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Schweinfurt
Wollte Drogenschulden mit Machete eintreiben: 26-Jähriger wegen Drogenhandels in Schweinfurt vor Gericht
Polizeibeamte fanden Kokain, knapp zwei Kilogramm Cannabis und eine Machete in der Wohnung des Angeklagten. Vor Gericht gab dieser noch mehr zu.
Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt soll mit Cannabis und Kokain gehandelt haben. Als ein Schuldner nicht zahlte, soll er versucht haben, die Schulden mit einer Machete einzutreiben (Symbolbild).
Foto: Marius Becker, dpa | Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt soll mit Cannabis und Kokain gehandelt haben. Als ein Schuldner nicht zahlte, soll er versucht haben, die Schulden mit einer Machete einzutreiben (Symbolbild).
Désirée Schneider
 |  aktualisiert: 22.09.2024 02:28 Uhr

Mehrere Kilogramm Cannabis und mindestens 100 Gramm Koks – es waren beachtliche Mengen an Drogen, wegen derer sich ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt jüngst vor der 4. Großen Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts verantworten musste. Doch dabei sollte es vor Gericht nicht bleiben: Gleich am ersten der beiden Prozesstage gestand der Angeklagte überraschend, zwischenzeitlich weitere 14 Kilogramm Cannabis in seiner Wohnung zwischengelagert zu haben, von denen die Kammer bis dato keine Kenntnis hatte.

Bei einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung waren im November 2023 lediglich knapp zwei Kilogramm Marihuana, gut 40 Gramm Kokain sowie eine Machete gefunden worden. Angeklagt war der 26-Jährige nun wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens sowie bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Mit seinem umfassenden Geständnis erhoffe er sich nun eine mildere Strafe, eröffnete sein Verteidiger. 

Laut Anklageschrift soll der 26-Jährige mindestens seit 2021 gemeinsam mit einem ebenfalls angeklagten Bekannten mit Cannabis und zuletzt auch mit Kokain gedealt haben. Als ein Würzburger Drogenschuldner nicht zahlte, soll das Duo zudem im Oktober 2023, bewaffnet mit einer Machete und einer Pistole, den Versuch unternommen haben, die Schulden einzutreiben. Gescheitert sei der Versuch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lediglich, weil die beiden Männer den Schuldner nicht ausfindig machen konnten.

Mit der Machete nach Würzburg: "Wir wollten ihm nur Angst machen"

Dass dem so war, das gestand auch der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung in weiten Teilen. Sein Kumpel und er hätten das Geld im Auftrag eines Bekannten eintreiben sollen, im Erfolgsfall hätten sie die Summe behalten dürfen, so der Angeklagte vor Gericht. "Wir wollten ihm nur Angst machen, damit er das Geld zurückzahlt", so der 26-Jährige. Wirklich verletzen wollen, habe er bei der Aktion jedoch niemanden. "Wegen 1000 Euro würde ich doch niemanden verletzen", beteuerte er vor Gericht. Auch eine Pistole sei nicht im Spiel gewesen.

Generell sei er in den Handel mit Marihuana irgendwie "so reingerutscht", sei an "die falschen Leute geraten" und habe sich sein damals geringes Gehalt aufbessern wollen, so der Angeklagte vor Gericht. Er habe jedoch vorgehabt, das Dealen endgültig an den Nagel zu hängen – jedenfalls sobald die 16 Kilogramm Cannabis, die er für seinen Bekannten in seiner Wohnung zwischengelagert habe, verschwunden gewesen wären. Lediglich das Geld zur Begleichung der Schulden, die er durch fünf Kilogramm minderwertiges und damit nicht verkaufsfähiges Marihuana angehäuft habe, hätte er noch erwirtschaften wollen, so der 26-Jährige.

Angeklagter bestreitet Handel mit Kokain

Den Handel mit Kokain bestritt der Angeklagte vor Gericht. Er habe den Stoff lediglich für seinen Bekannten zwischengelagert, abgewogen und portionsweise abgepackt. Geld hätte er dafür nie gesehen. Auf die Zweifel des Vorsitzenden Richters erklärte er das mit einer angeblichen Abmachung, nach der er erst bei der kommenden Fuhre hätte vergütet werden sollen.

Letztlich verurteilte die Kammer den Angeklagten wegen des unerlaubten Handels mit Cannabis und Betäubungsmitteln sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln und der Verabredung zum gemeinschaftlichen Verbrechen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Außerdem werden die 43.320 Euro, die er nach Ansicht des Gerichts mit den Drogen erwirtschaftet hat, eingezogen.

In der Urteilsfindung seien in weiten Teilen das Geständnis des Angeklagten sowie bislang fehlende Vorstrafen berücksichtigt worden, so der Vorsitzende Richter. So wären ohne die Angaben des 26-Jährigen etwa die weiteren 14 Kilogramm Cannabis nie ans Licht gekommen. Auch seien die Angaben im Prozess gegen seinen mitangeklagten Bekannten von großer Bedeutung.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von unter vier Jahren gefordert und die ihrer Ansicht nach geringe Rückfallgefahr des jungen Mannes in den Fokus gestellt. Er sei im Gegensatz zu vielen anderen Dealern nicht selbst drogenabhängig, auch seine Familie sei von seinen Geschäften geschockt gewesen. "Ich glaube, ihm ist der Zahn gezogen worden", so der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu fünf Jahren und vier Monaten gefordert.

Die Prozessbeteiligten haben auf Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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