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Würzburg
Kommentar: Mildernde Umstände bei Berichterstattung?
Darf ein Angeklagter auf Milde hoffen, wenn die Presse schon vor der Verurteilung immer wieder berichtet? Ja, heißt es im Fall Elmar Borrmann.
Fecht-Olympiasieger Elmar Borrmann (Mitte) stand wegen Betruges vor dem Landgericht Würzburg. 
Foto: Thomas Obermeier | Fecht-Olympiasieger Elmar Borrmann (Mitte) stand wegen Betruges vor dem Landgericht Würzburg. 
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:33 Uhr

Der Prozess gegen Elmar Borrmann war für die Würzburger Justiz ein Balance-Akt. Sie kann sich darüber freuen, dass es jetzt mit Ach und Krach für eine Verurteilung reichte. Das ging nur, weil die Kammer am Landgericht Finanzjongleure stärker als bisher in die Pflicht nahm, ihren Investoren rechtzeitig reinen Wein einzuschenken.

Warum jedoch ist für den Vorsitzenden die "starke mediale Aufmerksamkeit" für Borrmann "ein anerkannter Strafmilderungsgrund"? Die Medien kamen seit 2011 ihrer Aufgabe als Wächter nach. Sie warnten vor einem Mann, der Prominenz gewinnbringend nutzte - aber verbieten wollte, dass sein Name in einem Atemzug mit dem Betrugsverdacht genannt wurde.

Zum Glück sehen nicht alle Juristen darin mildernde Umstände: Schon 2016 musste sich Borrmann von einem Bamberger Gericht im Prozess gegen die Medien ins Stammbuch schreiben lassen: "Wer beim Stapellauf des Schiffes dabei war, ist auch beim Untergang des Dampfers dabei. "   

 
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  • kej0018@aol.com
    Sollte die Justitz mal was von mir wollen - was ich natürlich nicht hoffe - so bitte ich die MP häufig und mehrspaltig zu berichten, um das zu erwartende Strafmaß zu mindern...

    Mal im Ernst: das war eine Verhandlung ohne Ausschluß der Öffentlichkeit, wie es in D üblich und korrekt ist. Wenn dann die Presse darüber berichtet, ist das ja wohl völlig normal, noch dazu, wo es sich um erkleckliche Summen und einen prominenten Angeklagten geht.

    Das als mildernde Umstände geltend zu machen ist HOHN!
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