Reinhardt Peter J. ist gefasst. Nach Informationen dieser Redaktion verständigte eine Frau aus Frankfurt am Main am Montagmittag die Polizei. Sie war von einem Mann, auf den die Beschreibung des Flüchtigen ihrer Meinung nach zutraf, nach dem Weg zu einer sozialen Einrichtung gefragt worden. Zivilen Beamten der Frankfurter Polizei gelang es kurz darauf, den 47-Jährigen in der Darmstädter Landstraße festzunehmen.
Inzwischen bestätigte Anita Traud, Pressesprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg, die Umstände der Festnahme am Montagnachmittag in der Darmstädter Landstraße im Stadtteil Sachsenhausen. „Der Festgenommene, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Nürnberg vorliegt, wird von Beamten des Bayerischen Landeskriminalamtes abgeholt und zurück in das Bezirksklinikum Ansbach verbracht,“ teilte sie am Nachmittag mit. „Das Polizeipräsidium Mittelfranken bedankt sich für die Mitarbeit der Bevölkerung im Rahmen der Fahndung, sodass letztlich der entscheidende Hinweis einer Zeugin zur Festnahme des Gesuchten führte.“ (Stand: 29. Januar; 15.20 Uhr)
Derweil hatte die öffentliche Suche nach dem vor drei Wochen geflohenen Sexualstraftäter Reinhard Peter J. teilweise hysterische Züge angenommen. In den sozialen Medien ging jeder Tipp nach einem angeblichen Aufenthaltsort wie ein Lauffeuer im Netz umher. Es kursierten sogar Berichte über angebliche Polizeieinsätze, die in Wahrheit gar nicht stattgefunden haben.
Fahndungstourismus
Wo die Polizei doch auf konkrete Hinweise hin gesucht hat – wie am Sonntagabend in Winterhausen (Lkr. Würzburg) – kamen schnell Neugierige und beobachteten die Suche. Dort gab es sogar einen regelrechten Fahndungstourismus. Nach Winterhausen kamen am Sonntag in der Nacht sogar Männer aus dem 13 Kilometer entfernten Kitzingen, um die Suche zu beobachten.
Sie hatten im Internet gelesen, der Triebtäter verstecke sich in der Gemeinde vor den Toren Würzburgs – und sich gleich ins Auto gesetzt, in der Hoffnung, dabei zu sein, wenn er geschnappt wird. Enttäuscht zogen sie später davon. Die Polizei wurde in Winterhausen nicht fündig.
Begrenzte Möglichkeiten
Nach Informationen dieser Redaktion hat der Gesuchte keine direkten Verwandten in Unterfranken, bei denen er unterschlüpfen hätte könnte. „Geld und Papiere hat er nicht, so dass seine Möglichkeiten begrenzt sind, Essen, Trinken und einen Schlafplatz zu finden“, erklärte ein Fahnder. Übernachten im Freien sei bei der kühlen Witterung eher unwahrscheinlich gewesen. „Also könnte der Gesuchte versuchen, sich nachts da aufzuwärmen, wo er problemlos in ein Gebäude kommt: in Bahnhöfen, Vorräumen von Banken mit Geldautomaten oder in Kirchen.“
Deshalb hatte die unterfränkische Polizei gezielt die Kirchen angeschrieben, um die Pfarrämter zu sensibilisieren, wenn ein Unbekannter um Nahrung oder eine Bleibe für die Nacht bittet. Im Raum Würzburg gab es offenbar schon vor der Suche in Winterhausen mehrere Hinweise, nachdem die Warnung mit dem Bild des entflohenen J. tausendfach im Internet geteilt worden war.
Mediale Treibjagd
In den vergangenen Tagen gab es Zeugen, die den Gesuchten in der Nähe einer Kindertagesstätte im Raum Würzburg gesehen haben wollen – aber auch nahe der Sozialstation in Veitshöchheim und an anderen Orten in Unterfranken. Nachdem es in der Suchmeldung hieß, die Wirkung der Medikamente auf den Trieb des Sexualstraftäters lasse nach einigen Wochen nach, ist die Angst der Eltern um ihre Kinder gewachsen. Denn bekannt ist, dass unter seinen Opfern auch Minderjährige waren.
Mit der Angst wuchs die Hysterie im Internet: Neben sinnvollen Kopien des Fahndungshinweises samt Fotos fehlt es im Internet auch nicht an mehr oder minder brutalen „Tipps“ darüber, wie man mit dem Gesuchten verfahren wolle, wenn er geschnappt wird. „Es ist eine regelrechte mediale Treibjagd in den sozialen Medien in Gange“, beobachtete ein mit der Suche beschäftigter Polizeibeamter mit leisem Unbehagen in der Stimme.
Öffentliche Fahndung ist letzter Schritt
Die Polizei habe alles getan, was in solchen Fällen möglich und üblich sei, versicherten Sprecher der Polizeipräsidien Mittelfranken und Unterfranken. Aus ganz Deutschland gab es Meldungen von Bürgern, die den 1,60 Meter großen, übergewichtigen Mann mit Brille und ungepflegtem Aussehen gesehen haben wollen.
Indes gibt es Kritik daran, dass erst nach drei Wochen öffentlich mit Foto und Name nach dem Entflohenen gesucht wurde. Die Ermittler sind aber an Recht und Gesetz gebunden, das auch bei einem Straftäter oder kranken Menschen Grundrechte schützt. Staatsanwälte, Richter und Ermittler müssen genau abwägen, auch wenn dadurch oft wertvolle Zeit vergeht. Sie müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob die Gefahr durch den Entflohenen schwerer wiegt als der Persönlichkeitsschutz. Bevor eine öffentliche Fahndung beginnt, müssen alle weniger einschneidenden Ermittlungsschritte ausgeschöpft sein.
Immer wieder Hinweise
Oberstaatsanwältin Anita Traud, Sprecherin der federführenden Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, sagte, es habe im Fall des gesuchten Reinhard Peter J., der von einem genehmigten Ausgang nicht zurückgekehrt war, immer wieder Hinweise gegeben. Man sei sehr sensibel und habe versucht, allen Hinweisen nachzugehen. Am Freitag gab es laut Traud einen größeren Einsatz in Würzburg.
Die Ärzte in der Forensik für psychisch kranke Straftäter des Ansbacher Bezirkskrankenhauses – aus dem J. verschwunden ist – dürfen im Moment keine Auskünfte geben. In Hintergrundgesprächen wird aber die grundsätzliche Frage immer lauter, wie lange einem psychisch kranken Straftäter die Freiheit entzogen werden darf und wie Justiz und Medizin die Bürger davor schützen können, dass Sexualtäter in Freiheit erneut tätig werden.
Gute Prognose
Der 47-jährige Reinhard Peter J. stand nach 25 Jahren hinter Gittern kurz vor der Entlassung. Er hatte zuletzt mehrfach Ausgang erhalten, um sich langsam wieder an die ersten Schritte zurück in die Freiheit zu gewöhnen. Er war zuvor stets pünktlich zurückgekehrt. Ärzte und die Staatsanwaltschaft, die zur Frage von Ausgängen immer herangezogen werden muss, hielten die Freigänge einvernehmlich für verantwortbar, berichtet die „Fränkische Landeszeitung“.
Der Mann bekommt Medikamente, die jeden aggressiven Sexualdrang unterdrücken. Üblicherweise werden dafür Depotspritzen verwendet, die in der Regel drei Monate anhalten. J. spricht auf diese Medikation und auch auf Psychotherapie und Arbeit in der Gartengruppe offenbar gut an, heißt es von Seiten des Bezirkskrankenhauses.
Zum Zeitpunkt seines Ausgangs sei von ihm akut keine Gefahr ausgegangen, betonte Dr. Ariane Peine, Sprecherin des Bezirkskrankenhauses. Noch mindestens vier Wochen bleibe das auch so, sagten Experten; danach lässt die Wirkung der Medikamente nach und J. könnte gefährlich werden. Hinzu kam allerdings, dass schwer einzuschätzen war, wie er auf die Meldungen in den sozialen Medien und die Drohungen gegen ihn reagiert.
Lange hinter Gittern
Der heute 47-Jährige hat mehr Jahre seines Lebens hinter Gittern zugebracht als in Freiheit. 1992 hatte ihn das Jugendschöffengericht Nürnberg zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er war zur Tatzeit Heranwachsender. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde damals angeordnet. Dort wird immer wieder geprüft, ob ein Patient dort bei seiner Freilassung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde. Zu Beginn 2018 waren für J. aus der siebenjährigen Strafe 25 Jahre und sechs Monate geworden.
Im Fall J. seien sich das behandelnde Klinikteam und die Staatsanwaltschaft einig gewesen, dass Lockerungen und die Vorbereitung auf die Entlassung verantwortbar sind. Lockerungen seien ein fester Teil des Klinikalltags, erläuterte Sprecherin Peine. Zunächst gebe es Ausgänge unter Begleitung von Klinikpersonal. Danach seien kurze Ausgänge alleine möglich, deren Dauer sich langsam steigere, bis hin zu Übernachtungen im familiären Umfeld. Vor dem Gang durch die Kliniktore müssten alle Stufen ohne Probleme durchlaufen worden sein.
Gustl Mollath war kein Kinderschänder,sass aber zu Unrecht jahrelang in Haft.
Das sind Menschen mit einer krankhaften Neigung.
Es werden Haftstrafen verhängt und Therapien verordnet.
Kinder werden sensibilisiert und..falls..therapiert.
Wie Herr J in Freiheit klarkommen soll nach 25Jahren hinter Gittern,ist mir unklar.
Das macht doch keinen Sinn. Wahrscheinlich wird sich nun seine Entlassung verzögern.
Vielleicht will er gar nicht raus. In der Forensik ist man zwar eingesperrt, aber halt auch versorgt. Was soll er denn draussen machen? Geld verdienen und sein Leben organisieren, immer mit der Angst im Nacken, dass sein Umfeld seine Geschichte erfährt?
Hilfe wird er brauchen, wenn er in Freiheit ist. Hilfe zum Leben und natürlich Therapie/ Kontrolle.
Jemanden in der Psychatrie zu haben kostet auch sehr viel Geld.
Leider macht bei so vielen Kommentaren sich auch keiner Gedanken, warum ein Mensch zum Kinderschänder wird. Es ist ja wohl mittlerweile Allgemeinwissen, dass diese Leute oftmals selbst sexuelle Gewalt in der Kindheit erfahren haben.
Daher müsste es doch längst im öffentlichen Bewusstsein aufscheinen, dass das Problem durch Wegsperren nicht gelöst wird.
Die Selbstgerechtigkeit einiger aufgeblasener Wichtigtuer, die Menschenjagd unter dem scheinheiligen Deckmäntelchen der Sorge um ihren Nachwuchs betreiben, braucht wirklich keiner.
Sie haben wohl keine Kinder. So konnte ich meine Kinder sensibilisieren. Bei einem Bankräuber habe ich keine Angst um meine Kinder.
Normalerweise gehören Kinderschänder öffentlich gemacht , mit Adresse und Namen.
Feuerbacher Strasse 38
91522 Ansbach
Was fangen Sie jetzt mit dieser Information an? Meiden Sie die Umgebung weil dort regelmässig psychisch kranke Leute spazieren gehen?
Und was, wenn derjenige gar kein Kinderschänder ist? Gibt ja solche Fälle. Ich kenne einen. Sehr gut sogar.
Was ist denn, wenn z. B. Ihre Kinder von der Schule auf dem Nachhauseweg sind, dort an einer Bankfiliale vorbei kommen, ausgerechnet in dem Moment, wo sich sich ein Bankräuber den Weg frei schießt?
Und wenn Sie jetzt mit der Antwort kommen "Meine Kinder kommen an keiner Bank vorbei", dann lächel ich jetzt mal, denn das Desaster mit Rößner und Degowski 1988 in Gladbeck und weiteren Städten habe ich noch zugut in Erinnerung.
Soll heißen: jeder kann jederzeit in eine gefährliche Situation geraten, ob durch einen Sexualstraftäter oder durch einen Bankräuber.
Nur wird diese "Tatsache" allzu of t ausgeblendet.
Diese für alle Beteiligten negative Erscheinung sollte endlich strafrechtlich greifbar gemacht werden. Welche Auswüchse entstehen können wurde gestern Abend im Tatort gezeigt.