Die Würzburger AfD hat Widerspruch gegen den Beschluss des Wahlausschusses im Wahlkreis Würzburg eingelegt. Dieser hatte am Freitag bei einer Gegenstimme beschlossen, den AfD-Direktkandidat Hansjörg Müller zur Bundestagswahl am 26. September nicht zuzulassen. Der Grund: Auf der eidesstattlichen Erklärung über das Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung des Kandidaten fehlen die Originalunterschriften.
Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, bestätigt auf Nachfrage dieser Redaktion, dass die Vertrauensperson der Partei gestern Abend fristgerecht bis 18 Uhr Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt hat.
Der Wahlausschuss der Stadt Würzburg hatte am Freitag formale Fehler in den Unterlagen festgestellt und deswegen Hansjörg Müller als Direktkandidaten zur Bundestagswahl im Wahlkreis Würzburg nicht zugelassen. Wolfgang Kleiner, Vorsitzender des Wahlausschusses, erklärte am Freitag, dass keine eidesstattliche Versicherung über das Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung vorliegt, da eine Unterschrift nur eingescannt und nicht als Original vorliegt.
Müller gehört seit Oktober 2017 dem Deutschen Bundestag an. Er zog damals über die Landesliste seiner Partei ein. Der AfD-Landesverband Bayern hat Ende Mai in Greding die Kandidaten für die Bundestagswahl im Herbst aufgestellt. Dabei fällt auf, dass die ersten elf Plätze von Bundestagsabgeordneten belegt werden, aber Hansjörg Müller nicht mehr dazugehört. Müller gilt als ein Anhänger des rechten "Flügel"-Netzwerks um den Thüringer Landeschef Björn Höcke. Er hat auch die Erfurter Resolution unterschrieben.
Müller hatte im Gespräch mit dieser Redaktion schwere Vorwürfe gegen seinen Parteifreund Titus Hay erhoben. Der Arzt ist Schatzmeister im AfD-Kreisverband Würzburg und gehört dem Kreistag an. Offen spricht Müller über einen "Vernichtungswillen", den er "seit seinem Erscheinen im Kreisverband" bei Hay ausgemacht habe. Zuletzt fehlte Hays-Originalunterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung. Er selbst bestreitet, dass er diese bewusst verweigert habe.
Bereits im Vorfeld von Müllers Nominierung zum Direktkandidaten gab es innerparteiliche Querelen. Einige Parteimitglieder kritisierten, dass die Delegierten nicht ordentlich zur Wahl eingeladen wurden.
Wie geht es nun weiter?
Nun entscheidet der Landeswahlausschuss in München an diesem Donnerstag darüber, ob der Beschwerde des AfD-Kreisverbandes stattgegeben wird und Müller bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Würzburg kandidieren darf. Der AfD-Kreisverband war für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen.
Zum Ablachen!!!
Ging nicht eher ...
... vor Lachen!!!
Können Sie gleich weiter lachen und reihe mich ein, denn ihre geliebten Grünen bringen es sogar auf 49 Kanditaten ihrer Liste, die wegen eigenen Formfehlern der Grünen ausgeschlossen werden könnten, zudem damit die KanzlerInnenkanditatur in Gefahr bringen würden.
Wer ist jetzt noch dümmer?
https://www.mainpost.de/10638910
Wenn Sie wüssten ...
... tja, dumm gelaufen, aber nicht für mich ...
Es ging in der Tat nicht um Sie Ich hüte mich davor, jemanden der Kommentatoren als dumm zu betiteln, denn dann würde sicher der Netiquette-Filter zuschlagen.
Es ging um die Dummheit der Grünen vs. AFD - welche wohl größer sei. Dabei haben nun abschließend die 49 saarländischen Grünen versagt und sind mit ihrer Beschwerde der Landesliste vollends gescheitert, dagegen wurde der Beschwerde des einen Bremer AFD-Kandidaten stattgegeben. Jetzt können Sie die Frage sicher selbst beantworten. Dabei sei mir egal, ob Sie die Grünen lieben oder nicht, es geht generell um die hochgehypten Grünen und dagegen die oft abfällig bezeichnete AFD, gern auch unsachlich von Ihnen. Oder spielt auch hier das Textverarbeitungsprogramm Ihres Smartphones (wieder einmal) einen Streich? ...welche auch geschmeidig gern, häufig und nahezu automatisch den MP-Netiquette Filter passieren!?
Randbemerkung... Bin kein AFD-Sympathisant aber stehe für faire und sachliche Gleichbehandlung aller.
Gern geschehen.
Sie sehen doch gerade bei der Apokalypse für Deutschland, dass das geht.