Von der Untersuchungshaft auf die Anklagebank: Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei einem Bekannten des Angeklagten knapp 1,8 Kilogramm Gras und gut 40 Gramm Kokain. Außerdem soll dieser eine Machete in Reichweite der Drogen liegen gehabt haben, um seine Interessen, wenn nötig, mit Waffengewalt durchzusetzen, so die Anklage. Der Bekannte des Angeklagten wurde bereits zu einer Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 26-Jährige, der nun vor dem Landgericht auf der Anklagebank sitzt, mit dem bereits Verurteilen gemeinsam mit Drogen gehandelt haben und sich die Gewinne in gleichem Maß geteilt haben sollen. Des Weiteren soll er seinem Cousin einen gestohlenen Laptop im Wert von 2500 Euro für 700 Euro verkauft haben. Diese Anklagepunkte beruhen auf Chatverläufen und Abhörungen von Telefonaten der Polizei, so die Staatsanwaltschaft.
Doch sitzt der Falsche auf der Anklagebank? Diese Frage warf jedenfalls die Verteidigung in den Raum, nachdem mehrere Zeugen befragt wurden und allesamt abgestritten hatten, den 26-Jährigen zuvor gesehen zu haben.
Aufgeheizte Stimmung und fragwürdige Zeugenaussagen
Die Stimmung im Gerichtssaal war zwischenzeitlich gereizt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung diskutierten teilweise lautstark über Ermittlungsabläufe und die Art der Zeugenbefragungen. Besonders bei der Befragung der Polizeibeamten platzte der Verteidigung der Kragen, als diese die Namenskürzel einer Observierung zu den Klarnamen nicht eindeutig zuordnen konnte. "Mir reicht es, sie haben einen krankhaften Jagdtrieb und lassen diesen an meinem Mandanten aus", so der Verteidiger.
Einer der Zeugen soll angeblich wegen Drogengeldschulden von dem Angeklagten besucht und mit dem Tod bedroht worden sein. Es seien mehrere gewesen und sie hätten ein Messer und eine "Wumme" dabei gehabt, sagte der Zeuge. Den Angeklagten habe er jedoch zuvor noch nie gesehen. "Es ist zwei Jahre her, ich habe damals sehr viele Drogen genommen und erinnere mich an nicht mehr viel." Am Ende sagte er jedoch, dass es bei dem besagten Besuch nicht um Drogenschulden, sondern um eine Affäre gegangen sei.
Ein abgehörtes Telefonat weist jedoch auf die Beteiligung des Angeklagten hin. "Ich hätte ihn abstechen können", soll der Angeklagte am Telefon zu seinem mutmaßlichen Komplizen kurze Zeit nach der Tat gesagt haben. Jedoch konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob sich diese Aussage auf die Bedrohung des Zeugen bezogen.
Zeuge will den Angeklagten mit Marihuana beliefert haben
Ein weiterer Zeuge aus der Schweinfurter Drogenszene belastete den Angeklagten jedoch direkt. Sein Lieferant habe ihm den Angeklagten in einem Café gezeigt und gemeint, er habe diesen mit zwei Kilogramm Marihuana beliefert. Über andere Kontakte des Lieferanten wüsste der Zeuge jedoch nichts, was der Richter als fragwürdig einstufte.
Der vierte Zeuge, der ebenfalls aus der lokalen Drogenszene stammte, verneinte, den Angeklagten zu kennen und war sich anfangs sehr sicher, der Gesuchte und in der Szene "Eddy" Genannte sei keinesfalls der Mann auf der Anklagebank. "Eddy" sei wesentlich älter, so der Zeuge. Jedoch ruderte auch er am Ende zurück und sagte, er sei sich nicht mehr sicher und könne nicht helfen.
In der umfassenden Auswertung der Abhörungen kamen immer wieder Gespräche ans Licht, die auf möglichen Drogenhandel hinwiesen. Es wurde vorrangig über Geldbeträge und Mengen gesprochen, welche in Kurzform und mit Codewörtern verschleiert werden sollten. Der mutmaßliche, bereits inhaftierte Komplize des Angeklagten wurde ebenfalls als Zeuge vernommen, schwieg jedoch. Die Hauptverhandlung wird am 11. September sowie am 1. Oktober fortgesetzt.