
Parkplätze in Wohngebieten sind oft Mangelware, vor allem in den dicht bebauten Stadtteilen von Schweinfurt. Werden dann Parkplätze von Wohnmobilen (Womo), Wohnwägen oder Anhängern zum Teil monatelang blockiert, ist Ärger vorprogrammiert. Im Stadtteil Hochfeld hat der Stadtrat kürzlich auch deshalb beschlossen, Wohnmobile und Anhänger dauerhaft zu verbannen.
Wie genau das passieren soll, lässt sich in der Vorlage zum Stadtratsbeschluss nachlesen. Daraus geht aber auch hervor, dass das Problem nicht nur am Hochfeld auftritt, wo kürzlich die Ausweisung einer Parkverbotszone für viel Ärger und Proteste von Anwohnern gesorgt hatte. Gerade Werbeanhänger werden darin als "wachsendes Ärgernis im öffentlichen Verkehrsraum" bezeichnet. Wohn- und sonstige Anhänger sollten nicht im öffentlichen Verkehrsraum sondern auf privaten Flächen abgestellt werden. Manche Eigentümer wollen sich aber wohl die Mietkosten sparen.
Kann man gegen dauerparkende Anhänger etwas unternehmen?
Den Anhängern ist außerhalb einer Parkverbotszone allerdings schlecht beizukommen. Sie dürfen nämlich bis zu 14 Tage an einem Ort stehen. In der Praxis werden sie danach auf den Nachbarplatz geschoben oder umgeparkt, während Anwohner ihre Einkäufe über längere Fußwege schleppen müssen.

Welche Fahrzeugtypen werden aus dem Hochfeld verbannt?
Bei den Wohnmobilen am Hochfeld wurde teilweise argumentiert, das Womo ersetze ein Fahrzeug im Haushalt. Das lässt die Verwaltung aber nicht gelten. Bei mehreren Ortsbegehungen am Hochfeld habe man anhand des Bewuchses der Flussrinne nachvollziehen können, dass die Wohnmobile dort zumindest einige Wochen parkten. Sobald also die neuen Schilder "Parken nur für Pkw und Zweiräder innerhalb der Parkmarkierung" hängen, müssen Wohnmobile, Caravans und Anhänger raus.
Was ist mit umgebauten Kastenwägen und Vans?
Wie aber erkennt die Verkehrsüberwachung, ob da nun ein Pkw, ein Van oder ein zum Wohnmobil umgebauter Sprinter steht? Dazu teilt die Stadt mit: Umgebaute Sprinter und Vans sind in der Regel als Lkw zugelassen und unterliegen damit dann auch dem Parkverbot, da ja nur noch Pkw und Krafträder parkberechtigt sein sollen. Die Daten der Kraftfahrzeuge sind im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen und können dort in Zweifelsfällen vom Außendienst abgerufen werden. Ein Verstoß kann teuer werden: Los geht's mit 25 Euro, wobei egal ist, ob das Auto innerhalb oder außerhalb einer Parkmarkierung steht. Wenn länger als eine Stunde oder behindernd geparkt wird, erhöht sich der Betrag auf 40 Euro. Wenn beides vorliegt werden 50 Euro fällig.

Ab wann soll die neue Regelung gelten und gibt es Ausnahmen?
Zum Beginn der neuen Regelung teilte die Stadt auf Nachfrage der Redaktion mit: "nach den Sommerferien, voraussichtlich Mitte September". Die Eigentümer werden sich wohl neue kostenlose Parkplätze suchen, das Problem wird also nur verlagert. Immerhin will die Verwaltung die Ausweisung von Parkflächen für Wohnmobile innerhalb des Stadtgebietes prüfen. Ein Zeitrahmen wird nicht genannt, und kostenlos wird das dann sicher auch nicht sein. Apropos Kosten: Betroffene Anwohner am Hochfeld, die ihr Wohnmobil oder ihren Wohnanhänger für ihren Urlaub "fit machen" wollen, können eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Tage bei der Verkehrsbehörde beantragen, für 10,20 Euro.
Darf man künftig wieder vor der eigenen Grundstückszufahrt parken?
Völliges Unverständnis herrschte am Hochfeld über das Verbot, vor der eigenen Grundstückszufahrt zu parken. Hier wird die Stadt den Bewohnern entgegen kommen, allerdings wird auch dies nicht kostenlos sein, und es wird vermutlich auch nicht jeder eine Ausnahmegenehmigung bekommen, der sie möchte. Vorgeschriebene Durchfahrtsbreiten, Ausweichflächen für Begegnungsverkehr und drohende Konflikte bei gegenüberliegenden Zufahrten können eine Genehmigung verhindern. Die Verwaltung will jeden Antrag einzeln prüfen.
Wo sollen Besucher und Handwerker parken?
Für das unzulässige Parken vor Zufahrten ist übrigens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig, in der Regel aufgrund der Behinderung des Verkehrs sind es 40 Euro. Damit die Verkehrsüberwachung (VÜD) erkennen kann, ob ein Berechtigter die Einfahrt zuparkt, soll es objektbezogene Genehmigungen geben, die an die Hausnummer und nicht an ein Fahrzeug gebunden sind. Sie können damit auch von Besuchern und Handwerkern genutzt werden. Kosten soll die Genehmigung 30,70 Euro pro Jahr, und damit genau soviel wie ein Bewohnerparkausweis.

Ab wann soll es Parkausweise für Anwohner geben?
Bewohnerparkausweise sollen am Hochfeld erst ein Thema werden, wenn nach dem Neubau des Leopoldina-Parkhauses in einem Teil der Parkverbotszone auch noch eine zeitliche Begrenzung kommen wird. Tagsüber soll dann nur noch drei Stunden Parkdauer auf den eingezeichneten Flächen erlaubt sein. Mit einem Bewohnerparkausweis darf man dauerhaft parken – aber nur, wenn man einen freien Parkplatz findet, denn derzeit sind keine speziellen Anwohnerparkplätze vorgesehen. Solche reservierten Flächen gibt es zum Beispiel Am Unteren Wall, Am Oberen Wall und in diversen Straßenabschnitten im Gründerzeitviertel. Anfang Mai waren laut einer Auskunft der Stadt genau 1122 Anwohnerparkausweise ausgegeben. Sie dürfen in Bayern zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro kosten.
Warum könnten die über 1100 Anwohnerparkausweise viel teurer werden?
Obwohl Schweinfurt den Höchstsatz verlangt, ist das im bundesweiten Vergleich geradezu spottbillig. In Freiburg im Breisgau beispielsweise ist die Gebühr von 30 Euro jährlich auf 360 Euro explodiert. Fahrzeuge über 4,70 Meter kosten sogar 480 Euro, unter 4,21 Meter nur 240 Euro. Wer eine Garage oder einen privaten Parkplatz hat, bekommt erst gar keinen Ausweis. Der Bund hatte durch ein Änderungsgesetz 2020 die Länder ermächtigt, eigene Gebührenordnungen für das Bewohnerparken zu erlassen oder diese Aufgabe den Kommunen zu übertragen. Der Freistaat Bayern hat davon bisher jedoch noch keinen Gebrauch gemacht. Zum Leidwesen der Stadt Schweinfurt. Die hält die aktuelle Gebühr mit werktäglich zehn Cent nämlich für deutlich zu gering.
1. Zulassung für Wohnmobile nur gegen Nachweis eines privaten Stellplatzes
2. Landwirte errichten auf stillgelegten Flächen Hallen für Wohnmobile gegen Gebühr
3. Dächer dieser Hallen dienen zum Speichern für Regenwasser
4. Dächer dieser Hallen dienen der Nutzung von erneuerbaren Energien
Wer 60, - bis 80000€ für lackierten Wohlstandsmüll ausgeben kann, muss auch bereit sein eine ordentliche Parkgebühr zu bezahlen.
Parken auf öffentlichem Grund, ist kein gottgegebenes Gesetz!
Das Problem ist nicht nur in SW, sondern auch auf den Dörfern.
Da tauchen aber unsere Bürgermeisterlein ab, weil es ungemütlich werden kann für ihre Wiederwahl.
Aber für die Verkehrswende, sind wir alle.
Nur mal so nebenbei.
Eine Begehung durch die Stadt ist angebracht.
Im Ernst, unsere Politiker wollen das nicht angreifen, denn das kostet ja : Wählerstimmen.
Hoffe es geht weiter in die richtige Richtung.
Tendenziell sollte es in Gesamt-SW eine solche Parkplatzregel geben und auf diese Weise viel mehr bezahlt werden müßen.
Platz muß in die Stadt - für sichere Fahrradwege und mehr Lebensqualität für die Bürger Schweinfurts.