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Schweinfurt
Urteil gegen Schweinfurter Orthopäden nicht rechtskräftig: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Das Gericht verurteilte den Arzt zu einer Bewährungsstrafe – und hob das Berufsverbot auf. Jetzt muss die Regierung von Unterfranken über seine Approbation entscheiden.
Ein Orthopäde ist Ende April in Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig in zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs, in neun Fällen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Foto: René Ruprecht | Ein Orthopäde ist Ende April in Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:42 Uhr

Das Urteil gegen den Schweinfurter Orthopäden, der seine Mitarbeiterinnen auf der Toilette und seine Patientinnen bei den Behandlungen heimlich gefilmt und unsittlich angefasst haben soll, ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, heißt es aus dem Landgericht Schweinfurt.

Der 59-Jährige war Ende April wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in neun Fällen, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Auf Anfrage bestätigt Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert, dass Rechtsmittel eingelegt wurden. Allerdings prüfe man intensiv, "ob von der Durchführung des Revisionsverfahrens letztlich abgesehen werden kann zugunsten eines möglichst effektiven berufsrechtlichen Verfahrens". Für die Entscheidung darüber ist die Regierung von Unterfranken zuständig; es geht darum, ob ihm die Approbation entzogen wird oder nicht.

Staatsanwalt: 59-Jähriger soll nicht mehr als Arzt arbeiten

"Primäres Ziel ist es im Augenblick, dem Verurteilten eine weitere Berufsausübung als Arzt zu verwehren", heißt es von der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hob im Urteil das vom Amtsgericht Schweinfurt im August 2020 verhängte vorläufige Berufsverbot – ursprünglich durfte der Orthopäde keine Frauen mehr behandeln – auf.

Die Regierung von Unterfranken erklärt auf Anfrage, dass sie als Approbationsbehörde mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt stehe. Bereits im Vorfeld des Urteils hatte die Behörde im Oktober 2020 das Ruhen der Approbation angeordnet.

"Die Anordnung hatte erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Bestand, befindet sich aber aktuell noch im Rechtsmittelverfahren", erklärt Pressesprecher Johannes Hardenacke. Davon unabhängig liege die Entscheidung einer Revisionseinlegung im strafgerichtlichen Verfahren vollständig in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. "Über eventuelle weitere approbationsrechtliche Maßnahmen wird dann zu gegebener Zeit entschieden."

 
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  • Lebenhan1965
    @ anna.mpnews

    Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

    Vielleicht sollten Sie vor dem Kommentar erstmal den Zeitungsartikel lesen.

    Reflexartig zu kommentieren kann bei nicht verstandenem Artikel eigentlich nur zu falschen Kommentaren führen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Gute und richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @anna: Sie schreiben in Rätseln!
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