
Das Coronavirus hat zusätzlich zu neuen Regeln wie Abstand halten und Kontakte reduzieren für viele Menschen auch die zeitweise Quarantäne mit sich gebracht. Neben den positiv auf das Coronavirus Getesteten müssen beispielsweise auch Kontaktpersonen der Kategorie I in Quarantäne. Weil sie solche Kontaktpersonen sind, befinden sich derzeit (Stand: 15. November) 938 Menschen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt in Quarantäne, so die Information auf der Internetseite des Landkreises.
"Die Akzeptanz der Menschen ist sehr unterschiedlich", erklärt Andreas Lösch, Pressesprecher des Landratsamts Schweinfurt. Das hänge auch von den jeweiligen Lebensumständen ab. Für manche bringe die Quarantäne einen enormen organisatorischen Aufwand mit sich – beispielsweise dann, wenn sich die Frage stellt: "Wer übernimmt die Pflege von Angehörigen?". Viele Betroffene seien "natürlich zunächst aufgebracht", dennoch zeige "ein Großteil Verständnis", so der Pressesprecher.
"Die Quarantäne betrifft vor allem die Organisation des Alltags", erklärt Andreas Lösch. Je nach Situation könne es zum Beispiel darum gehen, Risiko-Personen räumlich zu trennen – beispielsweise dann, wenn die Großeltern im gleichen Haushalt leben. Weiterhin könne als Folge der Quarantäne-Anordnung die Frage aufkommen, wer die Kinder oder auch die Hunde betreut. Eine Vertretung für die Arbeit zu organisieren – "besonders in der Pflege oder bei Leitungsfunktionen"– nennt Lösch ebenfalls als Beispiel für Probleme, die auftreten können.
Arbeitnehmer, die in Quarantäne müssen, bekommen danach eine "Quarantänebescheinigung über die Dauer ihrer Quarantäne", erklärt Lösch. Der Arbeitgeber könne damit eine Verdienstausfallentschädigung bei der Regierung von Unterfranken beantragen.
Ausnahmen könne es bei Kontaktpersonen der Kategorie I geben, wenn sie "in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur" arbeiten. Wenn die dortige Arbeit durch die Quarantäne der Person gefährdet sei, könne "die Pflicht zur Quarantäne unter diversen Sicherheitsvorkehrungen aufgehoben werden", so die Information von Lösch. Darüber entscheide das Gesundheitsamt im Einzelfall. Darüber hinaus könne es auch bei Reiserückkehrern Ausnahmen geben.
Derzeit seien täglich rund 30 Kontaktermittler beziehungsweise Kontaktpersonenverständiger tätig. Die Zahl der Mitarbeiter hänge vom Infektionsgeschehen und dem Arbeitsanfall in den Teams ab, erklärt Lösch. Darüber hinaus seien auch Betreuer im Einsatz.
Aufgabe der Kontaktermittler sei es, mithilfe der Informationen, die sie von einem positiv Getesteten bekommen, herauszufinden, zu welchen Personen dieser in den "letzten zwei Tagen seit Symptombeginn beziehungsweise Abstrichnahme" Kontakt hatte. Diese Kontakte wiederum über die Quarantänepflicht zu informieren und eine Corona-Testung mit ihnen zu vereinbaren, das übernehmen die Kontaktpersonenverständiger, erklärt Lösch. Die Betreuer kümmern sich um die positiv Getesteten und behalten deren Symptomverlauf im Blick.
Die Betreuer rufen alle positiv Getesteten täglich beziehungsweise jeden zweiten Tag an. Dabei gehe es um den Gesundheitszustand, aber auch um die Einhaltung der Quarantäne. Das Landratsamt könne die Betroffenen "nicht unverhältnismäßig kontrollieren", erklärt Lösch. Die Quarantäne-Pflicht fuße allerdings im Infektionsschutzgesetz. Ein Verstoß dagegen werde "als Ordnungswidrigkeit geahndet", so die Information von Lösch.
Eine bestimmte Inzidenzzahl als Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachverfolgung zu nennen, sei nicht möglich. Schnell steigende Zahlen würden jedoch "immer auch zu Schwierigkeiten in der Kontaktnachverfolgung" führen, informiert Lösch. Das Gesundheitsamt habe in dem Zusammenhang in den vergangenen Wochen "immer wieder Personal aufgestockt" – mit dabei seien auch Kräfte der Polizei und der Bundeswehr.
Außerdem solle die Einschränkung von Kontakten im Lockdown light dazu führen, dass sich die Kontaktverfolgung in den Gesundheitsämtern reduziert. So solle vermieden werden, "dass die Nachverfolgung irgendwann nicht mehr funktioniert", erklärt Lösch.