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Würzburg
A3-Sprengungen: Stadt musste nicht informiert werden
Ein Würzburger Anwalt fordert einen Rückbaustopp für die alte Autobahnbrücke bei Heidingsfeld. Der Abbruch ist in vollem Gange. Welche Chancen hat er jetzt noch?
A3-Sprengungen: Stadt musste nicht informiert werden       -  Auf dem Weg nach unten: Ein Teilstück der Fahrbahn der alten Autobahnbrücke wurde am Mittwoch in ein vorbereitetes Fallbett herabgezogen.
Foto: Berthold Diem | Auf dem Weg nach unten: Ein Teilstück der Fahrbahn der alten Autobahnbrücke wurde am Mittwoch in ein vorbereitetes Fallbett herabgezogen.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:23 Uhr

Ein Fall, ein Knall, eine leichte Staubwolke, dann war's vorbei. Nur wenige Sekunden dauerte am Mittwochmittag das Herabziehen eines Teilstückes des Stahlüberbaus der alten Talbrücke der A 3 beim Würzburger Stadtteil Heidingfeld. Zwei Bagger zogen an zwei Drahtseilen, dann war sein Schicksal besiegelt und es ruhte auf dem dafür aufgeschütteten Fallbett aus Erde. 100 Tonnen schwer, fünf Meter breit, dreißig Meter lang wird es nun am Boden in seine Einzelteile zerlegt und abtransportiert.

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Am kommenden Montag geht es dem Pfeilerpaar an den Kragen, auf dem das Reststück der Brückenfahrbahn, die bereits vor Wochen herabgelassen worden war, bislang in 36 Metern Höhe ruhte. Auch dann muss der Verkehr auf der A 3 kurzzeitig angehalten werden. Am Fuß der Pfeiler sieht man bereits Spuren, als habe ein übergroßer Biber seine Zähne daran ausprobiert. Wie geht es dann weiter?

Wenn es nach dem Würzburger Stadtrat und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baumann (ZfW) geht, gar nicht. Er hat nämlich, einen Brief an den Präsidenten der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) Reinhard Pirner geschrieben. Darin fordert Baumann Pirner auf, das bisherige Vorgehen der ABDN in einem gesonderten Verwaltungsverfahren rechtlich prüfen zu lassen und zunächst sämtliche Sprengungen und sonstige Abbrucharbeiten einzustellen.

"Die jetzigen Planungen bewegen sich im Rahmen der Planfeststellung, deswegen haben wir sie genehmigt."
Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken

Baumann hatte mit seiner Kanzlei die Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel (BI) im März 2011 bei einer Klage gegen den aus dem Jahr 2009 stammenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertreten. Die Klage hatte keinen Erfolg. Denn die Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) habe damals von ihren Plänen, den Rückbau der Brücke durch Sprengungen durchzuführen, nach Kritik von Seiten der Stadt und des Gerichtes Abstand genommen, begründet Baumann. Stattdessen habe sie eine Präsentation vorgeführt, wie die Brücke über das Tal in Richtung Widerlager Frankfurt geschoben und dort stückweise abgebaut werden soll. Daraufhin habe die BI den Klagepunkt nicht mehr aufrecht erhalten können.

 

 

Nun hatte allerdings Pirner an den Würzburger Oberbürgermeister Christian Schuchardt im Dezember 2018 geschrieben und ihn informiert, dass beim Brückenrückbau nur noch drei Pfeiler gemeinsam gesprengt werden sollen und nicht vier nacheinander, wie es von der Regierung von Unterfranken im Juli 2014 genehmigt gewesen sei. Das hatte zu Unverständnis im Rathaus geführt, weil niemand von den geplanten Sprengungen gewusst hatte. "Ich hatte Akteneinsicht und  es gibt kein Schreiben und keinen Bescheid in den Akten, durch das die Stadt über die geplanten Sprengungen informiert wurde", sagt Baumann. 

Noch keine Antwort vom Präsidenten der Autobahndirektion

Ein Antwort von Pirner habe er noch nicht erhalten, sagt der Stadtrat, während Edith Kolarik von der Pressestelle der ABDN in Nürnberg bestätigt: "Wir bereiten eine Antwort an Herrn Baumann vor." Dieser will nun auch an die Regierung von Unterfranken schreiben. "Seitens der  Regierung wurde in der Sache weder die Stadt beteiligt noch informiert, auch der Herr Pirner wurde nicht in die Schranken gewiesen", beklagt der Anwalt.

"Die jetzigen Planungen bewegen sich im Rahmen der Planfeststellung, deswegen haben wir sie genehmigt", erwidert Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken. "Die Art und Weise, wie die Brücke abgebrochen wird, ist Gegenstand der Ausführungsplanung." Diese habe sich die ABDN laut Bundesverwaltungsgericht durch die Regierung genehmigen lassen müssen, was sie anlässlich verschiedener Anpassungen mehrfach getan habe. "Dies geschieht im Rahmen eines behördeninternen Zustimmungsverfahrens, ohne dass Dritte eingebunden werden müssen", so der Sprecher.  Die jetzige Planung sei am 25. Oktober 2018 genehmigt worden.

 
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