderungsgrund". Das Urteil wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Von den verbliebenen 100 000 Euro, die Borrmann nach eigenen Angaben noch hat, soll er 90 000 zur Wiedergutmachung an die Geschädigten zahlen. "Sie brauchen die nicht, Sie können auch von Arbeit leben", sagte Emmert.
"Der lacht sich jetzt ins Fäustchen"
Borrmann wirkte erleichtert nach dem Urteil, schüttelte lächelnd viele Hände. Enttäuscht zogen dagegen die drei geprellten Investoren von dannen. "Ich hatte doch nichts zu verschenken. Das war hart erarbeitetes Geld", schimpfte der 70-jährige Günther K. aus dem Landkreis Würzburg. Der pensionierte Maschinenbauer sieht von seinen angelegten 28 000 Euro nichts wieder. "Der lacht sich jetzt ins Fäustchen, der sollte nie wieder rauskommen", zürnte er.
Mal im Ernst: das war eine Verhandlung ohne Ausschluß der Öffentlichkeit, wie es in D üblich und korrekt ist. Wenn dann die Presse darüber berichtet, ist das ja wohl völlig normal, noch dazu, wo es sich um erkleckliche Summen und einen prominenten Angeklagten geht.
Das als mildernde Umstände geltend zu machen ist HOHN!
Seit Jahrzehnten bin ich beruflich bei Strafprozessen, aber dieses Urteil verstehe ich nicht und kann es auch keinem "vermitteln". Anleger, auch Leute, die mit regelmäßigen kleinen Beträgen langfristig ihre Rente etwas aufbessern wollten, sind um insgesamt knapp elf Millionen Euro betrogen worden. Drei waren als Zeugen vor Gericht, dem Angeklagten kam nicht einmal eine geheuchelte "Entschuldigung" über die Lippen. "Nur mit Mühe hat es zu einem Geständnis gereicht", so das Gericht und das "letzte Wort" des Angeklagten sei auch nicht von Einsicht und Reue geprägt gewesen. Dennoch nur zwei Jahre und dafür auch noch Gelegenheit, sich zu bewähren. Ich habe viele Leute vor Gericht erlebt, die viel weniger "angestellt" hatten und dafür einrücken mussten. Und die Auflage von 90 000 Euro zur Schadenswiedergutmachung, da werden viele Leute sagen, er hat sich bestimmt rechtzeitig ein bisschen was beiseite gelegt, auf Kosten der Anleger..