Für viele gilt sie als die Würzburger Partymeile schlechthin: die Sanderstraße. Nächtliche Exzesse sorgen mittlerweile allerdings bei Anwohnerinnen und Anwohnern für Ärger. Konkret geht es um Lärmbelästigungen, Fälle von Körperverletzungen und Verschmutzung durch Fäkalien.
Könnte ein nächtliches Alkoholverbot in der Sanderstraße und im angrenzenden Bereich für Abhilfe sorgen? Ein von den CSU-Stadtratsmitgliedern Nadine Lexa und Wolfgang Roth vorgelegter Dringlichkeitsantrag sieht genau das vor. Wie es in dem Antrag heißt, soll das Alkoholverbot im öffentlichen Raum in den kommenden drei Monaten für den Zeitraum von 21 bis 5 Uhr neben der Sanderstraße auch in den angrenzenden Gassen sowie in der Münz-, der Peter- und der Landwehrstraße und außerdem Am Pleidenturm gelten.
Menschen feiern trotz sinkender Temperaturen
Die CSU-Fraktion schreibt in ihrem Antrag, dass es wegen der Corona-Pandemie offenbar einen "Nachholbedarf beim Feiern" gebe. "Anfangs ging man davon aus, dass sich in den Wintermonaten der Aufenthalt der Menschen im öffentlichen Raum nachts reduzieren wird. Dies ist jedoch nicht der Fall", heißt es. Trotz sinkender Temperaturen feierten die Menschen nach wie vor im Freien. Dies führe zu den erwähnten Belästigungen.
Bereits im September war die Sicherheitssituation in der Sanderstraße Gegenstand der Debatte im Stadtrat gewesen. Wie aus den Sitzungsunterlagen hervorgeht, hatte Nadine Lexa bereits darauf hingewiesen, dass es zunehmend entsprechende Anzeigen gegeben habe. Damals bestätigte ein Vertreter der Polizei, dass es eine neue Entwicklung in der Sanderstraße "mit einer neuen Szene" gebe.
"Die Situation hat sich nicht verbessert, auch nicht durch die sinkenden Temperaturen", sagte Nadine Lexa nun in der Stadtratssitzung vom 18. November. "Es geschehen Ordnungswidrigkeiten und Körperverletzungen, das ist auch der Polizei bekannt." In einer an diesem Mittwoch verbreiteten Pressemitteilung schreibt Lexa zudem davon, dass sich die Anwohner nicht mehr sicher fühlten. "Es stehen Überlegungen im Raum, eine Bürgerwehr zu gründen", heißt es darin.
Für den CSU-Vorstoß äußerte Kommunalreferent Wolfgang Kleiner im Stadtrat Verständnis: "Die Situation ist in Teilbereichen der Sanderstraße tatsächlich dramatisch. Es gibt vor allem neue Betroffenheiten und Exzesse, die wir vor der Pandemie nicht hatten, deswegen kann ich das Ansinnen nachvollziehen."
Polizei Würzburg: Zunahme von Ruhestörungen
Auch die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt bestätigt die Situation. So sei im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 24. November dieses Jahres im Vergleich zum selben Zeitraum 2019 "eine Zunahme bei den gemeldeten Ruhestörungen bzw. Körperverletzungsdelikten festzustellen", heißt es auf Anfrage der Redaktion. "Insbesondere an den Wochenenden fanden sich in der Sanderstraße im öffentlichen Bereich vor den Gaststätten größere Gruppen von Feiernden zusammen als es in der Vergangenheit der Fall war."
Der Bereich Sanderstraße habe sich neben der Augustinerstraße und dem Bereich Barbarossaplatz als ein Schwerpunkt der "Feierszene" entwickelt. Wie die Polizei weiter mitteilt, seien nächtliche Polizeieinsätze in der Sanderstraße am Wochenende "der Regelfall".
Zum Problem des Partylebens im öffentlichen Raum gibt es im Rathaus bereits einen Arbeitskreis "Sichere Innenstadt". Dieser erarbeitet laut Verwaltung zurzeit ein Konzept mit dem Arbeitstitel "Nachtleben in Würzburg – sicherer und konfliktfreier machen!".
Im Stadtrat wurde bei 14 Gegenstimmen (aus den Fraktionen von Grünen und Linke) beschlossen, den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion für das temporäre Alkoholverbot im Bereich der Sanderstraße weiterzuverfolgen.
Kommt ein Alkoholverbot in der Innenstadt?
Wie ein Alkoholverbot umzusetzen wäre, geht aus der Antwort der Verwaltung auf den Dringlichkeitsantrag hervor. Demnach sei zum einen eine städtische Allgemeinverfügung in Vorbereitung, die schon – wie im vergangenen Jahr – ein Alkoholverbot in der engeren Innenstadt vorsieht. Dieses Verbot könnte dann um den Bereich der Sanderstraße ergänzt werden.
Außerdem verweist die Verwaltung auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Danach können die Gemeinden durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen den Verzehr alkoholischer Getränke verbieten, wenn dort wegen übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Kommunalreferent Kleiner hält ein Verbot im Zuge einer städtischen Corona-Allgemeinverfügung offenbar für eine geeignete Lösung. "Wir müssen wieder klare Position beziehen, was Alkoholkonsum im öffentlichen Raum und Alkoholverkauf To Go betrifft", sagte er im Stadtrat.
Exzesse, Bürgerwehr, "neue Szene", Krawalle, Verbot, Verbot, Verbot...geht´s noch dramatischer!?
Bezeichnend im Übrigen auch, dass im Artikel zu dem Thema (mal wieder) nur die Biedermeier- und Kartoffelfraktion (CSU, Verwaltung und Polizei) zu Wort kommt. Ein bisschen mehr Gelassenheit wäre hier sicher nicht fehl am Platze.
Keine Sorge Lieschen Müller, die Sanderstraße ist nicht von heute auf morgen zu einer Mischung aus St.Pauli und Görlitzer Park mutiert!
Das ging schon 1970 los, als aus dem altehrwürdigen Odeon-Kino die Odeon-Disco wurde.
Ab dieser Zeit wurden die Anwohner in dieser Gegend jedoch auch immer jünger und Stresstoleranter. Doch viele, die da damals eingezogen sind, wohnen heute noch dort und finden es, im Gegensatz zu früher, heute nicht mehr so witzig.
Was sich im Lauf der Zeit jedoch Stressverschärfend geändert hat ist:
Verschiebung der damals dort gültigen Sperrstunde von 1:00 Uhr, oder 2:00 Uhr auf heute 5:00 Uhr. Das hat mitunter dazu geführt, dass die Leute nicht mehr um 20:00 Uhr, oder 21:00 Uhr auf die Piste gegangen sind, sondern heute erst gegen Mitternacht...
Dann fing irgendwann dieser leidige Trend mit dem "Vorglühen" an, weil die Leute in die Läden wollen, aber dort nicht die hohen Getränkepreise bezahlen wollen.
Nicht zuletzt kam dann noch das Rauchverbot in den Läden, das die Leute zum Rauchen auf die Straße zwingt.
Zumindest bei einigen hat es ja funktioniert.
"So einfach" ein Verbot "auszusprechen" könnte zu einer Klage gegen die Anordnung führen - Verwaltungsrecht regelt.
Aber genau davon, daß es Kontrollen und entsprechende Maßnahmen gab, sehr geehrte Leserinnen und Leser, habe ich nicht in Erinnerung in diesem Medium gelesen zu haben. Oder ist mir das nur entgangen, habe es gar überlesen? Oder war das bisher doch keinen Bericht wert, werte @Mainpost?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Das schließe ich auch aus dem Umstand, daß keine Informationen zum Zeitrahmen und Umfang sowie zu Ergebnissen von Kontrollmaßnahmen aufgeführt sind.
Daher erlaube Ich mir in der Sache bei meiner getroffenen Aussage, es sei darüber nicht (weiter) berichtet worden, zu bleiben.
Dass ein Alkoholverbot sehr wohl nutzt um derartige Begleiterscheinungen einzudämmen hat schon vor ein paar Jahren Heidelberg mit Erfolg vorgemacht.
Wohlgemerkt: Nix gegen feiern, aber wenn schon vorgeglüht werden MUSS, ist das kein gutes Zeichen und wenn dann noch die (Dreck-)Sau rausgelassen wird, ist eine Grenze überschritten.
Mich können Sie damit nicht beeindrucken ...
... und die Erde dreht sich trotzdem weiter ...
...sieht Ihre Problemlösung aus?