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Schweinfurt
Wie betrogene Diesel-Fahrer vielleicht doch Geld bekommen
Können betrogene Diesel-Fahrer mit einer Entschädigung rechnen? Deutschlands oberster Verbraucherschützer kam nach Schweinfurt und klärte auf.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat im November eine Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Betruges mit Dieselfahrzeugen beim OLG Braunschweig eingereicht. Bisher haben sich 400 000 Personen ins Klageregister eingetragen. Weitere Einträge sind bis zum ersten Verhandlungstag möglich.
Foto: Julian Stratenschulte | Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat im November eine Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Betruges mit Dieselfahrzeugen beim OLG Braunschweig eingereicht.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:01 Uhr

Während die Diskussion um Dieselfahrverbote weiter geht, wird es nicht leicht für Hunderttausende geschädigte deutsche Besitzer von manipulierten VW-Dieselautos, welche die Abgaswerte nicht einhalten, eine Entschädigung für ihre Karossen zu bekommen. Was ist mein Auto noch wert? Kann ich klagen? Steht mir eine Entschädigung zu? Diese Fragen hat Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), am Montagabend rund 70 interessierten Zuhörern bei einer Info-Veranstaltung der Grünen in Schweinfurt mit "Einblicken in die Welt der Sammelklagen" ausführlich erläutert.

In den USA habe VW seit der Aufdeckung des Abgasbetruges bereits Strafgelder und Entschädigungen von rund 14 Milliarden Euro akzeptiert  – "das meiste davon für die VW-Besitzer". In Deutschland habe  der Konzern ebenfalls Strafzahlungen akzeptiert, doch der Anteil, den geschädigte Autofahrer bekommen hätten, "liegt bisher bei Null", so Müller. 

Sammelklage: Musterfeststellungsklagen sind jetzt möglich

Sammelklagen wie in den USA gebe es hier nicht. Ein "Impuls" aus dem VW-Abgas-Skandal sei aber, dass die "Musterfeststellungsklage" im November Gesetz wurde. Schon am Tag des Inkrafttretens habe der vzbv zusammen mit dem ADAC "eine  dicke, fette Klageschrift beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Die erste Instanz  durften wir überspringen". Der Vorwurf laute, VW habe durch die Manipulation der Abgasanlage im Motortyp EA 189 – verbaut in Wagen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda – "vorsätzlich und sittenwidrig die Kunden betrogen und geschädigt".    

Zwei mögliche Szenarien sieht Müller: Im ersten gewinnt entweder VW oder die Verbraucherschützer. Wird ein Recht auf Schadensersatz gerichtlich anerkannt, müsse aber jeder einzelne in einem zweiten Verfahren durch eine Anwaltskanzlei durchsetzen, wie viel er bekommt. Dass um die Höhe des Schadensersatzes jeder selbst klagen müsse, sei "eine Schwäche der Musterfeststellungsklage". "Sicher ist, dass Sie gewinnen", verspricht Müller den Zuhörern. Es gehe nur um die Höhe des Schadensersatzes. Dies könne aber vier bis fünf Jahre dauern."

Noch kann sich jeder ins Klägerregister eintragen

Das zweite Szenario: VW macht den Klägern vzbv und ADAC ein Vergleichsangebot. "Wenn es gut und fair ist, müssten wir das wohl annehmen und bräuchten nicht vier, fünf Jahre warten, bis in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden ist", so Müller. Ende 2018 hätte Verjährung gedroht, die aber durch Klageeinreichung noch im November vermieden wurde. Bisher hätten sich knapp 400 000 Geschädigte ins Klageregister der Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz eingeschrieben (www.bundesjustizamt.de). Es gebe 2,5 Millionen potenziell Betroffene. Wer sich dem noch anschließen will, könne dies noch bis zum ersten Tag der mündlichen Verhandlung tun. Der sei noch nicht bekannt. Müller rechnet damit im zweiten Quartal dieses Jahres. Das komplette Kostenrisiko liege für Diesel-Geschädigte, die sich ins Klageregister eintragen, beim vzbv.

  • Lesen Sie auch: Scheuer in Sorge vor Massenprotest gegen Diesel-Fahrverbote

Was aber, wenn ein abgasmanipuliertes Diesel-Auto des VW-Konzerns nun vom Erst-, Zweit- oder Drittbesitzer gehalten wird oder auf einen Erben übergegangen ist? Das spielt für das Klagerecht des aktuellen Besitzers keine Rolle, sagt Klaus Müller auf Fragen aus dem Publikum, auch nicht, ob schon ein Software-Update gemacht wurde. "Entscheidend ist alleine, ob Sie betrogen wurden." Ist der Wagen inzwischen verschrottet oder verkauft worden, sei auch das kein Klagehindernis. Beim Schadensersatz könne aber wohl der erzielte Verkaufspreis angerechnet werden.

  • Lesen Sie auch: Diesel-Abgas-Belastung bleibt in vielen Städten zu hoch

Chance: Zu Geld kommen ohne Kostenrisiko

Fazit des obersten Verbraucherschützers: "Die Musterfeststellungsklage ist nicht das Gelbe vom Ei, ich hätten mir ein einfacheres Verfahren gewünscht." Gleichwohl sei sie eine Chance für tausende Geschädigte, ohne Kostenrisiko überhaupt zu einem Schadensersatz zu kommen.

 
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  • jhuller@gmx.de
    Komisch wie viele Leute hier in den Kommentaren ausgerechnet diejenigen in Schutz nehmen, von denen sie betrogen wurden, Verkehrte Welt.

    Mit Euch möchte ich gerne Geschäfte machen.
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  • flyarcus@gmx.de
    Die Autobauer wurden regelrecht von dem Gesetzgeber gezwungen zu manipulieren, ansonsten wäre kaum mehr ein Diesel bei diesen komischen und bei den Haaren herbeigezogenen Grenzwerten möglich gewesen!!
    Mit böser und krimineller Absicht wurde da mit Sicherheit nicht ans Werk gegangen, hätte es andere Möglichkeiten gegeben.......
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  • TLW-tu_W
    Wenn ich die Grenzwerte im Labor erreiche, kann ich sie auch au der Straße erreichen.
    Wenn ich meinem Kunden nicht zumuten kann/will das er SCR selbst nachtankt, versuch ich den Verbrauch eben auf der Straße zu reduzieren und erhalte eine nutzlose Wirkung.

    Die SCR Technik ist gar kein Problem gewesen. Man hätte sie halt nur nicht abschalten dürfen und den Tank nicht nur alle 20.000km nachfüllen wollen.

    Also erzählen Sie doch bitte nicht das die Autobauer zum bescheissen gewzungen waren. Das ist kompletter Unsinn.
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  • flyarcus@gmx.de
    @tele....danke für ihre Belehrung....sie haben ja so Recht und unsere Ingenieure bei den Autokonzernen sind so unfähig.....bitte zeigen sie denen mal wie es geht?!
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  • robert.erhard@gmx.de
    Die einzigen die davon profitieren sind die Anwälte und Kanzleien die dann im kostenpflichtigen Verfahren zuschlagen! Das wird nicht ein Millionen Geschäft für die sonder ein Milliarden Geschäft!
    Es wird suggeriert dass jeder sich „bereichern“ kann!
    Das ist nicht so und wird hoffentlich auch nicht so sein!
    Vielen von denjenigen, denen suggeriert wird, sie können abkassieren, haben gar keinen Anspruch weil die Fahrzeuge der damaligen rechtlichen Vorgaben und Genehmigungen entsprochen haben!!!
    Das ganze ist ein Geldvernichtungsprogramm einerseits und macht andererseits diese Anwälte oder Kanzleien nur noch reicher! Viel reicher!
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  • erich-waldherr
    @roberterhard
    Glauben sie wirklich, dass die manipulierten Abschalteinrichtungen der Motorsteuerungen den rechtlichen Vorgaben und Genehmigungen entsprochen haben??? Glauben sie das wirklich?
    Wenn mich jemand betrügt, soll er empfindlich bestraft werden, sonst macht er noch schlimmer weiter!
    Die Amis haben offensichtlich Schadensersatz bekommen. Wenn das deutsche Dieselfahrer wollen halten sie das für Bereicherung?
    Beteiligen sie sich bitte nicht an der Sammelklage.
    Wer mich einmal bei einem Kauf betrogen hat, bei dem kaufe ich nichts mehr!!!
    Was mich wütend macht ist, dass der zuständige CSU-Minister und die Regierung dem untätig zusehen! Und ich dachte immer, dass die Politiker Volksvertreter sind. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt müsste reformiert werden.
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  • robert.erhard@gmx.de
    @ geyerin
    In einem entscheidenden Punkt haben Sie recht! Was ungesetzlich ist muss bestraft werden und wenn Schaden entstanden ist oder entsteht dieser ausgeglichen werden.
    Und die Art der Bestrafung regelt das Gericht!
    Aber es sind nur bestimmte Modelle (im übrigen mehrerer Hersteller) betroffen und NICHT alle Dieselfahrzeuge die da so rum fahren!
    Die meisten haben gar kein Problem außer dass sie wegen der DUH - und gegen die müsste sich Ihr Zorn richten (siehe Stuttgart)- von Fahrverboten bedroht sind. Und die Kanzleien nehmen in Anspruch alle zu vertreten und es ist schon zu einem Marketing Instrument geworden um Dieselfahrer zu werben!
    Und US Recht ist nicht EU oder deutsches Recht!! Nicht vergleichbar!
    Ich mag den Scheuer auch nicht besonders, aber mittlerweile wird alles in einem Topf geworfen. Und die Regierung hat auch die Aufgabe die deutsche Schlüsselindustrie zu schützen. Sonst gehen auch in SW die Lichter aus! Und das betrifft uns dann alle! Das nehmen Sie in Kauf?
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  • erich-waldherr
    @roberterhard
    Mein Kommentar bezieht sich auf die „Betrugsdiesel“ aller Hersteller. Sie fordern Bestrafung aufgrund von Gerichtsurteilen. Richtig! Ohne Anzeige machen Gerichte aber nichts. Da die Politik seit ca. 3 Jahren untätig ist hat endlich mal jemand, nämlich die DUH, Anzeige erstattet. Soll ich jedem zürnen, der Anzeige erstattet? Fahrverbote werden nicht von der DUH beschlossen.
    Wenn die Dieselautobauer die Behälter für AdBlue größer ausgelegt hätten, wäre das Problem wohl gar nicht relevant. Davon würden die Lichter in Deutschland nicht ausgehen. Hier versagte die Christliche Diesel Union mit ihren Anhängseln. Auf die bin ich wütend!
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  • robert.erhard@gmx.de
    Noch ne Anmerkung:
    1. der Gesetzgeber war nicht untätig! Dadurch ist alles erst aufgedeckt worden.
    2. Die Politik auch nicht (siehe Zulassung von Musterfeststellungsklagen) und Klagen gibt es zu Haufe! ABER es gibt tausende von Trittbrettfahrern die nur Kohle wollen ohne Anspruch!
    3. wenn Sie die DUH in den Mund nehmen werd ich wahnsinnig! Das ist der unseriöseste, profitgierigste, ideologiegesteuerte und widerlichste Verband! Er missbraucht seine ursprünglichen Rechte und Verliehenen Kompetenzen-ist verkommen zu einem Abmahnverein dem sein Gemeinnützigkeit u Klageberechtigung aberkannt werden muss! Resch ist ein „Gangster“ der sich selbst bereichert!
    Warum macht die DUH das jetzt und nicht schon vor 10 Jahren? Geldgier!
    Und der AdBlue Tank hat damit gar nichts zu tun! Den gibt es erst seit ein paar Jahren beim PKW!
    Und die CSU ist die einzige Partei die Lösungen sucht und nicht Enteignung, Verbote und die Leute Verses...! Grüne und linke Politik bringt Deutschland das Verderben! 🤮
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  • erich-waldherr
    @roberterhard
    Träumen sie weiter!
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  • robert.erhard@gmx.de
    Substanziell können Sie leider nichts zu einer Diskussionsrunde oder Diskussionskultur beitragen!
    Sie sind bzw scheinen zumindest ideologisch verblendet und rennen lieber Blendern oder Leuten die Demokratie in Frage stellen blind hinterher und glauben uneingeschränkt das was sie rein populistisch von sich geben.
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  • robert.erhard@gmx.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • TLW-tu_W
    Der Deutsche Gesetzgeber hätte von allein gar nichts aufgedeckt. Da hat es schon die Amis für gebraucht.

    die DUH klagt geltendes Recht ein. Das könnte sonst auch jeder machen. Es ist falsch nun auf den Kläger oder Richter sauer zu sein. Seien sie sauer auf Politik und die Autlobby.

    Natürlich hat der SCR-Tank etwas damit zu tun. Man wollte den Kunden das nachtanken abnehmen und hat den Vebrauch sehr stark nach unten reguliert. quasi ins unwirksamme.

    Die Technik war bereits 2003 Marktreif, wenn man gewollt hätte, gäbe es jetzt quasi nur noch Yongtimer Diesel ohne SCR.
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  • jhuller@gmx.de
    Der Gesetzgeber ist, vertreten durch das Verkehrsministerium mit dem Anhängsel Kraftfahrtbundesamt, Erfüllungsgehilfe der Autoindustrie. Der Verkehrsminister war wissentlich Schmiere gestanden. Aufgedeckt hat das die kalifornische Umweltbehörde.
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  • robert.erhard@gmx.de
    Noch ne Anmerkung:
    1. der Gesetzgeber war nicht untätig! Dadurch ist alles erst aufgedeckt worden.
    2. Die Politik auch nicht (siehe Zulassung von Musterfeststellungsklagen) und Klagen gibt es zu Haufe! ABER es gibt tausende von Trittbrettfahrern die nur Kohle wollen ohne Anspruch!
    3. wenn Sie die DUH in den Mund nehmen werd ich wahnsinnig! Das ist der unseriöseste, profitgierigste, ideologiegesteuerte und widerlichste Verband! Er missbraucht seine ursprünglichen Rechte und Verliehenen Kompetenzen-ist verkommen zu einem Abmahnverein dem sein Gemeinnützigkeit u Klageberechtigung aberkannt werden muss! Resch ist ein „Gangster“ der sich selbst bereichert!
    Warum macht die DUH das jetzt und nicht schon vor 10 Jahren? Geldgier!
    Und der AdBlue Tank hat damit gar nichts zu tun! Den gibt es erst seit ein paar Jahren beim PKW!
    Und die CSU ist die einzige Partei die Lösungen sucht und nicht Enteignung, Verbote und die Leute Verses...! Grüne und linke Politik bringt Deutschland das Verderben! 🤮
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  • DFR4
    Liebe Diesel-Fahrer, ….bitte ab morgen die gelbe/orange Weste aufs Armaturenbrett
    bzw. deutlich auf die Beifahrer-Seite. ES REICHT.

    Ein schweres Meerescontainerschiff verbraucht in der Stunde ca. 10 Tonnen Schweröl - steuerfrei !! Dies, um uns billige Chinaware nach Europa zu bringen. Das Kg Schweröl kostet dem Reder zwischen 10 und 16 Cents. Man überlege: Wir werden doch völlig legal abgezockt.
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  • erich-waldherr
    @DFR4
    Das mit den Warnwesten auf dem Beifahrersitz fände ich gut, aber nur wenn sich die Fahrer auch an der Sammelklage beteiligen. Gibt es eigentlich mehrere Sammelklagen?
    Das mit dem Schweröl der Container- und Kreuzfahrtschiffe ist eine Umweltsauerei! Aber was hat das mit Dieselautos zu tun?
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  • jhuller@gmx.de
    Vom eigentlichen Thema ablenken - eine gerne genutzte Strategie der Populisten
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