Schon 2017 begann eine merkwürdige Serie von Vandalismus. Offenbar im Schutze der Nacht machte sich ein Unbekannter daran, in ganzen Straßenzügen geparkte Fahrzeuge zu zerkratzen. Oft wurden Dutzende Autos pro Nacht beschädigt. Eine Sonderermittlergruppe der Polizei wurde gebildet. Sie jagte den Vandalen sogar mit Unterstützung eines Profilers - wochenlang, aber ohne auf eine heiße Spur zu stoßen.
Zeugin: "Der sah geübt aus"
Die meisten der Sachbeschädigungen an Autos, die dem Unbekannten zugeschrieben wurden, hat die Polizei im Raum Würzburg registriert. Gefasst wurde der Mann aber, der an hunderten Autos tiefe Ritze in den Autolack gekratzt haben soll, als er mitten in der Nacht sein Unwesen in Schweinfurt trieb.
Ende April 2018 hörte eine 24-Jährige im Stadtteil Gartenstadt nachts um 3 Uhr Kratzgeräusche. Sie beobachtete „so einen Typen“, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite zügig von Auto zu Auto ging und mit der gleichen Handbewegung einen Wagen nach dem anderen zerkratzte. „Der hatte das gut drauf, das sah sehr geübt aus“, sagte die Zeugin damals gegenüber den Medien.
Schaden: Eine knappe Million
Die Zeugin alarmierte die Polizei, die schnell vor Ort war und den Verdächtigen festnahm. Er wurde zunächst in einer Klinik untergebracht, kam aber nach einem halben Jahr wieder auf freien Fuß. Nun beginnt an diesem Mittwoch, um 8.30 Uhr, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt der Prozess wegen Sachbeschädigung gegen den 26-jährigen Studenten.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Anklage über 37 Tatserien mit 1700 beschädigten Fahrzeugen und einer Schadenssumme von 2,3 Millionen Euro vorgelegt. Diese Anklage hat das Gericht so aber nicht zugelassen. Verhandelt wird nun die im Umfang stark reduzierte Anklageschrift vom 23. Dezember 2019, die für den Zeitraum Februar bis April 2018 "nur" noch sieben Serien mit 642 Schadensfällen auflistet, mit einem Schaden von 930 422 Euro.
Dem Angeklagten muss jeder einzelne Fall nachgewiesen werden. Das Gericht hat 24 Verhandlungstage angesetzt – bis zum 8. April.
Dafür sucht die Justiz in einem Rechtsstaat ein dem Einzelfall angemessenes Strafmaß.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, mit welcher Selbstgewissheit hier drakonische Strafen gefordert werden.
Rache hat in unserem Strafrecht keinen Platz.
Die Zeiten sind vorbei - Gott sei Dank!
Das mit den 6 Jahren dürfte also wohl eher nichts werden … 😉
Aber bitte nicht vergessen, Straf- und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe.
Unabhängig vom Strafmaß ist er zum Schadensersatz verpflichtet – und was das bei der Schadenshöhe bedeutet, kann man sich vorstellen.
Aber jetzt doch mal ehrlich: Autolack im Wert von 1 Million zerkratzt man doch nicht, wenn im Oberstübchen alles in Ordnung ist, oder?
Dürfte nicht stimmen.
Genaosu wie die alte Irrglaube, bei "Aussage gegen Aussage" käme es zu keinem Urteil.
Wenn der Richter aufgrund der Sachlage/Indizien davon überzeugt ist, daß er der Täter ist, reicht das.