zurück
Schweinfurt/Würzburg
"Lackkratzer" steht in Schweinfurt vor Gericht
Die polizeilichen Ermittlungen waren sehr aufwendig. Über 600 Autos soll der Angeklagte zerkratzt haben. Schaden: fast eine Million Euro. Wie viele Fälle sind beweisbar?
'Lackkratzer' steht in Schweinfurt vor Gericht
Foto: simonkr
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:08 Uhr

Schon 2017 begann eine merkwürdige Serie von Vandalismus. Offenbar im Schutze der Nacht machte sich ein Unbekannter daran, in ganzen Straßenzügen geparkte Fahrzeuge zu zerkratzen. Oft wurden Dutzende Autos pro Nacht beschädigt. Eine Sonderermittlergruppe der Polizei wurde gebildet. Sie jagte den Vandalen sogar mit Unterstützung eines Profilers - wochenlang, aber ohne auf eine heiße Spur zu stoßen.

Zeugin: "Der sah geübt aus"

Die meisten der Sachbeschädigungen an Autos, die dem Unbekannten zugeschrieben wurden, hat die Polizei im Raum Würzburg registriert. Gefasst wurde der Mann aber, der an hunderten Autos tiefe Ritze in den Autolack gekratzt haben soll, als er mitten in der Nacht sein Unwesen in Schweinfurt trieb.

Ende April 2018 hörte eine 24-Jährige im Stadtteil Gartenstadt nachts um 3 Uhr Kratzgeräusche. Sie beobachtete „so einen Typen“, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite zügig von Auto zu Auto ging und mit der gleichen Handbewegung einen Wagen nach dem anderen zerkratzte. „Der hatte das gut drauf, das sah sehr geübt aus“, sagte die Zeugin damals gegenüber den Medien.

Schaden: Eine knappe Million

Die Zeugin alarmierte die Polizei, die schnell vor Ort war und den Verdächtigen festnahm. Er wurde zunächst in einer Klinik untergebracht, kam aber nach einem halben Jahr wieder auf freien Fuß. Nun beginnt an diesem Mittwoch, um 8.30 Uhr, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt der Prozess wegen Sachbeschädigung gegen den 26-jährigen Studenten. 

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Anklage über 37 Tatserien mit 1700 beschädigten Fahrzeugen und einer Schadenssumme von 2,3 Millionen Euro vorgelegt. Diese Anklage hat das Gericht so aber nicht zugelassen. Verhandelt wird nun die im Umfang stark reduzierte Anklageschrift vom 23. Dezember 2019, die für den Zeitraum Februar bis April 2018 "nur" noch sieben Serien mit  642 Schadensfällen auflistet, mit einem Schaden von 930 422 Euro.

Dem Angeklagten muss jeder einzelne Fall nachgewiesen werden. Das Gericht hat 24 Verhandlungstage angesetzt – bis zum 8. April.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Würzburg
Stefan Sauer
Angeklagte
Anklage
Anklageschriften
Auto
Landgericht Schweinfurt
Polizei
Sachbeschädigung
Staatsanwaltschaft
Vandalismus
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • SchmidJosef@t-online.de
    Es geht um eine Straftat, das ist keine Kleinigkeit.
    Dafür sucht die Justiz in einem Rechtsstaat ein dem Einzelfall angemessenes Strafmaß.

    Für mich ist nicht nachvollziehbar, mit welcher Selbstgewissheit hier drakonische Strafen gefordert werden.

    Rache hat in unserem Strafrecht keinen Platz.
    Die Zeiten sind vorbei - Gott sei Dank!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • flyarcus@gmx.de
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Franken48
    @trevor_ochmonek ihr Vorschlag, wäre der Höhe des Schadens angebracht. Lebenslang hört sich sehr gut an. Falls er nach zwanzig Jahren den Schaden getilgt hat, könnte man über eine Haftentlassung nachdenken.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • FischersFritz
    Hmm … und womit verdient er während der Haft das Geld, um den Schaden zu ersetzen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • flyarcus@gmx.de
    Steine klopfen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Franken48
    Bei diesem hohen Schaden, müssen mehrere Jahre Haft, nicht unter 6 Jahren selbstverständlich sein.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • FischersFritz
    Aus dem StGB (§303): „(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Das mit den 6 Jahren dürfte also wohl eher nichts werden … 😉

    Aber bitte nicht vergessen, Straf- und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe.

    Unabhängig vom Strafmaß ist er zum Schadensersatz verpflichtet – und was das bei der Schadenshöhe bedeutet, kann man sich vorstellen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • kleinhenz_philipp@web.de
    Wenn es um das Heiligtum der Deutschen geht, verstehen einige Kommentatoren offenbar keinen Spaß mehr. Fehlt nur noch, dass als Strafe lebenslanges Arbeiten im Steinbruch gefordert wird..
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • flyarcus@gmx.de
    1 nachgewiesener Fall muss reichen um die höchstmöglichste Strafe auszusprechen! Die Netiquette verbietet dem normaldenkenden Menschen seine Gedanken hierzu richtig auszudrücken! Bin auch auf das Urteil gespannt, wenn schon ein 62 Jähriger eine 5-stellige Geldstrafe für ein paar Ladendiebstähle mit einem Wert von 44 Eur erhalten hat....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • flyarcus@gmx.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • georg-ries@web.de
    Ich freu mich trotzdem in einem Rechtsstaat zu leben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • schusterrufr
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • schlumpf100100@aol.com
    irgendein Gutachter wird ihm dann auch eine Schuldunfähigkeit bescheinigen.......
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • FischersFritz
    Strafmaß hin, Strafmaß her …

    Aber jetzt doch mal ehrlich: Autolack im Wert von 1 Million zerkratzt man doch nicht, wenn im Oberstübchen alles in Ordnung ist, oder?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steffen.cyran@freenet.de
    "Dem Angeklagten muss jeder einzelne Fall nachgewiesen werden"

    Dürfte nicht stimmen.

    Genaosu wie die alte Irrglaube, bei "Aussage gegen Aussage" käme es zu keinem Urteil.

    Wenn der Richter aufgrund der Sachlage/Indizien davon überzeugt ist, daß er der Täter ist, reicht das.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    Na, da bin ich mal gespannt. Der Arme hat bestimmt Autolackphobie (panische Angst vor Autolacken) und wird daher nicht bestraft!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten