
Der Stadtrat hat es am 25. Februar beschlossen, jetzt machen es zahlreiche weiß-blaue Schilder deutlich: In der Schweinfurter Innenstadt gelten seit einigen Wochen Verbotszonen für Waffen und Messer sowie Alkohol und Cannabis. Angebracht wurden die Schilder in der zweiten Aprilwoche, das Verbot gilt allerdings bereits seit dem 18. März, bestätigt Kristina Dietz, Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt, auf Nachfrage dieser Redaktion.
Hintergrund der neuen Regelungen ist eine Entscheidung des Stadtrats, der Maßnahmen ergreifen will, um die Innenstadt sicherer zu gestalten. 128 Straftaten verzeichnete die Polizei nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr in der Innenstadt, die meisten davon gefährliche Körperverletzungen. Im Vergleich: 2023 waren es noch 104 Straftaten. Weil dabei auch immer wieder Waffen, Alkohol und Drogen im Spiel seien, hat die Stadt jetzt mit entsprechenden Verordnungen und Verbotszonen reagiert.
Was gilt in den Verbotszonen in Schweinfurt?
Betroffen sind von dem Waffen- und Messerverbot große Teile der Schweinfurter Innenstadt. Verboten ist es, in dem festgelegten Innenstadtbereich jetzt Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge von über vier Zentimetern mit sich zu führen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Berufsgruppen mit "berechtigtem Interesse", unter anderem im Anlieferverkehr. Auch darf man ein Messer "nicht zugriffsbereit" befördern; beispielsweise dann, wenn man es gerade gekauft hat.

Das Verbot von Alkohol und Cannabis beschränkt sich bislang auf den Roßmarkt, den Georg-Wichtermann-Platz, die Fußgängerzone in der Hadergasse sowie den Bereich des Châteaudun-Parks. Alkohol ist in den betroffenen Bereichen jetzt nur noch auf den Freischankflächen der Gastronomie erlaubt.
Auch das Mitführen von Alkohol und Cannabis ist in diesen Bereichen verboten, soweit diese "den Umständen nach zum Konsum innerhalb des Geltungsbereichs bestimmt sind", heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt. Ausnahmen vom Alkoholverbot sollen aber möglich bleiben. Sie könnten künftig etwa anlässlich "besonderer Ereignisse, insbesondere für Veranstaltungen erteilt werden", heißt es in der Verordnung.

Das Cannabisverbot gilt hingegen in Zukunft bei Veranstaltungen und Versammlungen auch im erweiterten Innenstadtbereich (siehe äußerer Ring in der Grafik) sowie weiterhin auch generell in allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet und am Baggersee.
Bei Verstößen gegen das Alkohol- und Cannabisverbot droht jetzt ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Wer gegen das Waffen- und Messerverbot verstößt, muss laut Beschlussvorlage mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Übergangsphase mit zunächst noch milderen Strafen gibt es nach Angaben der Stadt nicht.
Und wie bringe ich das dann nach Hause?
> Auch darf man ein Messer "nicht zugriffsbereit" befördern.
Und wie kann ich ein z. Bsp. Taschenmesser "nicht zugriffsbereit" transportieren?
Ich sehe etliche Fragen ohne Antworten.
Als Bürger hätte ich da gerne qualifizierte Aussagen dazu.
Viele Grüße
Robert Striesow
Ansonsten einfach das Forum wechseln (oder Gaststätte, oder Firma,...).
Dazu gehören zb Hassreden, Beleidigungen, Verleumdungen, rassistische Reden, uvm.
Auch ihr Arbeitgeber oder Gastwirt wird ihnen auf die "Finger klopfen". Wenn ihnen das Zuhause gefällt, ist mir das egal. Bei mir fliegen solche Gäste (?) aus der Wohnung.
Daß Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, ist sonnenklar.
Aber hier in der MP ist es wie Frau Pietsch sagte: es werden manchmal Meinungen nicht veröffentlicht, nur weil sie nicht mit der linksgrünen Einstellung der Redaktion übereinstimmen.
an dieser Stelle möchte ich gerne einhaken und eines klarstellen: Unsere Redaktion nimmt in den Kommentarspalten keinerlei Meinungszensur vor. Was wir allerdings ganz klar nicht akzeptieren, sind u.a. Angriffe auf andere Nutzerinnen und Nutzer oder gesellschaftliche Minderheiten, Hate Speech, Aufrufe zu Gewalt und Straftaten sowie beleidigende oder rassistische Kommentare - alles nachzulesen in unseren Nutzungsbedingungen. Derartige Kommentare werden von uns entfernt.
Abgesehen davon freuen wir uns im Rahmen dieser Regelungen über jede rege und sachliche Diskussion auch mit konträren Meinungen.
Mit freundlichen Grüßen
Désirée Schneider (Autorin)
Und warum sollte man versuchen, von einem nicht deutschsprachigen Innenstadtnutzer ein Bußgeld einzutreiben ?