
Im Schweinfurter Stadtrat gab es bei der Sitzung am 17. Dezember erneut einen Wechsel in der Besetzung: SPD-Stadträtin Julia Stürmer-Hawlitschek gab bekannt, dass sie aus persönlichen Gründen zum 31. Dezember aus dem Gremium ausscheidet. Ihre Nachfolgerin ist Marion Both, die auch in allen Ausschüssen vertreten ist, in denen Stürmer-Hawlitschek war. Sie wird in der ersten Stadtratssitzung im Januar 2025 vereidigt.
Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) betonte, man lasse Stürmer-Hawlitschek, die seit 2020 Stadträtin war und während der vergangenen Kommunalwahl auch Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Schweinfurt, "ungern ziehen." Stürmer-Hawlitschek dankte für die "konstruktive Zusammenarbeit" im Gremium in den vergangenen Jahren. Es falle ihr nicht leicht, zu gehen, doch gerade die berufliche Belastung als Lehrerin in Bad Neustadt sei auf Dauer zu groß.
In der SPD-Fraktion, die mit acht Sitzen nach der CSU zweitgrößte Fraktion im Stadtrat ist, ist es bereits der zweite Wechsel in dieser Legislaturperiode. Zuvor legte im Mai 2022 Hubert Seggewiß aus persönlichen Gründen sein Amt nieder. Ihm folgte ein alter Bekannter im Schweinfurter Stadtrat, Joachim Schmidl. Er war schon von 2002 bis 2020 Stadtrat und von 2008 bis 2015 Fraktionsvorsitzender der SPD. 2020 war er zunächst nicht direkt wiedergewählt worden.

Darüber hinaus gab es drei weitere Wechsel. Linken-Stadtrat Sinan Öztürk hatte im Sommer 2022 sein Amt niedergelegt. Sein Nachfolger ist Robert Striesow, der jetzt auch Sprecher der Linken-Fraktion ist. Öztürk wurde im April 2022 vom Landesbezirksvorstand von Verdi Bayern zum neuen stellvertretenden Landesbezirksleiter gewählt und arbeitet seither in München.
Besondere Betroffenheit löste der Tod von CSU-Rätin Renate Walz aus, die überraschend am 21. Februar 2022 im Alter von nur 65 Jahren gestorben ist. Ihre Nachfolgerin auf der CSU-Liste ist Ljubow Hurlebaus, die schon bis 2020 für die CSU im Stadtrat saß. Im September 2021 war Nicolas Lommatzsch bei den Grünen in den Stadtrat nachgerückt für Magdalena Breitenbach, die ihr Amt aus persönlichen Gründen nach etwas mehr als einem Jahr niederlegt hatte.
Nach der bayerischen Gemeindeordnung dürfen Kreis-, Stadt- oder Gemeinderäte mittlerweile ohne Angabe von Gründen während einer Wahlperiode ihr Amt niederlegen. Der jeweilige Listennachfolger wird dann gefragt, ob er oder sie stattdessen nachrücken möchte.
Das Ratsgremium muss dem Antrag auf Amtsniederlegung zustimmen und den Listennachfolger beschließen. Wer sein Amt niederlegen möchte, hat einen Rechtsanspruch auf Zustimmung des Gremiums. Zwingend niederlegen muss man sein Mandat, wenn ein Ratsmitglied in eine andere Gemeinde umzieht, man also die Wählbarkeit in der eigenen Kommune verloren hat.