Es ist ein Erfolg für die Mitglieder der Kirchenverwaltung (KV) in Rimpar im Landkreis Würzburg. Die KV-Wahl ist ungültig und muss wiederholt werden, teilte ihr Rechtsanwalt Hans-Joachim Diener am Donnerstag dieser Redaktion mit.
Die insgesamt vier KV-Mitglieder übten seit 2012 sechs Jahre lang dieses Ehrenamt aus. Im vergangenen Herbst waren drei der Mitglieder bereit, sich erneut zur Wahl zu stellen.Günther Wagenbrenner, Christoph Rind und Ferdinand Grömling haben es jedoch wegen formaler Gründe nicht auf die Wahlvorschlagsliste geschafft - sie erhoben Einspruch und erstatteten kürzlich sogar eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, unter anderem wegen Wahlfälschung.
Es fehlten die sogenannten Unterstützerunterschriften
Zum Hintergrund: Der 18. November 2018 war der von der Diözese festgelegte Termin für die Wahl der ehrenamtlichen KV-Mitglieder. Sie findet alle sechs Jahre statt. Der Ablauf ist in der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVWO) geregelt.
Knackpunkt in Rimpar - und nicht nur dort - war, dass jeder Wahlvorschlag von mindestens fünf sogenannten Unterstützern unterschrieben sein muss. Diese Vorgabe scheint bislang eher locker gehandhabt worden zu sein. Diese Redaktion erreichten damals mehrfach Hinweise, dass es in Gemeinden keine Unterschriften auf den Wahlvorschlägen gab.
Auch in Rimpar war dies kein Thema - bei der KV-Wahl vor sechs Jahren. 2012 seien die vier Rimparer lediglich gefragt worden, ob sie bereit wären, berichtete Wagenbrenner dieser Redaktion. Von Unterstützerunterschriften sei nie die Rede gewesen - "und wir hatten auch keine". Gewählt wurden sie 2012 trotzdem und waren seither für die Pfarrei St. Peter und Paul aktiv. Bei einer Schulung im März 2018 sei ihnen dann von Mitarbeitern des Ordinariats gesagt worden, dass diese Unterschriften für bereits einmal gewählte KV-Mitglieder nicht nötig sei.
Kirchenverwaltungsmitglieder legten Einspruch ein
Dieses Mal wurde in Rimpar jedoch genau auf die Wahlordnung geschaut. Deshalb kamen die KV-Mitglieder aus Unwissenheit ob der Unterschriften nicht auf die Kandidatenliste. Sie gaben jedoch nicht auf und legten mehrfach Einspruch ein, unter anderem auch wegen nicht eingehaltener Fristen von Seiten des Wahlausschusses.
Nichtsdestotrotz fand in Rimpar die Wahl statt. Danach geschah - nichts. Die neu Gewählten konnten ihr Ehrenamt nicht antreten. Günther Wagenbrenner und seine Mitstreiter wurden nicht entlassen. Dieser Schwebezustand dauerte bis Gründonnerstag an. An diesem Tag erhielt ihr Anwalt ein Schreiben aus Würzburg. Laut Anwalt Hans-Joachim Diener hat Generalvikar Thomas Keßler darin informiert: Die Wahl sei ungültig. Allerdings nicht wegen der Einsprüche, so Diener, vielmehr sei als Grund genannt worden, dass eine hinreichende Einladung der Wahlberechtigten zur Wahl nicht erfolgt sei. Der Anwalt ist darüber verwundert. "An keiner Stelle wird auf die von mir vorgebrachten Argumente eingegangen."
Anzeige wegen des Verdachts der Untreue
Dass die alten KV-Mitglieder bei der Wahl im November außen vor blieben, liegt ihrer Meinung nach daran, dass sie im Sommer 2018 über ihren Anwalt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Verdachts der Untreue gegen die hauptamtlichen KV-Mitglieder beziehungsweise gegen Verantwortliche des bischöflichen Ordinariats gestellt hätten. Die beiden Hauptamtlichen hätten sich über einen Beschluss des Gremiums hinweggesetzt. So sei eine Vergleichszahlung an eine Firma gezahlt worden, obwohl die vier ehrenamtlichen KV-Mitglieder dagegen gestimmt hatten. Die Firma hätte bei der Sanierung des Pfarrhauses zu viel in Rechnung gestellt. Diese Ermittlungen dauern an.