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Gerolzhofen
Wegen Corona: Besuchsverbot in der Geomed-Kreisklinik
Als Vorsichtsmaßnahme hat der Krisenstab des Gerolzhöfer Krankenhauses beschlossen, den Zugang zu Patienten ab Donnerstag nur noch in seltenen Ausnahmefällen zu gestatten.
Das Gerolzhöfer Krankenhaus hat ein generelles Besuchsverbot verhängt.
Foto: René Ruprecht | Das Gerolzhöfer Krankenhaus hat ein generelles Besuchsverbot verhängt.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:05 Uhr

Die Pandemie-Task-Force der Geomed-Kreisklinik hat aus Vorsichtsgründen entschieden, ab Donnerstag ein Besuchsverbot für die Kreisklinik in Gerolzhofen auszusprechen. Ein Besuchsverbot gibt es - wie berichtet - bereits im Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt. Auch der Krisenstab der Haßberg-Kliniken in Haßfurt und Ebern hat jetzt ein generelles Besuchsverbot beschlossen.

"Die Entscheidung fällt uns besonders aus Sicht unserer Patienten nicht leicht. Aber die rasche Zunahme von Coronavirus-Infektionen in der Region ist aus Sicherheitsgründen voranzustellen", teilte der Geomed-Geschäftsführer Wolfgang Schirmer am Mittwochmittag mit. Im Gerolzhöfer Krankenhaus werden momentan drei auf Corona positiv getestete Patienten behandelt, "was für unser Krankenhaus auch einen bisherigen Höchststand bedeutet".

Das Besuchsverbot gilt ab Donnerstag, 12. November, bis auf Weiteres. Die Klinik weist ausdrücklich darauf hin, dass Patienten, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen, die Symptome und Anzeichen einer ernsten Erkrankung zeigen, sich nach wie vor uneingeschränkt an die Kreisklinik wenden können. Auch die zentrale Notfallversorgung ist derzeit nicht eingeschränkt. "Entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Klinik treten einem Ansteckungsrisiko für Patienten und Beschäftigten entgegen, sodass alle notwendigen Behandlungen mit gewohnter Routine und Verantwortung erbracht werden."

Wenige Ausnahmen

Ausnahmen vom generellen Besuchsverbot sind nur vom verantwortlichen Arzt zu treffen, zum Beispiel bei der Begleitung Sterbender oder beim Besuch von Schwerstkranken. Sofern in diesen begründeten Fällen einem Besuch doch zugestimmt wird, gilt dies grundsätzlich aber nur für eine Person. Dabei ist wiederum folgendes zu beachten:

- Der einzelne Besucher und die Besucherin muss gesund und symptomfrei sein, darf inbesondere keine Erkältungssymptome zeigen. Außerdem darf sich die Person in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben und darf auch keine Kontaktperson zu Covid-Patienten sein.

- Das Betreten und Verlassen der Klinik ist nur über den Haupteingang möglich. Vor Zutritt ist dort die Klingel und die Gegensprechanlage zu nutzen.

- Der Einlass ist nur nach Zustimmung durch die Pforte mit sofortigem Anlegen eines Mund-Nasenschutzes und einer Hände-Desinfektion möglich.

- Persönliche Registrierung an der Pforte.

- Einhaltung aller Hygiene-Regeln in der Klinik.

Diese Ausnahmeregel und die entsprechenden Vorgaben gelten auch für Patienten, die einen Termin bei den in der Klinik befindlichen Arztpraxen haben.

Ablage-Ort am Eingang

Sofern Angehörige von stationär aufgenommenen Patienten persönliche Dinge wie Wäsche oder Zeitschriften bringen, sind diese im Eingangsbereich der Klinik auf einem bereitgestellten Tisch abzulegen. Die Weitergabe erfolgt dann nur über die Mitarbeiter der Klinik. Ein allgemeiner Lieferservice (zum Beispiel Speisen) ist nicht möglich.

 
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