
Das Sammeln von Bärlauch oder Beeren im Wald oder das Mitnehmen von Pilzen, das Probieren eines Apfels vom Baum am Wegesrand - all das gehört für viele Menschen zum Spaziergang dazu. Die meisten dieser Aktivitäten sind auch erlaubt. Es gibt jedoch klare Grenzen: Zum Beispiel, wenn große Mengen an essbaren Produkten mitgenommen, Pflanzen beim Ernten zerstört oder wenn fremdes Eigentum entwendet oder verbotene Früchte gepflückt werden.
Welche Regeln gelten im Wald und in der Natur? Nachfrage bei Christopher Traub, Bereichsleiter Forsten am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg-Kitzingen.

Wem gehört der Wald und die Dinge darin?
"Grundsätzlich gehört alles, was sich in den Wäldern befindet, dem jeweiligen Eigentümer. Dies können der Bund, das Land Bayern, die Gemeinde oder auch Privatpersonen sein", sagt Traub. In Bayern gelten das Bundeswaldgesetz sowie das Bayerische Waldgesetz, die den nachhaltigen Schutz und die Bewirtschaftung der Wälder regeln.
Welche Pflanzen darf man pflücken?
"Man darf Blumen, Kräuter, Pilze, Früchte und Beeren aus dem Wald zum eigenen Verzehr mitnehmen. Allerdings ist es wichtig, das richtige Maß zu wahren und den Lebensraum der Pflanzen zu schützen und nicht zu zerstören", sagt der Förster. Denn es ist verboten, im Wald gesammelte Dinge weiterzugeben oder zu verkaufen, dafür brauche man neben der Genehmigung des Waldbesitzers auch eine behördliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
"Es ist wichtig, die Pflanzenteile pfleglich zu entnehmen, sodass die Pflanzen weiterleben können", erklärt Traub. Das Sammelrecht gilt zudem nicht für Pflanzen in Naturschutzgebieten und anderen geschützten Gebieten. "Einige Pilzarten, wie Steinpilze, Rotkappen, Birkenpilze und Pfifferlinge, werden gemäß der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt eingestuft. Dennoch gibt es eine Ausnahme, die es erlaubt, diese Pilzarten zu sammeln."
Was ist die Handstraußregel?
Als allgemeine Orientierung gilt die Handstraußregel, die im Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegt ist. Sie besagt, dass jeder Bürger an Orten, die keinem Betretungsverbot unterliegen, wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich aus der Natur entnehmen darf, fasst der Förster zusammen.
Darf man im Wald auch Moos sammeln?
Die Handstraußregel gilt auch für Moose, sagt Traub. So ist es erlaubt, kleinere Mengen Moos für den privaten Gebrauch zu entnehmen. Allerdings gelte dies auch hier nicht für Arten, die unter Naturschutz stehen, wie alle Torf-, Weiß- und Hainmoose. "Es ist oft schwierig, die Unterschiede zwischen den Moosarten zu erkennen, daher ist es ratsam, sich vorher genau zu informieren", empfiehlt der Förster.
Darf man Holz oder Schmuckreisig mitnehmen?
"Wie bei Obstbäumen oder Weintrauben auch, muss man für das Sammeln von beispielsweise Brennholz, Rinde, Zapfen oder Schmuckreisig die Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers haben - ganz egal, welche Mengen man sammeln möchte", erläutert Traub. Für den Bayerischen Staatswald (und nur dort) gilt die sogenannte Leseholzordnung, die es jedem Bürger erlaubt, am Boden liegendes, dünnes, dürres, nicht für den Verkauf bestimmtes Holz sowie am Boden liegende Rinde und Zapfen höchstens mithilfe einer Handsäge zu entnehmen.
Was darf man gar nicht aus dem Wald mitnehmen?
Laut Traub gibt es bestimmte Dinge, die für den eigenen Bedarf absolut tabu sind. Dazu zählen Pflanzen, die unter Naturschutz stehen (mit Ausnahme der oben genannten Pilze), Pflanzen aus Naturschutzgebieten sowie Nester und Eier. Es ist nicht erlaubt, forstlich angebaute Pflanzen oder junge Setzlinge ohne Genehmigung des Grundeigentümers mitzunehmen. Um lebende oder tote Wildtiere sowie Teile davon oder abgeworfene Geweihstangen mitzunehmen, ist die Genehmigung des zuständigen Jägers zwingend erforderlich. Verstöße können sogar als Straftat wegen Diebstahl oder Wilderei geahndet werden, erklärt der Förster.
Welche Pflanzen kann man leicht verwechseln?
Beim Sammeln von essbaren Pflanzen für den Eigenbedarf ist auch Vorsicht geboten, da es eine große Verwechslungsgefahr mit giftigen Arten gibt. Besonders bei Pilzen und Bärlauch ist es wichtig, genau darauf zu achten, welche Pflanzen man mit nach Hause nimmt, rät der Förster. Im blütenlosen Zustand ähnelt Bärlauch beispielsweise den giftigen Maiglöckchen und Herbstzeitlosen. Auch Giersch kann leicht mit giftigen Pflanzen verwechselt werden.
Welche Wildkräuter sind essbar?

Es gibt eine Vielzahl an Wildkräutern, die auf fast jeder Wiese zu finden sind. Die meisten sind leicht zu erkennen und sie sind sehr gut in der Küche verwendbar. So kann man zum Beispiel Gänseblümchen nicht nur im Salat verwenden, sondern daraus auch einen entwässernden und reinigenden Tee aufbrühen, sagt Barbara Kuhn, Landwirtin und Kräuterpädagogin aus Güntersleben (Lkr. Würzburg). Auch Brennnesseln kennt jeder. Ihre jungen Blätter kann man in einen Smoothie mischen. Sie schmecken lecker als Suppe, kombiniert mit Kartoffeln oder anderen Wildkräutern. Als gesund gilt auch der Brennnessel-Tee, dazu einfach die Blätter trocknen.
"Die jungen Blätter des Löwenzahns kann man als Salat, Tee, Saft oder Pesto zubereiten", sagt Kuhn. Ihr Tipp: "Ernten Sie nur die Pflanzen, die Ihnen bekannt sind. Schneiden Sie Blätter und Blüten immer mit einem Messer ab, anstatt sie abzureißen. Ziehen Sie die Wurzeln nicht aus der Erde, da dies dazu führen kann, dass die Pflanze nicht erneut austreibt. Verarbeiten Sie Kräuter direkt oder trocknen Sie sie. Im Kühlschrank sind sie etwa einen Tag lang haltbar", sagt Kuhn.
die eh schon geplagte Natur nicht noch weiter auszunehmen, wenn man nicht unbedingt muss...