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Würzburg
46 Autos in Würzburg beschädigt: Wer jetzt Chancen auf Schadenersatz hat
Über das Wochenende wurden in Würzburg 46 Autos beschädigt. Ein Verkehrsrechtsexperte erklärt, ob Autobesitzer Chancen auf Schadenersatz haben.
Ein Symbolbild zeigt die mutwillige Beschädigung von Autos.
Foto: DPA Angelika Warmuth | Ein Symbolbild zeigt die mutwillige Beschädigung von Autos.
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 29.01.2023 02:59 Uhr

Vandalismus an geparkten Autos ist nicht selten. Aktuell gab es in Würzburg eine Häufung von Fällen. Was man bislang weiß.  

Wo wurden am Wochenende in Würzburg Autos zerkratzt?   

31 beschädigte Fahrzeuge wurden laut Polizeihauptmeisterin Nadja Manger von der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt am Dreikönigstag auf dem Parkplatz der Kaufland-Filiale in der Nürnberger Straße entdeckt.  Die Autos waren durch Steinwürfe oder Fußtritte beschädigt worden.

Weitere vier zerkratze Autos wurden in Grombühl bereits am 5. Januar in der Schiestlstraße entdeckt. Im Frauenland wurden in der Zu-Rhein-Straße zwischen Donnerstag 5. und Sonntag 8. Januar elf Fahrzeuge beschädigt. 

Was weiß man über mögliche Täter? 

Auf dem Parkplatz in der Nürnberger Straße floh am Freitag ein Mann, nachdem er dabei beobachtet wurde, einen Stein in die Heckscheibe eines Fahrzeugs geworfen zu haben. Die Polizei konnte ihn festnehmen und in Unterbringungsgewahrsam nehmen. Ob der 31 Jahre alte Mann, der laut Polizeibericht bis Montag in Gewahrsam blieb, mit den anderen Autobeschädigungen in Verbindung steht, kann die Polizei nicht sagen.

Gibt es das öfter?

Laut Polizei ist Vandalismus an Autos in Würzburg nicht selten. Eine besondere Serie von Vandalismus gab es zwischen 2017 und 2018. In Straßenzügen vor allem in Würzburg, aber auch in Schweinfurt wurden nachts Dutzende geparkter Fahrzeuge zerkratzt. Es gab über 1000 beschädigte Autos und eine Sonderermittlergruppe der Polizei versuchte den Täter sogar mit Unterstützung eines Profilers zu fassen. Erwischt wurde 2018 dann auf frischer Tat nach dem Hinweis einer Zeugin ein 26 Jahre alter Student.  

Vor Gericht wurden dem "Lackkratzer" im April 2020 fünf Tatserien mit 406 beschädigten Fahrzeugen und ein Schaden von rund 440.000 Euro nachgewiesen. Er musste für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Über sein Motiv wurde nichts bekannt. 

"Warum Menschen das Bedürfnis haben, etwas zu zerstören, hat unterschiedliche persönliche Motive", sagt Christopher Frey, Spezialist für Verkehrsrecht der Würzburger Kanzlei Meyer & Frey, der immer wieder mit Vandalismus an Autos zu tun hat. 

Was sollen Geschädigte tun?

Frey, der Verkehrsreferent des ADAC Ortsclubs Würzburg ist, rät, immer die Polizei zu informieren, wenn man Vandalismus an seinem Auto entdeckt. Geschädigte sollten einen Kostenvorschlag bei einer Werkstatt erstellen lassen und diesen der Polizei übergeben. "Wenn ein Täter ermittelt wird und man eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man einen Anwalt einschalten", empfiehlt Frey. Dieser macht entstandenen zivilrechtlichen Schaden gegen den Schädiger geltend.          

Haftet der Täter für den Schaden?

Wer vorsätzlich Sachen beschädigt, muss den entstandenen Schaden bezahlen. "Wenn er das Geld dafür hat", schränkt Frey ein. Seiner Erfahrung nach ist das bei Vandalismus-Tätern nur selten der Fall. "Wenn mehrere Autos geschädigt wurden, kommen schnell hohe Summen zusammen." Dann würden eventuell noch die ersten Besitzer, die sich gemeldet hätten, entschädigt werden, die anderen aber häufig leer ausgehen.

Die Haftpflichtversicherung des Täters übernehme diese Schäden nicht. Wie Frey erläutert, zahlt diese ja auch nicht, wenn man beispielsweise mit Absicht einen Stein in die Scheibe des Nachbarhauses wirft. Wenn man aber das Fenster beim Öffnen versehentlich beschädigt, wird sie dagegen die Kosten übernehmen. 

Zahlt die Autoversicherung die Schäden?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt laut Frey bei Vandalismus lediglich Glasschäden am Auto. Andere mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Dellen übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. "Allerdings müsse man die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Rückstufung einkalkulieren. Deshalb empfiehlt der Verkehrsrechtsexperte zuerst mit der Versicherung anhand des Kostenvorschlags zu klären, ob sich die Schadensmeldung rechnet. 

 
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  • Klaus-Fiederling@gmx.de
    ich finde: man sollte den oder die täter erst mal finden, es muß ja nicht der einzige gewesen sein, den man gesehen hat. vielleicht auch eine bande, die sich die "stadt aufteilt"!diese (r) typ(en) muss seine gerechte strafe erhalten und möglichst lange weggesperrt werden!!!
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  • Einwohner
    Bei uns ist jeder krank, der etwas abnormales tut. Man macht es sich sehr einfach. Man müsste sehr viel härter durchgreifen, auch als abschreckendes Beispiel.
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  • jebusara@web.de
    Die Medien schüren den Hass auf Autos, speziell SUV. Wen wundert es , wenn geistig minderbemittelte auf diese Anti-Auto-Bewegung aufspringen und ihren Hass auf Autos austoben?
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  • deweka
    Wenn Medien zur Zerstörung von Eigentum aufrufen muss dies bestraft werden.

    Bitte teilen Sie uns mit wer wann zu Sachbeschädigung aufgerufen hat.

    Wir werden dies sofort an die zuständigen Behörden weiterleiten.
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  • Zorella
    Diesen Chaoten gehört jeder Euro den er über seinen gesetzlich zustehenden Lebensunterhalt verdient, solange abgezogen, bis der Schaden den er sinnlos angerichtet hat, beglichen ist.
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  • juergenmagic@t-online.de
    Prinzipiell absolut richtig. Wenn aber solche Menschen Bürgergeld beziehen oder unter der Freigrenze sind, ist es mit Regress schwierig.
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  • gartenamt@stadt.wuerzburg.de
    Ich bin Betroffener des ersten Autokratzers. Ich kann meine Wut nicht in Worte fassen und muss mich gerade zügeln. Diese Idioten sollten ihr Lebens lang arbeiten bis die Schäden ab bezahlt sind. Wenn ich lese solche Täter sind "krank" ich würde sie therapieren. Wir sind auf 4500 € sitzen geblieben , das macht mich krank obwohl ich niemanden was getan habe. Für mich sind das verzogene Rozlöffel.
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  • Klaus-Fiederling@gmx.de
    bedaure es sehr, dass ihr auto dadurch auch einen schaden genommen hat. mich wundert in würzburg solangsam gar nichts mehr: unschuldige menschen werden getötet - siehe letztes jahr woolworth - menschen werden niedergeprügelt vor discos - helfer werden verletzt, weil sie anderen helfen wollen - jetzt wieder diese anschlagserie auf autos. was muss eigentlich in würzburg noch alles vorkommen, bevor man strengere gesetze anwendet für den/die täter die unschuldigen menschen das leben schwer machen? es gibt anscheinend noch nicht genügend straftaten dass die stadt würzburg hier zögerlich dreinblickt. wenn jemand für 5 euro im laden etwas klaut, wird dieser schon bald als schwerverbrecher abgestempelt. aber sonst? vielleicht sollten doch mehr straßenpatrolien von polizei und wachdienst ab 23.00 uhr in ganz würzburg durchgeführt werden. und: partys spätestens 01.00 dicht ! wer feiern will kann auch früher als 22.00 in eine disco und dergleichen. schade in welchem zustand wir uns befinden!
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  • Logi
    So ein mutmaßlichen Täter ist krank und daher schuldunfähig. Um solche Personen muss man sich kümmern. Er tut mir leid.
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  • waldtom1
    Vielleicht hatte er auch nur schlechte Laune und hat seinen Frust an fremdem Eigentum ausgelassen. Unser Rechtssystem sollte weniger auf Bestrafung sondern mehr auf Wiedergutmachung Wert legen.
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  • berndschebler@mail.de
    @Logi, natürlich, Sie müssen sich um ihn kümmern, halten Sie Händchen und bezahlen Sie den schaden, den er angerichtet hat. So einen kann man nicht bedauern, wenn er fremdes Eigentum beschädigt.
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  • gartenamt@stadt.wuerzburg.de
    Ohne Worte !
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  • flyarcus@gmx.de
    so ein Täter darf niemals mehr in seinem erbärmlichen Leben zu Geld kommen...alle Hilfen kürzen und wegnehmen was unnötig ist!
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Das ist die erste Reaktion und verständlich.

    Sowas ist aber für den schnöden Mammon in Deutschland nicht vorgesehen. Und das ist auch in Ordnung. Wollen Sie ALLE Personen die sich 1/2 Millionen Euro und mehr zu schulden kommen lassen und nicht zurückzahlen können nur noch in Deutschland dulden?
    Privatinsolvenz nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren (Union (!) hat das 2020 von 6 Jahren gesenkt).
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  • flyarcus@gmx.de
    @maini.....diese Täter haben sich aber nicht verschuldet, sondern mutwillig fremdes Eigentum zerstört...solche Leute dürfen nie mehr was besitzen und keine Möglichkeit mehr haben andere zu schädigen!
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