
Das Defizit von vier Millionen Euro im Jahr 2023 und fehlende Mittel zur Weiterführung des Betriebes gibt die Kongregation der Schwestern des Erlösers als Grund für die Schließung des Krankenhauses St. Josef an. Diese Nachricht ist nicht nur ein Schock für die Mitarbeitenden, die ganze Region ist erschüttert. Geschäftsführer Martin Stapper erklärt im Gespräch mit dieser Redaktion, wie und warum es zu dieser Entscheidung gekommen ist.
Martin Stapper: Dass es ein Schock für die Mitarbeiter sein wird, das war uns bewusst. Auch, dass der Zeitpunkt der Schließung vermutlich zu plötzlich kommt. Aus unserer Sicht haben wir die Mitarbeitenden aber nicht im Unklaren gelassen. Die Kongregation hatte bereits im Oktober 2023 erklärt, die Klinik aus wirtschaftlichen Gründen in alleiniger Trägerschaft nicht mehr fortführen zu können.
Stapper: Überhaupt nicht. Ich war hier selbst acht Jahre Krankenhausdirektor, deswegen ist mir das Haus sehr ans Herz gewachsen. Und wenn ich an die vielen hundert Schwestern denke, die hier tätig waren; ihnen reißt es das Herz aus dem Leib. Nein, das lässt uns nicht kalt, definitiv nicht.

Stapper: Über die Klinge springen lassen, das ist nicht die Wortwahl, die wir gebrauchen. Wir haben uns als Kongregation nie nur als reiner Jobgeber verstanden, sondern als Dienstgemeinschaft. Aber auch wir müssen schauen, welche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen. Aus meiner Sicht haben wir sehr frühzeitig begonnen, uns auf die Rahmenbedingungen einzustellen. Dass diese uns jetzt keine andere Wahl lassen, das war nicht absehbar.
Stapper: Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2022 verschlechtert, und die Prognosen sind weiterhin unsicherer geworden. Was wir 2022 auch nicht wussten, in welcher Größenordnung wir das Krankenhaus stützen müssen. Der Verlust 2023 betrug vier Millionen Euro. Hinzu kommt, dass wir ein Mehrfaches des Verlustes als Liquiditätshilfe zur Verfügung stellen müssen, um überhaupt die Löhne bezahlen zu können. Das machen wir seit eineinhalb Jahren. An dieser Defizit-Situation wird sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Die verfügbaren Mittel der Kongregation sind aber endlich. Irgendwann wäre die Altersversorgung der Schwestern gefährdet. Das ist eine rote Linie, die wir nicht überschreiten werden.
Stapper: Das sind zum einen gestiegene Personalkosten und inflationsbedingte Kostensteigerungen, zum anderen der Trend zur Ambulantisierung. Von unseren 30.000 Patienten werden 10.000 stationär und 20.000 ambulant behandelt, wofür wir nicht die gleichen Erlöse bekommen. Zusammen mit der Gesundheitspolitik, die nur noch auf große Krankenhäuser setzt, ergibt sich diese Schieflage. Noch bevor dieses Gesetz bekannt wurde, haben wir ja gemeinsam mit dem städtischen Leopoldina-Krankenhaus ein Zukunftskonzept erarbeitet. Aber die Risiken, die aktuell im Betrieb eines Krankenhauses liegen, muss man bereit sein für mehrere Jahre zu tragen. Und da haben sich die Stadt vor einem halben Jahr und am Dienstag nun auch der Bezirk Unterfranken dagegen entschieden. Wir stehen also nicht alleine da mit dieser Prognose.

Stapper: Nein, natürlich nicht. Doch wenn christliche Werte sich in Handlungen konkretisieren, gibt es da Grenzen, die wir nicht überschreiten können.
Stapper: Bei der Personalauswahl von Führungskräften setzen wir neben der Fachlichkeit eine charakterliche Vereinbarkeit mit den christlichen Werten voraus. Dies als Kriterium festzulegen, ist einem kommunalen Träger nicht möglich.
Stapper: Dass wir in eine schwierige Versorgungssituation hineinlaufen, ist bekannt. Das ist nicht überraschend. Alle bisherigen Bemühungen sollten darum die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung gewährleisten. Wir können versuchen, Personal und Knowhow am Leopoldina-Krankenhaus zu bündeln, zum Beispiel in der Notaufnahme, die räumlich dafür ausgestattet ist. Für die anderen Leistungsbereiche muss man Lösungen suchen, eventuell Provisorien finden.
Stapper: Die Entscheidung, die Schließung zum Jahresende vorbereiten zu müssen, ist erst in der vergangenen Woche getroffen worden, als uns gegenüber seitens des Bezirks Bedenken geäußert wurden, dass es weitere Gespräche geben wird. Wir hatten entschieden, die Mitarbeitenden zu informieren, sobald das Signal vom Bezirk da ist. Das war am Dienstag. Weniger Vorlauf gibt es kaum.
Stapper: Es gibt Tarifverträge mit Öffnungsklauseln. Das bietet unser Tarifvertrag nicht. Natürlich könnten Mitarbeitende freiwillige Leistungen erbringen. Es würde aber nur etwas nützen, wenn es eine signifikante Reduzierung wäre und diese über die nächsten Jahre erfolgen würde. Das würde keiner mitmachen.
Stapper: Ich freue mich über die hohe Anteilnahme der Bevölkerung. Die Reaktionen zeigen den hohen Grad an Wertschätzung unseren Mitarbeitenden gegenüber. Allerdings gilt auch hier, wir brauchen eine dauerhafte, nachhaltige Sicherung, nicht einen einmaligen Spendenaufruf.
Stapper: Die Kongregation ist zwar Teil der katholischen Kirche, aber kein organischer Teil der Diözese. Uns stehen deshalb keine Kirchensteuermittel zur Verfügung. Wir bekommen natürlich alle Förderungen, die ein öffentliches Krankenhaus auch erhält, aber dieses Netz und doppelten Boden, den die Kommunen bieten können, das haben wir nicht.
Stapper: Das Insolvenzrecht gilt nicht für uns, weil die Kongregation eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Und diese ist nicht insolvenzfähig. Eine Möglichkeit wäre, das Krankenhaus umzuwandeln in eine GmbH, die dann Insolvenz anmelden könnte. Aber welcher Mitarbeitende würde in eine neue Gesellschaft wechseln, die dann insolvent geht.
Stapper: Die Krankenpflegeschule ist von der Schließung mitbetroffen. Wir überlegen gerade Lösungsmöglichkeiten, um Kurse weiterführen zu können, in Verbindung mit anderen Krankenpflegeschulen der Region.
Stapper: Die Kooperationen, die an den Krankenhausbetrieb gebunden sind, müssen natürlich enden, wenn der Krankenhausbetrieb eingestellt wird. Es sei denn, es findet sich ein anderer Partner. Davon betroffen sind das Dialyse- und ambulante Herz-Zentrum, die Gynäkologie, die HNO-Belegärzte, die Kinderarztpraxis, das OP-Zentrum sowie die MVZs für die Innere, Onkologie und Orthopädie. Was die Mietverhältnisse dieser Einrichtungen angeht, gehe ich davon aus, dass wir sie weiterführen können. Vielleicht ist der neue Eigentümer ja froh über die Mieteinnahmen.
Stapper: Seit Dienstagnachmittag gab es zwei Anfragen.
2023 ca 4 Millionen zugeschustert - wer ernsthaft glaubt, dass es 2024 weniger wird, ist unrealistisch!
Also: in zwei Jahren ACHT MILLIONEN Minus gemacht! Das KANN sich kein privater Eigentümer über mehrere Jahre leisten, egal ob Orden, ob Rotes Kreuz, oder wer auch immer!
Das Rotkreuz-Klinikum in Wertheim wurde auch geschlossen, weil die finanzielle Situation nicht mehr tragbar war, die Ausgaben durch die erreichbaren Einkommen nicht mehr gedeckt werden konnten! Ist das Rote Kreuz auch - um Sie mal zu zitieren - geldgeil?
Oder liegen vielleicht doch andere Gründe dem zugrunde? Bitte mal nachdenken!
Ich zitiere Herrn Stapper mit seiner Antwort: Bei der Personalauswahl von Führungskräften setzen wir neben der Fachlichkeit eine charakterliche Vereinbarkeit mit den christlichen Werten voraus. Dies als Kriterium festzulegen, ist einem kommunalen Träger nicht möglich.
Ja, mag durchaus sein, aber wenn man diesen christlichen Wert - der durchaus m.E. wichtig ist - in ein Bewerbungsgespräch mit einfließen lassen würde: ich denke, da würde man jemanden finden können.
Ein Partner in kommunaler Trägerschaft kann und darf sich solche Kriterien nicht in einer Kooperation aufzwängen lassen.
Moderne Zeiten: Früher dienten in solchen Spitälern Scharen von Ordensschwestern für Gottes Lohn und machten die Kongregationen reich. Heute können sie sich nicht einmal mehr auf die Solidarität ihrer Mutter Kirche verlassen.
Man betrachte nur mal den Begriff Krankenschwester., woher der wohl kommt?
Daher rührt auch das "Schwestern" keine Lobby haben, nicht organisiert sind und wenig verdient haben.
Wie oft hört man von Menschen "das könnte ich nicht".
Das das "Schwester sein" heutzutage ein knallharter Job ist und keine "Berufung" haben leider viele immer noch nicht kapiert.
Da hat jemand die Verhältnisse von vor Jahren im Kopf - sich nicht informiert, wie die aktuellen Bedingungen sind - und wirft mit Vorurteilen und Falschmeldungen um sich!
Das Gelübde betrifft die Ordensschwestern - wie viele von denen waren zuletzt in der aktiven Pflege und Verwaltung der Klinik tätig?
Null komma Niemand!
Die zwingende Zugehörigkeit zur katholischen Kirche gibt es seit Jahren nicht mehr!
Auch die Frage der persönlichen Lebensführung (egal ob verheiratet, geschieden, unverheiratet zusammenlebend, wiederverheiratet - ob mit Mann oder Frau - das spielt im aktuellen Arbeitsrecht keinerlei Rolle mehr!
Bitte erst erkundigen, bevor man solchen Unsinn schreibt!
Es gibt zwar keinen Betriebsrat, der so heißt - das nennt sich im kirchlichen Arbeitsrecht MAV - Mitarbeitenden-Vertretung - bitte auch hier erstmal informieren!
Und was bitte meinen Sie mit Ihrem letzten Satz?
Schade, dass es wegfällt, aber mMn sollte der Fokus bei finanzieller Unterstützung tatsächlich bei Krankenhäusern liegen, die dem normalen Arbeitsrecht unterliegen,bei ihren Angestellten nicht nach Religion diskriminieren und alle relevanten und möglichen medizinischen Leistungen anbieten.