Um die anhaltend hohen Corona-Zahlen in Bayern in den Griff zu bekommen, hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Corona-Maßnahmen für den Freistaat massiv verschärft und erneut den Katastrophenfall ausgerufen. Ab Mittwoch, 9. Dezember, gelten wie im Frühjahrs-Lockdown wieder landesweite Ausgangsbeschränkungen. "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich", heißt es dazu von der bayerischen Staatsregierung. Aber was zählt zu diesen Ausnahmen? Und wie sind die Sonderregeln an Weihnachten oder in Hotspots? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Landesweite Ausgangsbeschränkung (bei einer Inzidenz unter 200):
Darf man sich noch mit Freunden treffen?Grundsätzlich darf man sich laut der Staatsregierung mit einem anderen Haushalt treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren, die den Haushalten angehören, zählen nicht zu dieser Gesamtzahl.
Zur "Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten" darf man nach wie vor aus dem Haus. Genauso zählt der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, (Hoch-) Schulen oder sonstiger Ausbildungsstätten als triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen.
Der Besuch von Lebenspartnern ist erlaubt. Genauso darf man seine Kinder treffen, um das "Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich" wahrnehmen zu können. Die Begleitung von Minderjährigen außerhalb des Hauses ist prinzipiell gestattet.
Der Besuch und die Begleitung von Pflegebedürftigen, Kranken oder Menschen mit Behinderungen zählt als triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Genauso erlaubt sind die Begleitung von Sterbenden sowie Beerdigungen im engem Kreis.
Arztbesuche, sowohl für Menschen als auch für Tieren, sind nach wie vor gestattet. Ebenso darf man zum Therapeuten oder zur Blutspende gehen.
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind grundsätzlich erlaubt – jedoch gelten auch hier die Kontaktbeschränkungen. Demnach darf man die Aktivitäten nur alleine, mit dem eigenen und mit einem anderen Haushalt ausüben, wenn dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.
Versorgungsgänge und der Einkauf beziehungsweise das Beziehen von Dienstleistungen in den Geschäften, die schon während des November-Lockdowns offen hatten, sind weiterhin erlaubt. Das gilt auch für Weihnachtseinkäufe.
Nach wie vor darf man an Gottesdiensten oder anderen Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften teilnehmen. Vor Ort herrscht neuerdings Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot.
Weitere triftige Gründe, das Haus zu verlassen:
Außerdem erlaubt sind Amtsgänge, die Versorgung von Tieren sowie die Teilnahme an Kundgebungen und Demonstrationen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.
Sonderregeln an Weihnachten:
Vom 23. bis zum 26. Dezember ist die Kontaktbeschränkung gelockert. Dann dürfen sich bis zu zehn Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Kinder unter 14 Jahren, die den Haushalten angehören, zählen nicht zu dieser Gesamtzahl.
Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 in einem Landkreis beziehungsweise in einer kreisfreien Stadt gilt zwischen 21 und 5 Uhr zudem eine Ausgangssperre. Das Haus zu verlassen, ist während dieser Zeit nur in folgenden Ausnahmefällen gestattet:
- Zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
- Bei (veterinär-) medizinischen Notfällen
- Zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- Zur Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- Bei ähnlich wichtigen und unabweisbaren Gründen
- An den Weihnachtstagen auch zur Teilnahme an einem Gottesdienst
Darf ich mich jetzt mit Freunden treffen oder nicht ?
meinen Sie "radfahrer" hat keine Bekannte im Gesundheitswesen?
Schon mal was vom Sprichwort: "Wehe dem, der die Wahrheit spricht" gehört?
Schon mal was vom politisch verpaßten "Maulkorb" gehört?
PS: "radfahrer" mußte mit diesen "Maulkorb" berufsbedingt "leben"
Lockdown ab sofort, einschl. Weihnachten, anders gehts nicht.
Weshalb kein "Lock-down" für das ganze Jahr 2021 in Bayern?
Dann würde das "Coronavirus" zwar der Sieger sein; nur dürfte Bayern sprichwörtlich
"auf der Strecke bleiben"
Besinnlichen Advent und ein gesegnetes Weihnachtsfest wünsche ich...
Ich habe eine Frage.
Auf was bezieht sich die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr der Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 ?
Auf den Ort, Landkreis, Regierungsbezirk oder Bundesland?
vielen Dank für Ihre Frage. Der Wert der 7-Tage-Inzidenz bezieht sich auf den Landkreis bzw. auf kreisfreie Städte. Die nächtlichen Ausgangssperren ab Inzidenz über 200 gelten dann für den gesamten Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.
Viele Grüße, Lukas Kutschera
ihre Frage hatte bereits -oswin.ratze- gestellt.
sämtliche "radfahrer"-Kommentare waren kurzzeitig freigeschaltet; jetzt sind plötzlich alle gelöscht; Warum auch immer?
Macht aber "nix" die Wahrheit ist schon lange bekannt und vielen vielen bekannt