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Schweinfurt
Urteil: "Lackkratzer" muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Nach drei Monaten Verhandlung und hunderten Zeugenaussagen wurde ein 26-jähriger Student am Freitag vor dem Schweinfurter Landgericht verurteilt. Was hinter dem Urteil steckt.
Mehrere Medienvertreter verfolgten die Verurteilung des 'Lackkratzers' am Freitag im Schweinfurter Landgericht.
Foto: Nicolas Bettinger | Mehrere Medienvertreter verfolgten die Verurteilung des "Lackkratzers" am Freitag im Schweinfurter Landgericht.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:34 Uhr

Das Urteil ist endlich gesprochen: Der 26-jährige Mann aus dem Landkreis Würzburg, der auch als "Lackkratzer" in der Region bekannt wurde, muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Große Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts verurteilte den Mann, der in fünf Tatserien 406 Fahrzeuge beschädigte, zu einer Haftstrafe, nachdem die Verteidigung auf Bewährung plädiert hatte. Der Schaden, den er mit seinen Kratzern verursachte, liegt bei rund 440 000 Euro.

Dem Veitshöchheimer wird zur Last gelegt, innerhalb weniger Monate im Jahr 2018 einen erheblichen Schaden an hunderten Fahrzeugen verursacht zu haben. Dabei soll er alleine im Würzburger Stadtteil Sanderau in nur einer Nacht 239 Fahrzeuge zerkratzt haben, was zu einer Schadenshöhe von einer Viertelmillion Euro führte. Zahlreiche weitere Fahrzeuge in Würzburg und Schweinfurt fielen ihm zudem zum Opfer. Neben dem "enormen materiellen Schaden", sprach die Richterin einen weiteren Aspekt an. "In dieser Zeit wurde auch das Sicherheitsempfinden der Bürger in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt." Keiner habe sich damals sicher sein können, in welchem Zustand er sein geparktes Auto vorfinden würde.

"Notiz K" zeigt Planung des Tathergangs

Der "Lackkratzer" nahm die Urteilsverkündung am Freitagmittag reglos zur Kenntnis, nachdem er auch schon an den 23 Verhandlungstagen zuvor geschwiegen hatte. Die zweieinhalbjährige Haftstrafe liegt damit ein Jahr unter den von der Staatsanwalt geforderten dreieinhalb Jahren. Zur Begründung des Urteils zählte die Richterin zahlreiche Indizien auf, die in ihrer Gesamtheit keinen Zweifel an der Schuld des Mannes zuließen. Neben einer Holzkonstruktionsschraube mit Lackspuren wurden Lacksplitter am Finger, in der Kleidung und in der Wohnung des Mannes gefunden. Die Auswertungen seiner Fußspuren im Schnee unmittelbar neben den Fahrzeugen sowie die Ortung seines Mobiltelefons in den Tatbereichen weisen zudem auf die Schuld des Mannes hin.

Zudem wurden bereits gelöschte Dokumente auf seinem Smartphone sichergestellt. Unter dem Eintrag "Notiz K" habe der Mann eine der Tatserien geplant und beispielsweise Wegbeschreibungen aufgelistet. "Diese Notizen zeigen, dass sich der Angeklagte im Vorfeld Gedanken gemacht hat", so die Richterin. Auch deshalb schloss die Richterin eine Einschränkung der Schuldunfähigkeit infolge einer psychiatrischen Vorerkrankung aus. Der junge Mann hatte behauptet, Stimmen in seinem Kopf zu hören. Jedoch konnten weder der psychiatrische Sachverständige noch die Ärzte einer Nervenklinik, in der er fünf Monate untergebracht war, psychiatrische Störungen feststellen.

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Frau bemerkte Kratzgeräusche durch offenes Fenster

Der Verurteilte hatte vor zweieinhalb Jahren für erhebliche Unruhe unter Autobesitzern in Würzburg und Schweinfurt gesorgt. In mehreren Wellen hatte er mit einem spitzen Gegenstand tiefe Furchen ins Blech der Autos geritzt. Vorgeworfen wurden ihm ursprünglich noch deutlich mehr Taten, jedoch reichten die Indizien nicht aus, ihm mehr als 406 beschädigte Fahrzeuge zuzuordnen. Geschnappt wurde der Student am frühen Morgen des 19. April 2018 in Schweinfurt. Eine Frau hatte dank des offenen Schlafzimmerfensters Kratzgeräusche gehört und einen dunkel gekleideten Mann mit Kapuze beobachtet. Nachdem sie die Polizei gerufen hatte, war eine Streife blitzschnell vor Ort und nahm den Mann im Stadtteil Gartenstadt fest. Die Verteidigung kann gegen das Urteil Revision einreichen.

Der 'Lackkratzer' wurde am Freitag vor dem Schweinfurter Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Bild zeigt den Mann am ersten Verhandlungstag, als er sein Gesicht mit einer Aktenmappe verdeckte.
Foto: Stefan Sauer | Der "Lackkratzer" wurde am Freitag vor dem Schweinfurter Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Bild zeigt den Mann am ersten Verhandlungstag, als er sein Gesicht mit einer Aktenmappe verdeckte.
 
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Eigentlich ein Fall für die Psychatrie!!!
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  • flyarcus@gmx.de
    Die Schuld ist eindeutig bewiesen, also was soll die lächerliche Strafe? WAS war denn bitteschön strafmildernd, oder was war der Grund für das peinliche Urteil? Wenn ich bei nur einem Auto hängenbleibe und Fahrerflucht begehe, werde ich härter bestraft! Hier war die kriminelle Energie des „Studenten“ schon sehr außergewöhnlich...... ich wünsche ihm jedenfalls, dass er nie wieder in seinem Leben auf die Füße kommt.
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  • post@herbertstapff.de
    Nacvh zwei Jahren ist er draußen, wahrscheinlich sogar früher, wenn die U-Haft angerechnet wird. Und dann sollte er solange in einer Lackiererei arbeiten, bis er den Schaden abbezahlt hat.
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  • Franken48
    Das dreifache an Strafe, wäre mir viel lieber gewesen.
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