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Würzburg/Schweinfurt
Ausgangssperre: Was, wenn der Zug erst nach 21 Uhr ankommt?
Müssen Reisende mit Bußgeld rechnen, wenn sie sich wegen Fahrplan oder Verspätung zu später Stunde in Zügen oder an Bahnhöfen aufhalten? Das sagen Regierung und Bundespolizei.
Müssen Zugreisende mit Bußgeldern rechnen, wenn sie nach 21 Uhr noch unterwegs sind?
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Müssen Zugreisende mit Bußgeldern rechnen, wenn sie nach 21 Uhr noch unterwegs sind?
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 16.02.2024 15:54 Uhr

Seit diesem Mittwoch gilt im Freistaat zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Wer gegen sie verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Was ist aber, wenn man mit der Bahn unterwegs ist und zum Beispiel aufgrund von Verspätung erst nach 21 Uhr am Zielort ankommt?

Auf eine entsprechende Anfrage verweist ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums zunächst auf den gemeinsamen Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten. Darin appellierten Bund und Länder eindringlich, bis 10. Januar – dem bislang angepeilten Ende des Lockdowns – von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland abzusehen. Und er betont: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum von 21 Uhr bis 5 Uhr ist nur noch bei Vorliegen eng begrenzter Ausnahmen zulässig."

Daher, so der Sprecher weiter, seien "Reisen – soweit sie zwingend notwendig sind – grundsätzlich so zu planen, dass die Zielwohnung bis 21 Uhr erreicht" werden kann.

Keine Strafe bei Stau oder Verspätung

Wer sich allerdings unverschuldet, etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt, im Zeitraum der Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handle "dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich unverzüglich in eine Wohnung begibt", erklärt der Ministeriumssprecher.

Ein weiterer Ausnahmefall liege bei Buchungen vor, die vor dem 16. Dezember getätigt worden sind. Sollten es diese Reisen "zwingend erfordern, im Zeitraum zwischen 21 bis 5 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof unterwegs zu sein", sei der "Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet".

Kontrollieren Polizei und Bahn die Ausgangssperre

Bei der für Züge und Bahnhöfe zuständigen Bundespolizei reagiert man indes gelassen auf die Ausgangsbeschränkung. Man werde Reisende nicht verstärkt kontrollieren, erklärt ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Würzburg, die für alle Bahnanlagen in der Region verantwortlich ist, auf Nachfrage der Redaktion. Wer ein Zugticket habe, dem drohe nach 21 Uhr kein Bußgeld. Schließlich ende der Fahrplan der Bahn ja auch nicht um 21 Uhr.

Eine Anpassung des Fahrplans scheint bei der Bahn kein Thema zu sein: Man sei "auch in diesen Zeiten für alle da, die auf Mobilität angewiesen sind, um pünktlich und sicher in die Arbeit oder den Dienst zu kommen", so ein Bahn-Sprecher. Dass die Ausgangssperre eingehalten wird, sei ohnehin nicht Aufgabe der Bahn: "Die Bahn hat als Verkehrsunternehmen keine hoheitlichen Rechte zur Kontrolle der Allgemeinverfügung des Freistaates."

 
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  • lisbeth128@gmx.de
    "Unverschuldet": wenn der Rückflug/die Rückfahrt schon vor dem 16.12. gebucht war, kein Problem. Wie sicher ist das? Beispiel: Flug kommt um 20 h in FFM an, Eltern wollen Kind dort abholen, sind aber sicher nicht vor 21 h in Würzburg.
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