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Kreis Schweinfurt
Corona in der Kita: Wann müssen Kinder in Quarantäne?
Nicht immer schickt das Gesundheitsamt eine ganze Kita-Gruppe in Quarantäne, wenn es einen positiven Corona-Fall gibt. Welche Regeln für die Anordnung gelten.
Keine Testpflicht besteht für Kindergartenkinder, wenn der Kontakt zu einem positiv getesteten Kind aus der Gruppe mehr als zwei Tage zurückliegt. Unsere Archivaufnahme entstand in der Würzburger Kita Schatzinsel, die an einer Covid-Studie teilnimmt.
Foto: Patty Varasano | Keine Testpflicht besteht für Kindergartenkinder, wenn der Kontakt zu einem positiv getesteten Kind aus der Gruppe mehr als zwei Tage zurückliegt.
Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Im Kindergarten gibt es einen positiven Corona-Fall. Diese Nachricht schreckt Eltern erst einmal auf. Manchmal ordnet die staatliche Gesundheitsbehörde dann eine Quarantäne für alle Kinder in der betroffenen Gruppe an, manchmal aber auch nicht. Das sorgt für Irritationen bei den Eltern. Wir fragten beim Gesundheitsamt Schweinfurt nach, warum es unterschiedliche Handhabungen gibt.

Laut Gesundheitsamt gibt es bei der Vorgehensweise ein festgelegtes Schema. Hat sich eine Person mit dem Coronavirus infiziert, werden die Personen ermittelt, zu denen es zwei Tage vor Symptombeginn (wenn es keine Symptome gibt, zwei Tage vor dem Hals-Nasen-Abstrich) engen Kontakt gab. Fällt der Symptombeginn beziehungsweise der Abstrich auf einen Montag, werden also nur die Kontaktpersonen von Samstag und Sonntag ermittelt.

Dieser Fall sei vor kurzem in einer Kita im Landkreis Schweinfurt aufgetreten. Das betroffene Kind habe an einem Montag Symptome entwickelt und sei aus diesem Grund am Montag nicht in den Kindergarten gegangen. Weil der letzte Kontakt zu den anderen Kindern der Gruppe drei Tage zurücklag, mussten deshalb die Kinder dieser Gruppe nicht in Quarantäne geschickt werden. Man habe aber die Eltern über die Möglichkeit eines freiwilligen Tests informiert.

Anders verhielt es sich bei einem weiteren Corona-Fall in der gleichen Kita. Hier fiel der Tag des Symptombeginns nach Angaben der Behörde auf einen Mittwoch, weshalb die restlichen Kinder als Kontaktpersonen der Kategorie I ermittelt wurden und in Quarantäne gehen mussten. Aus dieser Gruppe betrifft das laut Gesundheitsamtes aktuell 13 Kinder.

Manche Familien lassen sich freiwillig testen

Wenn sich nun manche Familien freiwillig testen lassen, andere aber nicht, gibt es dann nicht doch noch eine latente Gefahr der Ansteckung? Diese Frage verneint das Gesundheitsamt mit Verweis auf die Zwei-Tages-Regelung. "Wenn Positiv-Befunde in Kindergärten auftreten, geht das Gesundheitsamt immer nach diesem Schema vor", informiert der Pressesprecher des Landratsamtes, Andreas Lösch. So komme es vor, dass einzelne oder mehrere Gruppen in Kindergärten in Quarantäne müssen, andere aber nicht.

Aktuell trifft das auf jeweils eine Gruppe in den Kindergärten Grettstadt, Wasserlosen, Bergrheinfeld St. Anton und Oberschwarzach zu. In der Stadt Schweinfurt gibt es nach Angaben von Pressesprecherin Kristina Dietz derzeit für keinen Kindergarten eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes Schweinfurt.

 
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