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Schweinfurt
Warum Schweinfurts Stadttauben inzwischen auch Justiz und Regierung beschäftigen
Der Streit um Schweinfurts Stadttauben hat mittlerweile die Staatsanwaltschaft erreicht. Hintergrund: Eine Strafanzeige gegen die Stadt. Vor kurzem ist die Entscheidung gefallen.
Die Stadt Schweinfurt ist für ihre Stadttauben zuständig, muss sie füttern – so argumentieren manche Tierschützer, und genau das stand auch in einer Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt.
Foto: Anand Anders | Die Stadt Schweinfurt ist für ihre Stadttauben zuständig, muss sie füttern – so argumentieren manche Tierschützer, und genau das stand auch in einer Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt.
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 11.02.2024 13:55 Uhr

Seit Ende 2021 beschäftigt das Thema Stadttauben auch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und die Regierung von Unterfranken. Der Grund: eine Strafanzeige und mehrere Aufsichtsbeschwerden gegen die Stadt Schweinfurt.

Entschieden ist inzwischen über die Strafanzeige, so Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht auf Anfrage. Und zwar nicht so, wie es sich die Erstatterin der Anzeige, die weder in der Region, noch in Bayern wohnt, vermutlich erhofft hat. Der Strafanzeige wurde mit Verfügung vom 2. Februar keine Folge gegeben. Begründung: "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat liegen nicht vor", so die Auffassung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.

Um was genau ging es? Nach Auffassung der Erstatterin der Anzeige sind Stadttauben Haustiere und die Stadt Schweinfurt somit als angebliche Halterin zur Fütterung dieser Tiere verpflichtet, so Weihprecht zum Inhalt der Strafanzeige gegen nicht näher bezeichnete Verantwortliche der Stadt. Dieser vermeintlichen Verpflichtung käme die Stadt nicht nach, hieß es in der Anzeige. Mit gutem Recht, entschied die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Und beruft sich dabei auf geltende Rechtsprechung.

Demnach seien Stadttauben keine Haustiere, sondern eine sogenannte Pariaform, das heißt rückverwilderte und damit wieder als Wildtiere lebende Tiere. "Unabhängig davon, ob eine Taubenfütterung aus Gesichtspunkten des Tierschutzes überhaupt sinnvoll ist, besteht keine Verpflichtung der Verantwortlichen der Stadt, für die Nahrung der Tiere zu sorgen oder diese zu ermöglichen." Ähnlich hatte der Ordnungsreferent der Stadt, Jan von Lackum, argumentiert, als er sich vor kurzem auf Nachfrage zu den Thesen von Tierschützern positioniert hatte. Die Stadt sei nicht verpflichtet, die Stadttauben zu füttern, so sein Fazit.

Wer kann eigentlich eine Strafanzeige erstatten?

Im Fall der Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt wurde bereits ein Anfangsverdacht verneint, erklärt Oberstaatsanwalt Weihprecht. Grundsätzlich könne jeder einen Sachverhalt zur Anzeige bringen, von dem er glaube, dass er einen Straftatbestand verwirkliche. Die Staatsanwaltschaft prüfe in einem ersten Schritt, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Falls ja, veranlasse sie Ermittlungen. Wenn nicht, ist die Sache vom Tisch. Wie in diesem Fall.

Aufsichtsbeschwerden liegen bei der Regierung vor: Um was es dabei geht

Noch keine Entscheidung gibt es dagegen bei der Regierung von Unterfranken, wo vier Aufsichtsbeschwerden eingereicht wurden. Zwei davon kommen aus dem Raum Schweinfurt, zwei von außerhalb Unterfrankens, so Pressesprecher Johannes Hadernacke. Die Beschwerden richten sich gegen die Stadt Schweinfurt/Ordnungsamt "wegen des Inkrafttretens eines ausnahmslosen Fütterungsverbots für Stadttauben (Rücknahme der bisherigen Ausnahmeregelung)". Wie berichtet, hatte die Stadt Schweinfurt im Dezember 2021 nach zehn Monaten die Erlaubnis für eine ausnahmsweise Fütterung der Stadttauben am Martin-Luther-Platz zurückgezogen.

Wann die Regierung von Unterfranken über die Aufsichtsbeschwerden entscheiden wird, ist laut Pressesprecher noch offen. "Die Angelegenheit bedarf noch weiterer fachlicher Abklärung", sagt Hadernacke. Eine Stellungnahme der Stadt habe man bereits eingeholt. Das Thema Stadttauben jedenfalls ist offenbar auch für die Regierung von Unterfranken kein gewöhnliches. Auf die Frage, ob es ähnliche Streitigkeiten in anderen Kommunen in Unterfranken gibt, antwortet Hadernacke knapp: "Nein, zumindest sind uns keine bekannt."

 
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  • mail@marc-stuermer.de
    Es ist einfach nur traurig, dass sich die Stadt wirklich mit den Ideen dieser selbsternannten Baumkuschler und Weltretter beschäftigen muss, als gäbe es nichts wichtigeres zu tun.

    Und es ist mal wieder ein Paradebeispiel für überzogenen Umweltschutz, den keiner mehr nachvollziehen kann, die die Akzeptanz für den wirklich wichtigen Umweltschutz erodieren lässt.

    Ins gleiche Horn blasen Zauneidechsen und Feldhamster, die man netterweise auch zuverlässig immer und überall dort findet, wo jemand einen Bau verhindern will. Und die Kosten dafür trägt dann der Bauherr.

    Die Stadt ist nicht in der Pflicht, die Tauben zu füttern. Von mir aus können sie sogar Jagd auf die Tiere machen, es ist absolut kein Verlust.
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  • erich-waldherr
    Sind Turmfalken im Bestand gefährdet? Wenn ja, könnte die „Stadt“ etwas für den Tierschutz tun, wenn sie Turmfalken „ansiedelt“. Hat man das nicht in Gerolzhofen gemacht?
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  • christian@kreatil.de
    Nein, ich finde, die Kommunen sollten die Tauben füttern müssen. Und zwar mit Tierfutter, das mit speziellen Medikamenten präpariert ist und somit den Tieren einen sanften Tod bereitet. Das wäre doch eine halbwegs humane Lösung, mit der sowohl Tierschützer als auch Taubengegner zufrieden sein dürften.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Langsam reicht es mit dem Thema; würde man eine neutrale, offizielle Umfrage starten wären sicherlich ~80% gegen eine Fütterung. Diese "Taubenfreunde" haben außer auf Facebook nirgends Freunde; und dort auch nur weil von den "radikalen Taubenfreunden" sehr einseitig berichtet wird und jeglicher Beitrag auf "Gefühlsebene" stattfindet.

    Das Getue hat der Verwaltung bereits genug Arbeitszeit und somit Steuergeld gekostet.

    Man sollte die Natur in diesem Fall einfach Natur sein lassen, die Natur ist grausam. Stadttauben sind offenbar Fremdkörper wenn sie sich nicht allein durchschlagen können. Da kann die Natur grausam sein. Das interessiert natürlich sogenannte Tierfreunde nicht, dennen die Natur gleichzeitig egal ist, sonst würden sie nicht permanent eine Fütterung fordern.
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  • deweka
    Nachdem hier die Taubenfütterer die Lage weiter eskalieren lassen wollen sollte auch gegen diese Umweltverschmutzer entsprechend vorgegangen werden.

    Die Verordnung sieht Bußgelder vor.
    Nun sollte dies Verordnung auch konsequent, ggf. auch mit Hilfe von Hinweisen aus der Bevölkerung durchgesetzt werden.
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Wer meint, dass diese Luftratten Haustiere sind, der kann sie ja gerne bei sich zuhause aufnehmen und füttern.

    Ich tue alles, um diese Viecher in Schach zu halten.
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  • hartwig.schweinfurt@arcor.de
    In meinen Augen sind es Wildtiere und eine Plage. Wildtiere müssen jicht gefüttert werden. Ich glaube nicht dass diese ohne Fütterung aussterben
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  • deweka
    Es sind keine Wildtiere mehr, Wildtiere hätten unter Umständen sogar Schutz verdient.

    Bei diesen Tieren handelt es sich gerichtlich bestätigt um Schädlinge.
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  • ba.stark@web.de
    Ich hoffe, dass die Stadt hier gegen die Anzeigeerstatterin vorgeht. §167 StGB (Verleumdung) dürfte eine Rechtsnorm sein, die maßgeblich sein könnte.
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  • hoffmann-voigt@web.de
    @redakteur
    wnn Tie durch menschliche Zucht zu reinen Körnerfressern gemacht werden, und ihnen dann das Daheim genommen wird, durch Aussetzung, aber auch Krieg und Ignoranz, dann wird es Zeit, dass die Kommunalverwaltungen für ihre Bürger den Tieren ein Daheim und eine gute Lebensgrundlage gibt. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz und die Kumunalverwaltungen sind für Ihre Bürger in Vertretung.
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  • ba.stark@web.de
    Die Kommunalverwaltungen resp. die Politik sind für die gesamte Bevölkerung da und nicht nur für eine von Sparteninteressen getriebene Minderheit. Und die wissenschaftliche und rechtliche Situation ist bis auf wenige, anderslautende, Meinungen ja wohl eindeutig.. in der Demokratie entscheidet halt die Mehrheit.
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  • deweka
    Stadttauben sind Schädlinge i.S.d. Tierschutzgesetzes.
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  • gebsch.albrecht@web.de
    UrOma
    Zuchttauben werden verspeist, aber nicht ausgesetzt. Krieg und Ignoranz, da verstehe ich den Zusammenhang nicht. Stadttauben bitte nicht füttern, dasgleiche gilt für Wildenten und -Gänse.
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  • hoffmann-voigt@web.de
    gabcht20581207
    zuchttaube, die dem Züchter wegen eines farbfehlers im gefieder oder aus irgendeinem Grund Geld kosten und keine Preise auf Ausstellungen, Versteigerungen, Flugwettbewerben einbringt, werden sehr gerne von den Züchtern abgeschoben, ausgesetzt oder getötet. Verboten oder nicht, so manchen Züchter kümmert es herzlich wenig. Ausserdem sind nur speziell für den Verzehr gezüchtete und gehaltene Tauben entsprechend den auch für z.B. Hühner geltenden Gesetzen auch für den Verzehr geeignet. Also definitiv die meisten Zuchttauben nicht.
    Nach dem Weltkrieg sind viele Tauben herrenlos geworden und mussten sich plötzlich ohne Versorgung durchschlagen- ein kräftiger Grundstock für die heutigen Stadttauben. Durch Zucht zu reinen Körnerfressern (also nicht wie Wildttauben auch Insekten, Würmer, Maden fressend) geworden und auf maximale Vermehrung gezüchtet, haben wir Menschen ihre heutige Situation zu verantworten und uns entsprechend zu kümmern. So sieht es aus.
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  • mail@marc-stuermer.de
    Da ist sie wieder, diese realitätsfremde Umweltschutzromantik nach dem Motto "Der Mensch ist schuld, also muss er auch alle Ewigkeiten dafür büßen", die so vielen auf den Zeiger geht.

    Nein, der Mensch muss diese überzüchteten Tiere eben nicht beschützen und behüten. Darum kümmert sich schon von ganz alleine die Evolution, und wenn die nicht schnell genug einsetzt, dann war's das eben mit dieser Taubenpopulation, die Wildtauben gibt es ja nach wie vor. Das ist das Leben, fressen oder gefressen werden.
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