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Schweinfurt
Versuchter Totschlag: Marathonverfahren geht in die Verlängerung
Nach lebensbedrohlichen Messerstichen bei einer Geburtstagsfeier: Es gibt wieder Hoffnung, doch noch Zeugen der Tatnacht vernehmen zu können. Auch der Angeklagte äußert sich.
Im Mai 2020 soll ein heute 41-Jähriger im Rahmen einer Geburtstagsfeier in einer Stadtrandgemeinde einen anderen Partygast durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt haben. Kurze Zeit nach der Tat wurde er festgenommen, sitzt seither in Untersuchungshaft (Symbolbild). 
Foto: Julian Stratenschulte | Im Mai 2020 soll ein heute 41-Jähriger im Rahmen einer Geburtstagsfeier in einer Stadtrandgemeinde einen anderen Partygast durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt haben.
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 09.02.2024 23:05 Uhr

Seit beinahe einem Dreivierteljahr wird am Landgericht Schweinfurt  vor der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht wegen versuchten Totschlags gegen einen 41-Jährigen verhandelt. Der Vorwurf: In der Nacht des 26. Mai 2020 soll er zu später Stunde bei einer Geburtstagsfeier in einer Stadtrandgemeinde einen Mann mit mehreren Messerstichen, einer davon war lebensbedrohlich, verletzt haben. Weil der Geschädigte schnell ins Krankenhaus gebracht wurde, der Angeklagte brachte ihn selbst dorthin, konnte sein Leben gerettet werden.   

Streitereien um ausstehende Lohnzahlungen – der Geschädigte und seine Kollegen wohnten in einem vom Angeklagten angemieteten Haus und arbeiteten auf von ihm vermittelten Baustellen – könnten laut Anklageschrift der Auslöser für die Eskalation der Gewalt gewesen sein. Zeugen, die Gewissheit in den Verlauf des Abends bringen könnten, waren bisher trotz intensiver Bemühungen des Gerichts nicht aufzutreiben.     

Alle Partygäste sind in ihre Heimatländer abgereist

Sowohl die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten sowie die anderen Partygäste jener Nacht im Mai und selbst der damals schwer verletzte 28-Jährige sind samt und sonders in ihre Heimatländer zurückgekehrt. In polizeilichen Vernehmungen kurz nach der Tat hatten die Männer, zwei Brüder und und ein weiterer Arbeitskollege, den Angeklagten beschuldigt, die Messerstiche ausgeführt zu haben. Selbst der damals die Vernehmungen führende Ermittlungsrichter war im Laufe des Verfahrens schon als Zeuge geladen. Das Gericht nimmt an, dass die Männer in die Ukraine zurückgekehrt sind.        

Ein bereits im April durch das Landgericht in Schweinfurt gestelltes Rechtshilfegesuch an die Ukraine blieb bislang unbeantwortet, weshalb – so der Plan – das Verfahren eigentlich am Montag auch ohne weitere Zeugen und anhand der Vernehmungsprotokolle auf die Zielgerade gebracht werden sollte. Doch nun kam doch noch eine Reaktion aus der Ukraine. Das Rechtshilfegesuch sei am 2. August eingegangen, hieß es, und werde schnellstens bearbeitet. Wo das im April gestellte Gesuch zwischenzeitlich lag – man weiß es nicht.    

Mit der Hoffnung, doch noch die Zeugen jener Nacht vernehmen zu können, und sei es auch nur bei einer Videokonferenz, geht auch das Verfahren in die Verlängerung. Bis in den November hinein wurde über weitere Verhandlungstage gesprochen.    

Erstmals äußerte sich auch der Angeklagte, der bisher kaum Angaben zu den Vorgängen gemacht hatte. Auslöser dafür waren Bilder von Kleidungsstücken, die das Opfer in jener Nacht getragen haben soll und auf denen Beschädigungen zu erkennen sein sollen, die durch die Messerstiche angerichtet wurden. Zum Beispiel eine alte Arbeitsjacke mit Rissen, die von Messerstichen stammen sollen. Eine Jacke, so der Angeklagte, die der Geschädigte in jener Nacht nie und nimmer getragen habe, denn es sei warm gewesen und alle im T-Shirt dagesessen.       

Der Angeklagte konkretisierte seine Andeutungen vom ersten Prozesstag, wonach sich die Männer abgesprochen hätten, um ihn, der sie aus der Wohnung haben wollte, der Tat zu beschuldigen. Er räumte aber auch zwei kleinere Stichverletzungen ein, die er dem Geschädigten mit einem kleinen Küchenmesser beigebracht habe, allerdings in Notwehr.

"Total besoffen" seien die Männer gewesen und aufeinander losgegangen. Einer von ihnen sei mit einem Messer in der Hand regelrecht Amok gelaufen. Er selbst, so der Angeklagte, sei ebenfalls im Gesäßbereich verletzt worden, habe sich zunächst in seinem Zimmer in Sicherheit gebracht. Als er später wieder herauskam, habe er den Geschädigten, der aufgrund seiner Alkoholisierung noch gar nicht richtig registriert hatte, schwer verletzt zu sein, notdürftig versorgt und einen Arzt gerufen, der die Einweisung ins Krankenhaus veranlasste.       

 
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