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Schweinfurt
33-Jähriger gesteht intensiven Drogenhandel, gibt aber die Lieferanten nicht preis
Vor dem Landgericht legt der Angeklagte ein Geständnis ab. Doch schon die aufgefundene Menge reicht für etliche Jahre Gefängnis.
Symbolfoto Drogen
Foto: Matthias Hiekel | Symbolfoto Drogen
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 26.08.2024 02:37 Uhr

Am 26. Oktober 2023, kurz nach 21 Uhr, durchsucht die Polizei eine Wohnung im südlichen Landkreis Schweinfurt – und wird im zugehörigen Keller fündig: zweieinhalb Kilogramm Haschisch, 600 Gramm Marihuana, 428 Ecstasy-Tabletten und 3175 LSD-Trips stellen die Beamten sicher.

Nach der Vernehmung der beiden jungen Bewohner glauben die Ermittler, dass die 20-jährige Frau einem 33-jährigen Mann aus dem Landkreis Würzburg den Keller als "Bunker" für seine Drogen zur Verfügung gestellt hat. So fließt es auch in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.

Knapp zwei Monate später, vier Tage vor Weihnachten, wird die Wohnung des 33-Jährigen in einem Dorf bei Würzburg durchsucht. Die Ausbeute: 32 Gramm Kokain, 450 Gramm Amphetamin, 922 Gramm Marihuana und 39 Ecstasy-Tabletten. Überwiegend seien die illegalen Rauschmittel für den Handel bestimmt gewesen. In den Handel kamen sie laut Staatsanwalt nicht, weil sie rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen worden seien.

Der Dealer legt ein Geständnis ab

Vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt muss sich der 33-Jährige, der keinen Beruf erlernt hat, nun wegen des schwunghaften wie gewerbsmäßigen Betäubungsmittelhandels verantworten. Nach gutem Zureden des Vorsitzenden und kurzer Beratung mit seinem Verteidiger legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab, auch bezüglich des Handels mit insgesamt rund 1,7 Kilogramm Marihuana, 200 Gramm Haschisch und 150 Ecstasy-Tabletten, in sieben Fällen zwischen Weihnachten 2022 und Sommer 2023. Lediglich mit einer Platte Haschisch (100 Gramm), die ihm die Anklage zur Last lege, habe er nichts zu tun.

Doch eine weitere Abweichung vom Anklagesatz macht er geltend: Den Keller der 20-Jährigen im Landkreis Schweinfurt habe er keineswegs als "Bunker" für seine Drogen benutzt, um im Zweifelsfall nicht mit diesen in Verbindung gebracht zu werden. Ein "Bunker" im südlichen Landkreis Schweinfurt mache für ihn, der hinter Würzburg wohnte, doch gar keinen Sinn.

Vielmehr habe er der jungen Frau die Drogen verkauft, sie habe das Geld dafür sogar vorgestreckt. "Wollen Sie Angaben machen, von wem Sie den ganzen Stoff gekauft haben?", fragt der Vorsitzende den Angeklagten. Seine Antwort: "Wenn ich überleben will, lieber nicht." Damit bringt er selbst die Große Strafkammer zum Schmunzeln.

"Fürs Lagern was zum Rauchen bekommen"

Im Zeugenstand sagt die 20-Jährige, Gras und Haschisch – zwischen 200 und 450 Gramm – habe sie ab Anfang 2023 etwa im Monatsrhythmus vom Angeklagten gekauft, um damit Geld zu verdienen. Woher die 150 Ecstasy-Tabletten kamen, will sie nicht gewusst haben. Und: Die große Drogenmenge, die im letzten Oktober in ihrem Keller gefunden wurde, sei dort "gelagert" worden. Dafür habe sie "was zum Rauchen bekommen".

Durch sein Geständnis hat der Angeklagte den auf zwei Tage angesetzten Prozess auf einen Tag verkürzt, auf drei Zeugen wurde verzichtet. Das wertet der Staatsanwalt zu seinen Gunsten. Zu seinen Lasten gehen jedoch die hohen Wirkstoffgehalte der Drogen und sieben Vorstrafen. Er plädiert auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Verteidiger hält das für überzogen, höchstens drei Jahre seien angemessen.

Das Urteil: Vier Jahre Haft, sowie die Einziehung von Wertersatz für die Erlöse aus den Drogengeschäften in Höhe von 23.282,50 Euro. Zugute hält das Gericht dem 33-Jährigen sein Geständnis, ohne das die ersten sechs Punkte der Anklage schwierig zu beweisen gewesen wären. Zu seinen Lasten gingen die "exorbitanten Fundmengen" im Keller der 20-Jährigen und in seiner Wohnung. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

 
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