Gerammelt voll war die Zuschauerbank des Gerichtssaals C014 am Mittwoch. Praktikantinnen und Praktikanten des Justizzentrums waren gekommen und auch eine Schulklasse. Verhandelt wurde dort erneut der Fall eines 23-jährigen Soldaten, dem unerlaubte Abwesenheit vom Dienst vorgeworfen wird. Verfahren nach dem Wehrstrafgesetz sind in Würzburg selten und der vorliegende Fall ist besonders ungewöhnlich: Der Beschuldigte leidet nämlich nachweisbar unter schweren Depressionen.
Warum wird ein solcher Fall vor Gericht verhandelt? Diese Fragen waren zum Prozessauftakt nicht geklärt worden. Angeklagt worden war der Soldat, weil er seinem Vorgesetzten Fehlzeiten nicht ausreichend hatte erklären können. Laut Wehrstrafgesetz ist das mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.
"Ich habe meine Meldekette immer eingehalten", hatte sich der 23-Jährige verteidigt und auf die im Jahr 2022 behandelnde Ärztin verwiesen. Deren Aussage hatte im ersten Termin gefehlt und wurde jetzt nachgeholt. "An das grobe Prozedere kann ich mich erinnern", sagte die Zeugin nun.
Ärztin aus Veitshöchheim hatte sich "wirklich Sorgen" um Soldat gemacht
Der Beschuldigte habe sich mit psychischen Beschwerden bei ihr gemeldet, sie habe Hinweise auf eine Depression festgestellt. "Es ging so weit, dass ich mir wirklich Sorgen gemacht habe, dass er sich etwas antut", sagte die Ärztin. Sie habe ihn daher an einen Bundeswehrfacharzt in Ulm weitergeleitet. Aber: "Der hat in die Richtung gar nichts gesehen."
Der konkrete Hergang bezüglich der Meldekette ließ sich nicht aufklären. An Krankschreibungen per Telefon wie vom Angeklagten ursprünglich angegeben, konnte sich die Ärztin nicht erinnern. Der Soldat argumentierte mit lückenhafter Aktenführung bei der Bundeswehr, die er belegen könne.
"Gerade, wenn ich mir so die Diagnose anschaue – vielleicht ist da in der Kommunikation etwas schiefgelaufen", sagte die Staatsanwältin und regte an, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Dem kam die Richterin mit Zustimmung des Angeklagten nach. Er muss nun 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation für psychische Gesundheit zahlen, ist aber nicht vorbestraft.
So äußert sich die Bundeswehr in Veitshöchheim zum Prozess in Würzburg
"Ich bin einfach nur froh, dass ich es hinter mir habe", sagte der Soldat anschließend im Gespräch mit der Redaktion. Auch einige Zuschauerinnen suchten das Gespräch mit ihm, um über psychische Gesundheit zu sprechen. "Ich würde mir wünschen, dass es in der Bundeswehr Unterricht für alle gibt, wie man richtig mit psychischen Krankheiten umgeht", sagte er und wendet sich an Kameraden und Kameradinnen mit ähnlichen Problemen: "Auch wenn sie glauben, es nicht zu können, sollten sie sich ihren Eltern oder ihren Ehepartnern oder Freundinnen und Freunden anvertrauen."
Auch die Bundeswehr äußert sich auf Anfrage: "In der Einheit war nicht bekannt, dass der Mann erkrankt sei", sagt Presseoffizier Karsten Dyba. Die Disziplinareinheit in Veitshöchheim habe keine Kenntnis von dessen Erkrankung gehabt. Das hänge auch mit der ärztlichen Schweigepflicht zusammen. Dem Mann sei Hilfe angeboten worden, genaueres lasse sich nicht mehr rekonstruieren.
Dyba verweist auf das sogenannte Psychosoziale Netzwerk in der Bundeswehr: Ihm gehörten Ärzte, Psychologinnen und Psychologen und "Peers" an – erfahrene Soldatinnen und Soldaten, die einen sensiblen Blick auf psychische Belange haben sollen. Bei der Bundeswehr gewinne das Thema seit Jahren an Bedeutung, sagt Dyba.