Seit Ende 2021 beschäftigt das Thema Stadttauben auch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und die Regierung von Unterfranken. Der Grund: eine Strafanzeige und mehrere Aufsichtsbeschwerden gegen die Stadt Schweinfurt.
Entschieden ist inzwischen über die Strafanzeige, so Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht auf Anfrage. Und zwar nicht so, wie es sich die Erstatterin der Anzeige, die weder in der Region, noch in Bayern wohnt, vermutlich erhofft hat. Der Strafanzeige wurde mit Verfügung vom 2. Februar keine Folge gegeben. Begründung: "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat liegen nicht vor", so die Auffassung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.
Um was genau ging es? Nach Auffassung der Erstatterin der Anzeige sind Stadttauben Haustiere und die Stadt Schweinfurt somit als angebliche Halterin zur Fütterung dieser Tiere verpflichtet, so Weihprecht zum Inhalt der Strafanzeige gegen nicht näher bezeichnete Verantwortliche der Stadt. Dieser vermeintlichen Verpflichtung käme die Stadt nicht nach, hieß es in der Anzeige. Mit gutem Recht, entschied die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Und beruft sich dabei auf geltende Rechtsprechung.
Demnach seien Stadttauben keine Haustiere, sondern eine sogenannte Pariaform, das heißt rückverwilderte und damit wieder als Wildtiere lebende Tiere. "Unabhängig davon, ob eine Taubenfütterung aus Gesichtspunkten des Tierschutzes überhaupt sinnvoll ist, besteht keine Verpflichtung der Verantwortlichen der Stadt, für die Nahrung der Tiere zu sorgen oder diese zu ermöglichen." Ähnlich hatte der Ordnungsreferent der Stadt, Jan von Lackum, argumentiert, als er sich vor kurzem auf Nachfrage zu den Thesen von Tierschützern positioniert hatte. Die Stadt sei nicht verpflichtet, die Stadttauben zu füttern, so sein Fazit.
Wer kann eigentlich eine Strafanzeige erstatten?
Im Fall der Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt wurde bereits ein Anfangsverdacht verneint, erklärt Oberstaatsanwalt Weihprecht. Grundsätzlich könne jeder einen Sachverhalt zur Anzeige bringen, von dem er glaube, dass er einen Straftatbestand verwirkliche. Die Staatsanwaltschaft prüfe in einem ersten Schritt, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Falls ja, veranlasse sie Ermittlungen. Wenn nicht, ist die Sache vom Tisch. Wie in diesem Fall.
Aufsichtsbeschwerden liegen bei der Regierung vor: Um was es dabei geht
Noch keine Entscheidung gibt es dagegen bei der Regierung von Unterfranken, wo vier Aufsichtsbeschwerden eingereicht wurden. Zwei davon kommen aus dem Raum Schweinfurt, zwei von außerhalb Unterfrankens, so Pressesprecher Johannes Hadernacke. Die Beschwerden richten sich gegen die Stadt Schweinfurt/Ordnungsamt "wegen des Inkrafttretens eines ausnahmslosen Fütterungsverbots für Stadttauben (Rücknahme der bisherigen Ausnahmeregelung)". Wie berichtet, hatte die Stadt Schweinfurt im Dezember 2021 nach zehn Monaten die Erlaubnis für eine ausnahmsweise Fütterung der Stadttauben am Martin-Luther-Platz zurückgezogen.
Wann die Regierung von Unterfranken über die Aufsichtsbeschwerden entscheiden wird, ist laut Pressesprecher noch offen. "Die Angelegenheit bedarf noch weiterer fachlicher Abklärung", sagt Hadernacke. Eine Stellungnahme der Stadt habe man bereits eingeholt. Das Thema Stadttauben jedenfalls ist offenbar auch für die Regierung von Unterfranken kein gewöhnliches. Auf die Frage, ob es ähnliche Streitigkeiten in anderen Kommunen in Unterfranken gibt, antwortet Hadernacke knapp: "Nein, zumindest sind uns keine bekannt."
Und es ist mal wieder ein Paradebeispiel für überzogenen Umweltschutz, den keiner mehr nachvollziehen kann, die die Akzeptanz für den wirklich wichtigen Umweltschutz erodieren lässt.
Ins gleiche Horn blasen Zauneidechsen und Feldhamster, die man netterweise auch zuverlässig immer und überall dort findet, wo jemand einen Bau verhindern will. Und die Kosten dafür trägt dann der Bauherr.
Die Stadt ist nicht in der Pflicht, die Tauben zu füttern. Von mir aus können sie sogar Jagd auf die Tiere machen, es ist absolut kein Verlust.
Das Getue hat der Verwaltung bereits genug Arbeitszeit und somit Steuergeld gekostet.
Man sollte die Natur in diesem Fall einfach Natur sein lassen, die Natur ist grausam. Stadttauben sind offenbar Fremdkörper wenn sie sich nicht allein durchschlagen können. Da kann die Natur grausam sein. Das interessiert natürlich sogenannte Tierfreunde nicht, dennen die Natur gleichzeitig egal ist, sonst würden sie nicht permanent eine Fütterung fordern.
Die Verordnung sieht Bußgelder vor.
Nun sollte dies Verordnung auch konsequent, ggf. auch mit Hilfe von Hinweisen aus der Bevölkerung durchgesetzt werden.
Ich tue alles, um diese Viecher in Schach zu halten.
Bei diesen Tieren handelt es sich gerichtlich bestätigt um Schädlinge.
wnn Tie durch menschliche Zucht zu reinen Körnerfressern gemacht werden, und ihnen dann das Daheim genommen wird, durch Aussetzung, aber auch Krieg und Ignoranz, dann wird es Zeit, dass die Kommunalverwaltungen für ihre Bürger den Tieren ein Daheim und eine gute Lebensgrundlage gibt. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz und die Kumunalverwaltungen sind für Ihre Bürger in Vertretung.
Zuchttauben werden verspeist, aber nicht ausgesetzt. Krieg und Ignoranz, da verstehe ich den Zusammenhang nicht. Stadttauben bitte nicht füttern, dasgleiche gilt für Wildenten und -Gänse.
zuchttaube, die dem Züchter wegen eines farbfehlers im gefieder oder aus irgendeinem Grund Geld kosten und keine Preise auf Ausstellungen, Versteigerungen, Flugwettbewerben einbringt, werden sehr gerne von den Züchtern abgeschoben, ausgesetzt oder getötet. Verboten oder nicht, so manchen Züchter kümmert es herzlich wenig. Ausserdem sind nur speziell für den Verzehr gezüchtete und gehaltene Tauben entsprechend den auch für z.B. Hühner geltenden Gesetzen auch für den Verzehr geeignet. Also definitiv die meisten Zuchttauben nicht.
Nach dem Weltkrieg sind viele Tauben herrenlos geworden und mussten sich plötzlich ohne Versorgung durchschlagen- ein kräftiger Grundstock für die heutigen Stadttauben. Durch Zucht zu reinen Körnerfressern (also nicht wie Wildttauben auch Insekten, Würmer, Maden fressend) geworden und auf maximale Vermehrung gezüchtet, haben wir Menschen ihre heutige Situation zu verantworten und uns entsprechend zu kümmern. So sieht es aus.
Nein, der Mensch muss diese überzüchteten Tiere eben nicht beschützen und behüten. Darum kümmert sich schon von ganz alleine die Evolution, und wenn die nicht schnell genug einsetzt, dann war's das eben mit dieser Taubenpopulation, die Wildtauben gibt es ja nach wie vor. Das ist das Leben, fressen oder gefressen werden.